Andere Unternehmen benötigen gerade wegen der Pandemie dringend die Gewinnausschüttungen ihrer Tochterunternehmen, um eigene Liquiditätsschwierigkeiten zu überwinden. Hierbei können vor allemVorabausschüttungen helfen, einen kurzfristigen Liquiditätsbedarf zu decken. Anders als bei Aktiengesellschaften (vgl. § 59 AktG) können bei GmbHs solche Ausschüttungen bereits unterjährig und vor Ablauf des Geschäftsjahres erfolgen. In der Praxiswerden häufig steuerliche Problemfelder, die bei einer Gewinnausschüttung entstehen, nicht hinreichend erkannt. Dies kann nicht nur bei dem dividendenempfangenden Anteilseigner, sondern gerade bei der ausschüttenden Gesellschaft, die für die Einhaltung der im Rahmen der Ausschüttung auferlegten Pflichten einzustehen hat, Mehrbelastungen auslösen. Nachfolgend sollen diese steuerlichen Risken dargelegt werden.
Dieser Aufsatz wurde uns mit freundlicher Genehmigung der NWB Verlag GmbH & Co. KG, Herne, zur Verfügung gestellt.
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