Insolvenzverfahren

Durch die Stärkung der Eigenverwaltung in Insolvenzverfahren und die damit verbundene Einführung des sogenannten „Schutzschirmverfahrens“ sowie die zunehmende Internationalisierung von Insolvenzverfahren sind die Anforderungen an die Person Sachwalters und Insolvenzverwalters in erheblichem Maße gestiegen. Zur Erreichung des größtmöglichen Werterhalts für alle Beteiligten ist innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl komplexer Sachverhalte zu bewältigen.

Durch die Einbindung in das BDO Netzwerk können wir sicherstellen, dass sämtliche zur erfolgreichen Verfahrensbewältigung erforderlichen Kompetenzen auch in Verfahren mit starkem internationalen Bezug unmittelbar zur Verfügung stehen.

Als Insolvenzverwalter werden neben Rechtsanwalt Bernd Depping auch die Herren Rechtsanwalt Roman-Knut Seger, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Rechtsanwalt Steffen Reusch, MBA bestellt. Insgesamt wurden die 3 regelmäßig bestellten Insolvenzverwalter der BDO Restructuring seit 1995 in ca. 1300 Insolvenz- und Konkursverfahren als Sequester, Konkursverwalter, (vorläufiger und endgültiger) Vergleichsverwalter sowie (vorläufiger und endgültiger) Insolvenzverwalter bestellt. Daneben werden rd. 2500 Verbraucherinsolvenzverfahren betreut.

  • Übernahme der Insolvenzverwaltung durch Insolvenzverwalter
  • Bearbeitung von Insolvenzverfahren
  • Übernahme Sachwaltung
  • Erstellung von Insolvenzplänen
  • Bestätigung über fehlende Zahlungsunfähigkeit für ein Schutzschirmverfahren (§ 270d-Bescheinigungen)
  • Begleitung von Schutzschirmverfahren
  • Vorbereitung von Insolvenzverfahren
  • Beratung von Gläubigern in Insolvenzverfahren

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