Wir weisen darauf hin, dass das nachfolgend eingestellte Arbeitsergebnis der BDO (im Folgenden auch „Information“ oder „Informationen“ genannt) ausschließlich in Erfüllung einer vertraglichen Vereinbarung mit der XPECTO AG erstellt wurde.
Die Gewährung des Zugriffs erfolgt auf Basis folgender Bedingungen:
Durch die Gewährung des Zugriffs auf die Informationen übernimmt BDO keine über die mit dem Mandanten geschlossenen Auftrag hinausgehenden Pflichten. Insbesondere entsteht zwischen Ihnen und BDO kein Beratungs- oder Auskunftsvertrag. Die Informationen basieren ausschließlich auf den Erkenntnissen, die BDO im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gegenüber dem Mandanten erlangt hat.
Falls die eingestellten Informationen als relevant angesehen werden, liegt es in Ihrer alleinigen Verantwortung, diese zu würdigen und ggf. durch eigene Feststellungen zu ergänzen oder anzupassen, ehe auf deren Grundlage Entscheidungen getroffen oder Schlussfolgerungen gezogen werden. BDO übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die zur Verfügung gestellten Informationen für die von Ihnen angestrebten Zwecke ausreichend und geeignet sind.
Die eingestellten Informationen beruhen auf den von BDO während der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Es ist durchaus möglich, dass davor oder danach für die von Ihnen angestrebten Zwecke relevante Ereignisse oder Vorgänge stattgefunden haben. BDO sind diese nicht bekannt. Zudem ist BDO bei späterer Kenntniserlangung auch nicht verpflichtet, die Informationen zu aktualisieren oder zu widerrufen.
Sie verpflichten sich, die insgesamt erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und keinem weiteren Dritten zugänglich zu machen („Geheimhaltungspflicht“).
Sie erkennen an, dass sich die Verantwortung von BDO für den Inhalt der Informationen ausschließlich aus dem Auftragsverhältnis mit dem Mandanten ergibt. Sie erkennen ferner an, dass die Informationsgewährung auf Basis der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 (AAB) erfolgt und die darin enthaltenen Bestimmungen und insbesondere die Haftungsbegrenzung auch in Ihrem Verhältnis zur Anwendung kommen.
Informationsvereinbarung
Datenschutzvereinbarung
Ihnen ist bekannt, dass der Haftungshöchstbetrag gegenüber allen Drittempfängern gilt und gemäß § 428 BGB insgesamt allen Drittempfängern nur einmal zur Verfügung steht. § 334 BGB wird ausdrücklich nicht abbedungen.
Es findet Deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („UN-Kaufrecht“) und unter Ausschluss des Deutschen Internationalen Privatrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg.
Bitte bestätigen Sie in dem Formular, dass Sie den Inhalt dieser Bedingungen zur Kenntnis genommen haben.