Umsetzungspflichten für Unternehmen aus der EU-Whistleblowing-Richtlinie

In den letzten Jahren ist der Begriff des Whistleblowing immer weiter in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Durch Hinweise von Whistleblowern, bspw. im Zusammenhang mit Wirecard oder den Panama Papers, wurden der Einfluss, die Bedeutung, aber auch die Auswirkungen, welche Whistleblowing mit sich bringen können, deutlich.

Whistleblower können einen entscheidenden Beitrag für die Gesellschaft und Unternehmen zur Aufklärung von Compliance-Verstößen und somit zur Aufklärung und Prävention von Vermögens- und Reputationsschäden leisten. Der Schutz von Whistleblowern ist hierbei ein entscheidender Faktor zur Effektivitätssteigerung von Hinweisgebersystemen, insbesondere um eine ausreichende Anzahl an Hinweisen zu erzielen. Vor diesem Hintergrund hat die EU mit der Richtlinie 2019/1937 den Startschuss zu einem verbesserten Whistleblower- Schutz in den Mitgliedstaaten der EU gegeben. Bis zum 17.12.2021 hat die deutsche Bundesregierung noch Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Vor diesem Hintergrund besteht bei den Unternehmen unmittelbarer Handlungsbedarf, sich mit dem Hinweisgeberschutz zu befassen und entsprechende Maßnahmen zu implementieren.

Im nachfolgenden Beitrag werden die Anforderungen an ein Hinweisgebersystem mit Blick auf die Umsetzung der EU-Richtlinie und allgemeine Best Practices vorgestellt.


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