Das Bewusstsein für die Vorschriften zur Weiterbildungspflicht von Versicherungsvermittlern wird durch den erst kürzlich angepassten Fragen-Antwort-Katalog (FAQs) zur Weiterbildungsverpflichtung der BaFin und der DIHK erneut geschärft.
Nicht zuletzt rückte aufgrund der EU-Kleinanlagerstrategie („Retail Investment Strategy“) das Thema Weiterbildungspflicht in den Fokus der Branche, da die Europäische Kommission im Rahmen der Kleinanlegerstrategie u.a. eine Weiterbildungspflicht auch für Anlageberater vorsieht.
Ursprünglich wurde durch die EU-Kommission eine Weiterbildungspflicht von 35 Stunden vorgeschlagen, jedoch aufgrund der derzeitigen Anforderungen der Versicherungsvertriebs-Richtlinie (IDD) auf jährlich mindestens 15 Stunden zur Erreichung fairer Wettbewerbsbedingungen angepasst (Nähere Infos finden Sie hier).
Laut BaFin und DIHK haben sich in der Praxis zahlreiche Fragen zur Weiterbildungspflicht betreffend den Kreis der Betroffenen, Umfang und Inhalt ergeben, auf die mit vorliegendem FAQs eingegangen werden soll. Vor diesem Hintergrund wurde der Leitfaden um wesentliche Erläuterungen zu den Inhalten der Schulungen respektive Schulungspflichten von Mitarbeitern der Versicherungsberaters sowie Angestellten, die explizit fachbezogene Aufgaben wahrnehmen, ergänzt. Insbesondere sind Weiterbildungen nur dann anerkennungsfähig, wenn es sich konkret um Weiterbildungsmaßnahmen mit Versicherungsbezug handelt bzw. der Versicherungsbezug sich aus der Bezeichnung und dem Inhalt der Weiterbildungsmaßnahme ergibt.
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