Rechnungslegung & Prüfung Nr.1-2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Ausgabe des Newsletters RECHNUNGSLEGUNG & PRÜFUNG informiert Sie über aktuelle Aktivitäten des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW). Das IDW hat inzwischen drei fachliche Hinweise mit Bezug zur Corona-Pandemie veröffentlicht. Der dritte Teil hat das Format von „Frequently asked Questions“. Dieser Fragen- und Antworten-Katalog wurde nunmehr zum dritten Mal ergänzt. Wir stellen Ihnen hier die wesentlichen rechnungslegungsbezogenen Ausführungen vor.
Einige Unternehmen ziehen es in Betracht, freiwillig bereits für ein vor dem 1. Januar 2021 beginnendes Geschäftsjahr einen Vergütungsbericht nach § 162 AktG i. d. F. ARUG II zu erstellen. Lesen Sie hier, welche Anforderungen laut IDW erfüllt sein müssen, damit infolgedessen auf bestimmte handelsrechtliche Angaben verzichtet werden darf.

Der Newsletter stellt überdies wichtige Aktualitäten der internationalen Rechnungslegung dar. In dieser Ausgabe werden die neuen Vorschriften analysiert, die sich aus der in EU-Recht übernommenen Phase 2 der IBOR-Reform ergeben.

Des Weiteren werden die wesentlichen Erkenntnisse einer Untersuchung der nichtfinanziellen Berichterstattung der DAX 160-Unternehmen dargestellt und Sie erhalten einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit (ESG) mit Fokus auf die Rechnungslegung.
Abschließend machen wir Sie in diesem Newsletter mit neuen gesetzlichen Vorgaben des StaRUG und der Absicherung mithilfe von Frühwarnsystemen vertraut. Dabei zeigen wir die sich hieraus ergebenden Chancen auf.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und verbleiben mit freundlichen Grüßen.

Ihre BDO


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