Studie zur nichtfinanziellen Berichterstattung der DAX 160-Unternehmen

Einleitung

Da Nachhaltigkeit nicht länger nur als ein neuer Trend betrachtet werden kann, findet in den Unternehmen eine langfristige Einbindung der Thematik statt. Dementsprechend berichten immer mehr Unternehmen freiwillig über ihre nichtfinanziellen Leistungen in einem Nachhaltigkeitsbericht.

Darüber hinaus spiegelt sich eine zunehmende Forderung verschiedenster Anspruchsgruppen nach einer stetig steigenden Transparenz, Vergleichbarkeit und Glaubwürdigkeit der unternehmerischen Rechenschaftslegung über nichtfinanzielle Informationen, in gesetzgeberischen Maßnahmen wider. Ausgewählte Unternehmen sind durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG)[1] verpflichtet, neben ihrer ggf. bisherigen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung zusätzliche Anforderungen in Form von nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärungen zu erfüllen.

Dabei stellt sich die Frage, wie sich infolgedessen sowohl die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung als auch die nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärungen der Unternehmen darstellen und welche Unterschiede zwischen diesen Formen der Nachhaltigkeitskommunikation ggf. bestehen.

Um diese Fragen zu klären, fand eine Untersuchung der nichtfinanziellen Berichterstattungen der DAX 160-Unternehmen statt, die anhand bestimmter Kriterien analysiert wurden. Zusätzlich wurden auch ausgewählte Bereiche der Geschäftsberichte inklusive der Vergütungsberichte u. a. bezüglich des Einbezugs nichtfinanzieller KPIs in das Vergütungssystem untersucht sowie erstmalig, zu welchem Anteil Frauen in Führungspositionen vertreten sind. Nachfolgend werden die wesentlichen Aussagen der Studie dargestellt, welche in Gänze unter dem Link "Nachhaltigkeit im Fokus - Die nichtfinanzielle Berichterstattung im DAX 160" abrufbar ist.

Vorgehen

In die Studie wurden alle Unternehmen einbezogen, die im Jahr 2021 im DAX 160 gelistet waren und bis zum Stichtag, dem 30. Juni 2021, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung und/oder ihre nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung für das Berichtsjahr 2020 veröffentlicht hatten. In der Analyse wurden die Nachhaltigkeitsberichte sowie die nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärungen nach dem CSR-RUG untersucht und anhand verschiedener Kriterien ausgewertet. Als Grundlage der analysierten Teilbereiche der Geschäftsberichte und Vergütungsberichte dienten alle DAX 160-Unternehmen mit Sitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig davon, ob sie zur Abgabe einer nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärung verpflichtet waren.

Ergebnisse der Studie

Auswertung Nachhaltigkeitsberichte

Von den insgesamt 160 DAX-Unternehmen hatten bis zum oben genannten Stichtag 106 Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht.

Im Rahmen der Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts wurden von 86% der berichtenden Unternehmen die GRI Standards verwendet, wovon sich 3% zusätzlich an den Leitlinien des International Integrated Reporting Council (IIRC) orientierten. Die alleinige Verwendung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) fand in lediglich 1% der ausgewerteten Unternehmensberichterstattungen statt. 13% der untersuchten Unternehmen verzichteten gänzlich auf die Anwendung eines Rahmenwerks.

Im Fall der Verwendung des GRI-Rahmenwerks für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde überwiegend (68%) in Übereinstimmung mit der Option „Core“ berichtet. 9% der Unternehmen wählten hingegen die „Comprehensive“-Option und bei weiteren 23% erfolgte die Nachhaltigkeitsberichterstattung „in Anlehnung an“ die GRI-Standards.

In 92% der analysierten Nachhaltigkeitsberichte wurde eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt und die daraus gewonnene Anzahl der wesentlichen Themen reichte von 4 bis 35, mit einem Durchschnittswert von 14. Zur Veranschaulichung dieser Wesentlichkeitsanalysen wurde in 58% der Unternehmensberichterstattungen eine Wesentlichkeitsmatrix dargestellt.

Das Thema der Einhaltung von Menschenrechten gewinnt in der Öffentlichkeit an Bedeutung, auch vor dem Hintergrund legislativer Entwicklungen wie u. a. durch das kürzlich verabschiedetet Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Dies spiegelte sich auch in den untersuchten Nachhaltigkeitsberichten wider: in 63% der analysierten Berichterstattungen wurde die Achtung der Menschenrechte als wesentliches Thema ausgewiesen, was einer Steigerung um 15 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Im konkreten Management von Menschenrechtsaspekten zeigt sich im DAX 160 mit 69%, dass ein Großteil der Unternehmen einen Beschwerdemechanismus mit Bezug auf Menschenrechte implementiert hat, wie er im LkSG vorgesehen ist. Zudem wurde in 48% der untersuchten Nachhaltigkeitsberichte über Audits oder Monitorings berichtet.

Ergänzend wurde die Anwendung weiterer Leitlinien, Prinzipien, sowie Initiativen untersucht. Die Sustainable Development Goals (SDGs) der UN wurden bei 92% der analysierten Nachhaltigkeitsberichterstattungen einbezogen, wobei am häufigsten (95%) das SDG 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“ als relevant angesehen wurde. Der Anteil der Unternehmen, die Mitglied des United Nations Global Compact (UNGC) waren, lag bei 47%. Der Science-Based-Targets-Initiative (SBTi) waren insgesamt 23% der Unternehmen beigetreten, wobei bereits 70% davon den Anforderungen entsprechende Ziele aufgesetzt hatten. Der Rest der Mitglieder der SBTi war noch in der Entwicklungsphase entsprechender Ziele.

ESG-Ratings wird zunehmend mehr Bedeutung zugeschrieben. So fanden auch vermehrt Angaben zu ESG-Ratings Einzug in die Nachhaltigkeitsberichte. 71% der betrachteten Unternehmensberichterstattungen beinhalteten entsprechende Angaben, wobei 72% davon zusätzlich über das Rating-Ergebnis informierten.

Unternehmen können ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung von externen Dienstleistern prüfen lassen und so unter anderem eine höhere Glaubwürdigkeit und eine verbesserte Kommunikation mit den Stakeholder-Gruppen schaffen. 58% der untersuchten Unternehmensberichterstattungen wurden einer solchen externen Prüfung unterzogen. Zu 97% erfolgte diese durch Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und wurde ausnahmslos zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit durchgeführt. Vereinzelt hatten Unternehmen auch ausgewählte Teile des Berichts zusätzlich mit einer hinreichenden Sicherheit prüfen lassen. Bei 60% der geprüften Nachhaltigkeitsberichte wurden darüber hinaus nur ausgewählte Berichtsteile einer Prüfung unterzogen, beim verbleibenden Rest hingegen der gesamte Bericht. Den Prüfungsstandard ISAE 3000 (Revised) verwendete die große Mehrheit der Prüfer mit insgesamt 95%.

Auswertung Nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärungen

Zusätzlich zur Auswertung der Nachhaltigkeitsberichte wurden die nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärungen nach CSR-RUG untersucht. 137 Unternehmen[2] im DAX 160 unterlagen dabei der Pflicht zur Aufstellung einer nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärung.

Bei der Verortung der nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärung zeigte sich ein heterogenes Bild. Während in 26% der analysierten Unternehmensberichterstattungen die nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung in einem Nachhaltigkeitsbericht in Form eines eigenständigen Kapitels oder an geeigneten Stellen integriert veröffentlichtet wurde, waren 39% im (Konzern-) Lagebericht und weitere 18% außerhalb des (Konzern-) Lageberichts im Geschäftsbericht zu finden. Ein separates PDF-Dokument auf der Internetseite des Unternehmens wurde lediglich von 17% der zur Aufstellung einer nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärung verpflichteten Unternehmen veröffentlicht.

Bei der Auswertung bezüglich der Nutzung eines Rahmenwerkes zur Aufstellung der nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärung wird schnell deutlich, dass der Trend zur Verwendung der GRI Standards (66%) geht, der sich bereits bei den ausgewerteten Nachhaltigkeitsberichten im ersten Teil der Studie zeigte. Die Anwendung eines Rahmenwerkes ist gemäß CSR-RUG nicht zwingend vorgeschrieben, aber nur in 23% der Unternehmensberichterstattungen wurde sich gegen die Verwendung eines Rahmenwerkes entschieden.

Die im Gesetz festgeschriebenen fünf Belange gelten als Mindestbelange in der nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärung. Nicht zu jedem der fünf Belange muss auch berichtet werden, sofern die ausgelassenen Belange unwesentlich für das Unternehmen sind. Bei den in die Untersuchung einbezogenen Unternehmen, die zur Aufstellung einer nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärung verpflichtet waren, wurde dementsprechend mit 75% mehrheitlich über alle fünf Belange berichtet. Bei den restlichen 25% der Unternehmensberichterstattungen wurde(n) hingegen ein oder mehrere Belang(e) als nicht wesentlich eingestuft und daher entweder in der nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärungen weggelassen oder als zusätzliche freiwillige Angabe aufgenommen. Der am häufigsten berichtete Belang war der Arbeitnehmerbelang mit 98%. Der Belang der Menschenrechte mit 88% zeigt auf, dass diesem Thema in der gesetzlichen Form der nichtfinanziellen Berichterstattung eine noch größere Bedeutung als in den Nachhaltigkeitsberichten zugeschrieben wird.

In der aktuellen Studie wurde ebenfalls untersucht, wie die Unternehmen über die nach CSR-RUG erforderliche Bewertung von Risiken, die durch das Unternehmen auf die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte bestehen, berichtet haben. Auch wenn 96% der analysierten Unternehmensberichterstattungen Angaben zu nichtfinanziellen Risiken hatten, erfolgte diese in 73% davon durch eine explizite Negativaussage. Neben der Beschreibung der Risiken innerhalb der NFE/des NFB (56%) machen Unternehmen auch von der Möglichkeit eines Verweises auf den Risikobericht gebrauch, wobei 7% ausschließlich auf den Risikobericht verweisen und 37% beide Möglichkeiten parallel verwenden.

Einige Unternehmen werden in Zukunft verpflichtet sein, sich im Sinne des LkSG mit ihrer Lieferkette eingehend auseinanderzusetzen. Bereits jetzt erwähnen 88% das Thema, und in 66% der untersuchten NFEs/NFBs wird das Thema Lieferkette in Bezug auf mindestens einen Aspekt behandelt.

Die anstehende gesetzliche Neuerung durch die Taxonomie-Verordnung wird bislang nur von einer geringen Zahl der DAX 160-Unternehmen in der Berichterstattung thematisiert. Die entsprechenden zusätzlichen Angabeerfordernisse bestehen allerdings auch erst zum nächsten Berichtsjahr.

Bei 73% der untersuchten Unternehmensberichterstattungen wurde die nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung durch einen externen Dienstleister geprüft. Diese Prüfungen zielten zu 89% auf die Erlangung einer begrenzten Sicherheit für das Prüfungsurteil ab und lediglich zu 8% auf die Erlangung einer hinreichenden Sicherheit für das Prüfungsurteil.  Bei 3% der Unternehmen, alle davon im DAX 30, wurde eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit vorgenommen und gleichzeitig einzelne Berichtsteile zusätzlich einer Prüfung zur Erlangung eines Prüfungsurteils mit hinreichender Sicherheit unterzogen. Die externen Dienstleister waren zu 99% Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Auswertung ausgewählter Teile der Geschäftsberichte

Zusätzlich zu den Nachhaltigkeitsberichterstattungen sowie nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärungen wurden auch die Vergütungsberichte der DAX 160-Unternehmen hinsichtlich des Einbezugs nichtfinanzieller KPIs in das Vergütungssystem analysiert. Von den 160 betrachteten Vergütungsberichten enthielten nur 34% nachhaltigkeitsbezogene Key Performance Indikatoren (KPIs) mit Einfluss auf die Höhe der variablen Vergütung des Vorstands. Zudem wurde in den Berichten mit entsprechende KPIs nur zu 20% über ein konkretes Ausmaß oder einen konkreten Zeitbezug der Zielsetzung berichtet.

Inwieweit Nachhaltigkeit in den höchsten deutschen Führungspositionen vertreten ist, lässt sich z.B. an Ressorts und Governance-Strukturen ablesen. 23% der Unternehmen im DAX 160 weisen ein Vorstandsressort mit Bezug zu CSR aus.
5% der Unternehmen geben im Geschäftsbericht Kompetenzen mit Bezug zu CSR an, bspw. im Kompetenzprofil des Aufsichtsrats. 36% der Unternehmen geben an, dass CSR-Themen im Aufsichtsrat thematisiert wurden. Im DAX 30 ist dieser Anteil deutlich höher als in den anderen Indizes. Ein Aufsichtsratsausschuss, der sich mit CSR-Themen auseinandersetzt, existiert laut Geschäftsberichten lediglich bei 6% der DAX 160-Unternehmen.

Die Gleichstellung in Deutschland ist ein öffentlich diskutiertes Thema und nun nicht mehr nur in den Aufsichtsräten, sondern für gewisse Unternehmen auch im Vorstand zukünftig ein Thema. In diesem Zusammenhang wurde in der vorliegenden Studie erstmals der aktuelle Stand der Geschlechterverteilung von Aufsichtsrat- und Vorstandsposten erhoben. Im Ergebnis sitzt zwar in 38% der Vorstände mindestens eine Frau, allerdings dagegen immer (100%) ein Mann. Nur 11% der Personen, die einen Vorstandsposten bekleiden, sind weiblich. Hingegen ist die Verteilung in den Aufsichtsräten mit 32% Frauen und 68% Männern deutlich progressiver.

Fazit

Durch die Ergebnisse der durchgeführten Studie lässt sich erkennen, dass es in den nichtfinanziellen Berichterstattungen zum Teil deutliche Unterschiede gibt.

Zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit der nichtfinanziellen Berichterstattung wurden aus diesem Grund bereits 58% (Nachhaltigkeitsberichte) resp. 73% (nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärungen) einer externen Prüfung unterzogen. Diese Prüfungen dienten bei den freiwilligen Nachhaltigkeitsberichten fast ausnahmslos der Erzielung einer begrenzten Sicherheit. Bei der externen Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärungen dominiert ebenso der Anteil der Prüfungen zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit basierend auf dem Prüfungsstandard ISAE 3000 (Revised).

In 63% der analysierten Nachhaltigkeitsberichte wurde das aktuelle Thema der Menschenrechte als wesentlich eingestuft. In der gesetzlich vorgeschriebenen Berichterstattung war das Thema der Menschenrechte mit 88% noch etablierter als in der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Es bleibt abzuwarten, wie sich dies vor dem Hintergrund des neuen Lieferkettensorgfaltspflich-tengesetzes (LkSG) weiter entwickeln wird.

Zusätzlich wurde in lediglich 34% der ausgewerteten Vergütungsberichte nachhaltigkeitsbezogene KPIs in ein variables Vergütungssystem einbezogen. Darin wurde nur zu 20% das Ausmaß und der Zeithorizont der zugrundeliegenden Zielsetzung beschrieben. Mit dem ARUG II[3] und der darin geforderten Verknüpfung der Vorstandsvergütung mit dem Ziel einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren könnte jedoch ein Indiz bestehen, dass künftig vermehrt nachhaltigkeitsbezogene KPIs einbezogen werden. In deutschen Vorständen und Aufsichtsräten weisen die Ressorts oftmals jedoch noch keinen klaren Nachhaltigkeitsbezug auf.

Die Thematik des Anteils der Frauen in Führungspositionen wurde erstmalig erhoben und zeigt aktuell, dass nur gut ein Zehntel der Vorstandsmitglieder Frauen sind. Hier ist durch das Inkrafttreten des FüPoG II[4] zum 12. August 2021 mit einer Steigerung zu rechnen. Im Aufsichtsrat ist bereits jetzt eine diversere Verteilung zu beobachten. Hier ist bereits ein Drittel der Positionen von Frauen besetzt.

 

[1] Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 11. April 2017, BGBI. I 2017 S. 802.

[2] Es wurden lediglich Unternehmen zur Auswertung herangezogen, die ihren Sitz in Deutschland haben.

[3] Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtline (ARUG II) vom 12. Dezember 2019, BGBI. I 2019 S. 2637.

[4] Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) vom 7. August 2021, BGBl. I 2021 S. 3311.  

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