E-Rechnung 2027: Jetzt wird es konkret
BDO Website, Insight
Die E-Rechnung ist längst kein Zukunftsthema mehr. Jetzt geht es darum, aus der Vorbereitung konkrete Umsetzung zu machen. Denn betroffen sind nicht nur Rechnungsformate und IT-Systeme, sondern auch Prozesse, steuerliche Anforderungen und Verantwortlichkeiten.
VAT Update | Oktober 2026
BDO Website, Web-Seminar am 30.10.2026
Im Fokus stehen das am 15.10.2026 veröffentlichte BMF-Schreiben zur E-Rechnung und aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung.
EU-Zollreform 2026: Was Unternehmen jetzt wissen und vorbereiten sollten
BDO Website, Insight und Web-Seminar am 03.11.2026
Die EU-Zollreform 2026 markiert einen grundlegenden Wandel im europäischen Zollrecht. Mit der Verordnung (EU) 2026/2108 vom 16.09.2026 wurde ein neuer Unionszollkodex verabschiedet, der den bisherigen Rechtsrahmen schrittweise ablöst. Im Mittelpunkt stehen die Digitalisierung der Zollverfahren, einheitlichere Kontrollen und neue Anforderungen an Unternehmen im internationalen Warenverkehr.
Elektronische Personalakte: Was Arbeitgeber ab 2027 beachten müssen
BDO Website, Insight
Ab dem 01.01.2027 müssen Arbeitgeber bestimmte Entgeltunterlagen ausnahmslos elektronisch führen. Für Unternehmen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, bestehende Ablagen und HR-Prozesse zu prüfen und die Digitalisierung strukturiert vorzubereiten.
EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was KMU jetzt tun müssen
BDO Website, Web-Seminar am 05.11.2026
Spotlight Business Tax meets Köln
BDO Website, Präsenzveranstaltung am 05.11.2026
BDO Cyber Days November 2026 | Hamburg
BDO Website, Präsenzveranstaltung am 05.11.2026
Jahressteuergesetz 2026
BDO Website, Insight
Bundestag, Finanzausschuss, Anhörung am 02.11.2026
Der Finanzausschuss diskutiert in seiner öffentlichen Sitzung den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Einkommensteuerreformgesetz 2027
BDO Website, Insight
Bundesrat, Stellungnahme vom 16.10.2026
Bundestag, Finanzausschuss, Anhörung am 04.11.2026
Die Länder haben am 16.10.2026 zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 Stellung genommen und zu einzelnen Punkten Änderungsvorschläge unterbreitet. Der Finanzausschuss diskutiert in seiner öffentlichen Sitzung den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Sachbezugswerte 2027 für Verpflegung und Unterkunft
Bundesrat, Zustimmung vom 16.10.2026 zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 03.09.2026
Ab 01.01.2027 gelten neue Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft. Der Monatswert für Verpflegung steigt auf EUR 355, der Wert für Unterkunft auf EUR 289.
Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung
BMF, Referentenentwurf vom 12.10.2026
Der ECOFIN-Rat hat am 09.10.2026 eine Änderung der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke beschlossen. Die Änderungsverordnung setzt diese Aktualisierung gemäß § 3 Absatz 1 Steueroasen-Abwehrgesetz in deutsches Recht um.
Minijob 2027: Verdienstgrenze und Mindestlohn steigen
minijob zentrale, Mitteilung vom 07.10.2026
Zum 01.01.2027 werden der gesetzliche Mindestlohn und die Verdienstgrenze für Minijobs erneut angehoben. Der gesetzliche Mindestlohn steigt von EUR 13,90 auf EUR 14,60 pro Stunde. Die Verdienstgrenze im Minijob wird 2027 bei EUR 633 monatlich liegen. Damit erhöht sich die jährliche Verdienstgrenze auf EUR 7.596.
Servicegesellschaften im Beihilferecht
EuGH-Generalanwalt, Schlussanträge vom 15.10.2026, C-477/25
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Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Steuervergünstigungen für Servicegesellschaften nach § 57 Abs. 3 AO mit dem unionsrechtlichen Beihilferecht vereinbar sind. Am 15.10.2026 hat der Generalanwalt hierzu seine Schlussanträge vorgelegt. Betreffend Körperschaft- und Gewerbesteuer kommt er zu dem Ergebnis, dass keine staatliche Beihilfe gewährt wird; im Hinblick auf den eingeräumten ermäßigten Umsatzsteuersatz kann hingegen eine staatliche Beihilfe vorliegen.
Änderung von Steuerbescheiden nach § 32a Abs. 1 KStG
BFH, Urteil vom 08.09.2026, IX R 16/25
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Die Möglichkeit der Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids gemäß § 32a Abs. 1 KStG beschränkt sich nicht auf die unmittelbaren Folgen aus der bei einer Körperschaft in Ansatz gebrachten verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Erfasst werden ebenso weitergehende ‑ mittelbare ‑ Folgen für den Gesellschafter, zum Beispiel die Berücksichtigung einer aus der vGA abgeleiteten verdeckten Einlage als nachträgliche Anschaffungskosten für die Beteiligung an einer anderen Körperschaft.
Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei fremdnütziger Gründung von Kapitalgesellschaften
BFH, Urteil vom 18.06.2026, III R 29/23 (NV)
1. Es liegt keine reine Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögens beziehungsweise keine bloße Fruchtziehung aus zu erhaltenden eigenen Substanzwerten vor, wenn die Errichtung einer GmbH für andere durchgeführt wird, also bereits mit dem Ziel erfolgt, die GmbH-Anteile alsbald weiter zu übertragen.
2. Dies gilt auch dann, wenn von Anfang an geplant war, die GmbH-Anteile an verbundene Unternehmen oder deren Gesellschafter zu veräußern. Eine für Dritte erkennbare Marktbeteiligung ist nicht Voraussetzung für die Versagung der erweiterten Kürzung.
Zur Überprüfung einer Ermessensentscheidung nach § 34c Abs. 5 EStG
BFH, Beschluss vom 02.09.2026, I R 51/23 (NV)
1. Die nach § 34c Abs. 5 EStG erforderliche “volkswirtschaftliche Zweckmäßigkeit” liegt nur dann vor, wenn die Steuerbegünstigung der deutschen Außenwirtschaft dient. Vor diesem Hintergrund bezweckt der Auslandstätigkeitserlass (ATE), soweit er ‑ gestützt auf § 34c Abs. 5 EStG ‑ die Möglichkeit eines Erlasses von Einkommensteuer durch die Finanzverwaltung schafft, in erster Linie die Förderung der deutschen Exportwirtschaft (Bestätigung der Rechtsprechung, s. Senatsurteil vom 17.06.2020 - I R 7/18, BFHE 269, 301, BStBl. II 2021, 211; Senatsbeschlüsse vom 08.12.2010 - I B 98/10, BFH/NV 2011, 596; vom 13.07.2021 - I R 20/18, BFHE 274, 46).
2. Allgemeine Verwaltungsanweisungen wie der ATE sind nicht wie Gesetze auszulegen. Maßgebend ist, wie die Verwaltung die Anweisung verstanden hat und verstanden wissen wollte und wie sie dementsprechend verfahren ist. Ist objektiv zweifelhaft, ob ein bestimmter Fall unter die Verwaltungsanweisung fällt, ist es Sache der Verwaltungsbehörden zu entscheiden, ob die Regelung anzuwenden ist oder nicht. Die Gerichte dürfen deshalb Verwaltungsanweisungen nur daraufhin überprüfen, ob die Auslegung durch die Behörde möglich ist. Somit können die Finanzgerichte die Verwaltungsbehörden nicht zwingen, eine Verwaltungsanweisung auch auf einen Fall anzuwenden, bei dem objektive Zweifel an seiner “Tatbestandsmäßigkeit” bestehen und bei dem die Behörde ohne Willkür von der Anwendung der Anweisung Abstand genommen hat (Bestätigung der Rechtsprechung, s. Senatsurteil vom 05.10.1977 - I R 250/75, BFHE 123, 341, BStBl. II 1978, 50; Senatsbeschluss vom 13.07.2021 - I R 20/18, BFHE 274, 46).
3. Die von der Verwaltung praktizierte Versagung einer Steuerbefreiung nach dem ATE für den Arbeitslohn, der im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für ein überwiegend mit Mitteln des European Development Fund finanziertes Projekt der öffentlichen Entwicklungshilfe erzielt worden ist, ist mit dem Unionsrecht vereinbar (Anschluss an EuGH-Urteil Finanzamt G (Entwicklungshilfeprojekt) vom 07.09.2023 - C-15/22).
Beschränkte Nachhaftung des Insolvenzschuldners für Masseverbindlichkeiten
BFH, Beschluss vom 06.10.2026, IX B 40/26 (NV)
Es ist höchstrichterlich geklärt, dass eine Haftung des Insolvenzschuldners mit seinem insolvenzfreien Vermögen während des Insolvenzverfahrens nicht in Betracht kommt, wenn Umsatzsteuerschulden als Masseverbindlichkeiten allein auf Handlungen des Insolvenzverwalters beruhen. Dies gilt auch, wenn das Insolvenzverfahren nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 der Insolvenzordnung) eingestellt wurde.
Anwendung der modifizierten Trennungstheorie
BMF, Schreiben vom 20.10.2026
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Mit Urteil vom 11.12.2025, Az. IV R 17/23, hat der BFH entschieden, dass bei der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG der Gewinn nicht nach der sog. strengen Trennungstheorie, sondern nach der sog. modifizierten Trennungstheorie mit anteiliger Zuordnung des Buchwerts bis zur Höhe des Teilentgelts zu ermitteln ist. Das BMF hat sich nun der BFH-Auffassung angeschlossen.
Steuerrechtliche Behandlung des Erwerbs eigener Anteile
BMF, Schreiben vom 16.10.2026
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 27.11.2013 (BStBl. I S. 1615) zur steuerrechtlichen Behandlung des Erwerbs eigener Anteile nach Rn. 19 um eine neue Rn. 19a ergänzt.
Tonnagesteuer: Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr
BMF, Schreiben vom 21.10.2026
Das BMF-Schreiben vom 10.07.2023 (BStBl. I S. 1486) wird um eine neue Rn. 2a ergänzt. Außerdem werden die Rn. 1, 2, 14a und 15 geändert.
Neubekanntgabe Vordruckmuster USt 7 A
BMF, Schreiben vom 21.10.2026
Mit dem BMF-Schreiben wird das Vordruckmuster USt 7 A - Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung - neu bekannt gegeben.
Neubekanntgabe Vordruckmuster USt 7 B
BMF, Schreiben vom 21.10.2026
Mit dem BMF-Schreiben wird das Vordruckmuster USt 7 B - Bericht über die Umsatzsteuer-Sonderprüfung - neu bekannt gegeben.
Neubekanntgabe Vordruckmuster USt 7 D
BMF, Schreiben vom 21.10.2026
Mit dem BMF-Schreiben wird das Vordruckmuster USt 7 D - Übersendung des Prüfberichts - neu bekannt gegeben.
Steuerliche Behandlung von Kopplungsgeschäften bei einem Investmentfonds
BMF, Schreiben vom 16.10.2026
Das BMF hat vor dem Hintergrund des BFH-Urteils vom 03.03.2026, Az. VIII R 24/21, zur Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen aus Options- und Termingeschäften in die Aktiengewinnberechnung nach § 8 InvStG 2004 Stellung genommen und sein Schreiben vom 07.04.2022 (BStBl. I 2022, 641) neu gefasst.
Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2027
BMF, Mitteilung vom 21.10.2026
Das BMF veröffentlicht das aktuelle Muster des Vordrucks der “Lohnsteuer-Anmeldung 2027” einschließlich der Anleitung.
Sanktionen bei verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen
Die BStBK hat sich seit Beginn der Corona-Pandemie in jedem Jahr erfolgreich für eine faktische Fristverlängerung betreffend die Offenlegung von Jahresabschlüssen eingesetzt. Für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2025 ist dem Vernehmen nach allerdings davon auszugehen, dass keine erneute faktische Fristverlängerung über den 31.12.2026 hinaus gewährt wird.
Tax-exempt status of service companies vs. EU state aid law? - Advocate General’s opinion in case C-477/25
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The German Federal Fiscal Court referred to the Court of Justice of the European Union the question whether the tax advantages for service companies under Section 57 (3) of the German Fiscal Code are compatible with EU state aid law. On October 15, 2026 the Advocate General submitted his opinion on this question. With respect to corporate income tax and trade tax, he concludes that no state aid is granted; however, regarding the granted reduced VAT rate, a state aid may exist.
Amendment of tax assessments pursuant to Section 32a KStG following a hidden profit distribution
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According to the German Federal Fiscal Court judgment of September 8, 2026 (case no. IX R 16/25), indirect consequential effects of a hidden profit distribution can also enable an amendment of an assessment pursuant to Section 32a (1) of the German Corporation Tax Act.
Use of the modified separation theory
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In its decision of December 11, 2025, case no. IV R 17/23, the German Federal Fiscal Court ruled that, in the case of the transfer of individual business assets for partial payment within the scope of application of Section 6 (5) sentence 3 no. 2 of the German Income Tax Act, the profit is not to be determined according to the so-called strict separation theory, but rather according to the so-called modified separation theory, with a pro-rata allocation of the book value up to the amount of the partial payment. The German Federal Ministry of Finance has now adopted the view of the German Federal Fiscal Court.

