Aktivitäten von DRSC und IDW

DRSC-Stellungnahme zu ED/2020/4

Durch die Änderungen an IFRS 16 soll v.a. klargestellt werden, wie eine solche Leasingverbindlichkeit vom Verkäufer/Leasingnehmer im Rahmen der Folgebewertung abzubilden ist. Das IFRS IC war der Auffassung, dass der über die Rückmiete (lease back) zurückbehaltene Anteil an einem veräußerten Vermögenswert auch bei ausschließlich variablen Leasingraten nicht null beträgt und zum Beispiel die erwarteten Leasingzahlungen herangezogen werden sollten.

In seiner Stellungnahme vom 19.03.2021 hat das DRSC eine ablehnende Haltung zu den Vorschlägen im ED. Die aktuellen Vorschläge seien zu komplex. Auch verstoße die Berücksichtigung variabler Zahlungen in der Bewertung der lease liability gegen den Grundsatz von IFRS 16.27. Stattdessen wird es als sinnvoller erachtet, dieses Thema im Rahmen des ausstehenden Post-implementation Review (PiR) zu IFRS 16 zu erörtern.

Sollte aufgrund der unvollständigen Regelungen des Standards und der festgestellten diversity in practice jedoch bereits vorher eine Lösungsmöglichkeit durch den IASB vorgesehen werden, sollte diese einfacher ausfallen. Als Alternative spricht sich das DRSC für die Abgrenzung des auf den zurückbehaltenen Anteil am Nutzungsrecht entfallenden Gewinns über die erwartete Laufzeit des Leaseback-Vertrags aus.

DRSC reaktiviert Arbeitsgruppe „Preisregulierte Geschäftsvorfälle“ – BDO ist vertreten

Aufgrund des am 28.01.2021 veröffentlichten ED/2021/1/ Regulatory Assets and Regulatory Liabilities (siehe für Informationen hier) beschloss der IFRS-FA des DRSC, die Arbeitsgruppe „Preisregulierte Geschäftsvorfälle“ zu reaktivieren.

Die Arbeitsgruppe, an der für BDO Dr. Jens Freiberg teilnimmt, soll den IFRS-FA bei der Entwicklung der Kommentierung zum Entwurf unterstützen. Hierzu sammelt das DRSC Rückmeldungen und Einschätzungen von Stakekholdern bzgl. der Relevanz des Anwendungsbereichs des ED/2021/1 auf betroffene Unternehmen. Antworten waren bis zum 09.04.2021 möglich.

IDW veröffentlicht weitere Updates zum dritten Teil des Fachlichen Hinweises zur Corona-Pandemie

Das IDW hat am 26.02.2021 das vierte Update sowie am 06.04.2021 das fünfte Update des dritten Teils des fachlichen Hinweises zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie veröffentlicht. Mit Bezug auf IFRS Fragestellungen enthält nur das Update Nr. 4 eine ergänzte Frage zur Aktivierung von bestimmten Coronahilfen in HGB- und IFRS-Abschlüssen auf den 31.12.2020.

IDW und DRSC-Stellungnahme zu ED/2021/2

Am 24.02.2021 hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) eine Stellungnahme zum Entwurf der Verlängerung der Erleichterungsvorschriften der Mietkonzessionen nach IFRS 16 an den IASB übermittelt. Der Entwurf ist mittlerweile finalisiert, siehe hierzu Kap. 4.1. Neben der Zustimmung wies das DRSC daraufhin, dass es mitunter in Einzelfällen schwer abgrenzbar ist, ob ein Mietnachlass direkt mit der Corona-Pandemie in Verbindung steht oder nur aus dessen Folgen resultiert.