Tax and Legal UPDATE KW 19

Neueinstellungen im Internet

Überstundenvergütung – Arbeitnehmer bleiben darlegungs- und beweispflichtig
BDO Legal, Insight

Transparenzregister - Pflicht zur Geldwäsche-Compliance auch für Gesundheitsunternehmen zur Vermeidung von Bußgeldern
BDO Legal, Insight

Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen
BDO Legal, Insight

Neue Risiken für Unternehmen – Klimaklagen nehmen an Fahrt auf
BDO, Web Seminar am 23.05.2022

Grundsteuerreform 2022 – Was kirchliche Institutionen zu beachten haben!
BDO, Web Seminar am 24.05.2022

Gesetzgebung

Steuerentlastungsgesetz 2022
Bundestag,
Gesetzentwurf vom 05.04.2022 und Beschlussempfehlung vom 11.05.2022

Nach dem Entwurf soll zum 01.01.2022 der Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf EUR 1.200, der Grundfreibetrag auf EUR 10.347 und die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf EUR 0,38 angehoben werden. Ebenso soll ein zusätzlicher Kinderbonus von EUR 100 im Juli 2022 und die Energiepreispauschale von EUR 300 im September 2022 ausgezahlt werden.

Gesetz zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe
Bundestag, Gesetzentwurf vom 10.05.2022

Die Koalition will mit dem Entwurf die Energiesteuer auf Kraftstoffe vom 01.06. bis 31.08.2022 deutlich senken. Darunter sollen die Steuern für Diesel, Benzin, Erdgas und Flüssiggas sowie deren steuerlich gleichgestellte Äquivalente fallen.

Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften
Bundestag, Gesetzentwurf vom 06.05.2022

Nach dem Gesetzentwurf sollen die bisher geltenden Beschränkungen für bestimmte Rechtsträger bei der Handelsregisteranmeldung aufgehoben werden. Zudem soll das Verfahren auf Anmeldungen im Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister ausgeweitet werden.

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Umsatzsteuerpflicht bei Sportvereinen
BFH, Urteil vom 21.04.2022, V R 48/20; Pressemitteilung vom 12.05.2022

Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL hat keine unmittelbare Wirkung, so dass sich eine Einrichtung ohne Gewinnstreben auf diese Bestimmung vor den nationalen Gerichten nicht berufen kann (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Golfclub Schloss Igling vom 10.12.2020 - C-488/18, EU:C:2020:1013; Änderung der Rechtsprechung).

Anspruch auf Vorsteuervergütung trotz unterbliebener formeller Angaben
FG Köln, Urteil vom 16.03.2022, Az. 2 K 2086/21

Der Anspruch auf Vorsteuervergütung ist nicht zu versagen, wenn in der Anlage zum elektronischen Vergütungsantrag formelle Angaben wie die USt-IdNr. oder Steuernummer unterblieben sind. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH verlangt das Grundprinzip der Mehrwertsteuerneutralität, dass der Vorsteuerabzug gewährt wird, wenn die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind.

Rechtsprechung – privater Bereich

Einkünfteerzielungsabsicht bei § 21 EStG
BFH, Beschluss vom 29.03.2022, IX B 18/21 (NV)

Die Einkünfteerzielungsabsicht in Form der Überschusserzielungsabsicht ist als das subjektive Tatbestandsmerkmal in § 21 EStG einkunftsart- und bereichsspezifisch ausgestaltet.

Bei einer auf Dauer angelegten, auf Wohnimmobilien bezogenen Vermietungstätigkeit ist typisierend vom Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen. Demgegenüber gilt bei Immobilien, die nicht Wohnzwecken dienen (sog. „Gewerbeimmobilien“), die Typisierung der Einkünfteerzielungsabsicht nicht; hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob der Steuerpflichtige beabsichtigt hat, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.

Einheitsbewertung in Flughafennähe
BFH, Beschluss vom 02.03.2022, II B 39/21(NV)

Bei Ermittlung des Einheitswerts eines flughafennahen Grundstücks sind neben der Beeinträchtigung durch Lärm auch Belastungen durch Abgase und Kerosinreste zu berücksichtigen.

Kein Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes aus einer Teilerbauseinandersetzung
FG Düsseldorf, Urteil vom 03.09.2020, Az. 11 K 2359/19 BG

Das FG hatte sich mit der Nachweisführung eines gemeinen Wertes auseinandergesetzt.

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Auskunftsanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung
BFH, Urteil vom 17.11.2021, II R 43/19

Es besteht kein Anspruch auf Auskunft über die bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen gespeicherten Daten.

Auslegung von Einspruchsschreiben
BFH, Urteil vom 15.12.2021, III R 34/20 (NV)

Ist die vom Finanzamt verwendete Bezeichnung für verbundene Bescheide unvollständig, so ist ein Einspruchsschreiben, welches diese Bezeichnung, aber keine Begründung enthält, der Auslegung zugänglich.

Konkludent erteilte Gestattung nach § 20 UStG für nachfolgende Besteuerungszeiträume als Dauerverwaltungsakt
BFH, Beschluss vom 23.12.2021, V B 22/21 (AdV), (NV)

Bei einem konkludent ergangenen Verwaltungsakt kommt die weitergehende Annahme eines über den jeweiligen Besteuerungszeitraum hinausgehenden Dauerverwaltungsakts nur in Betracht, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich das FA konkludent auch für nachfolgende Besteuerungszeiträume binden wollte. Hieran fehlt es, wenn bei einem konkludent gestellten Antrag auf Istbesteuerung von einer dementsprechenden Gestattung nur für das jeweilige Jahr auszugehen ist.

Will das FA von seiner bisherigen Gestattungspraxis abweichen, muss es den Steuerpflichtigen vor dem Beginn des für die Steuerentstehung maßgeblichen ersten Voranmeldungszeitraums des jeweiligen Besteuerungszeitraums darüber unterrichten, dass es beabsichtigt, für den neuen Besteuerungszeitraum keine Gestattung mehr zu erteilen.

Mitwirkungspflichten eines freiberuflich tätigen Steuerpflichtigen im Rahmen einer Außenprüfung nach § 200 Abs. 1 S. 1 und 2 AO
BFH, Beschluss vom 05.04.2022, VIII B 42/21 (NV)

Ob und in welchem Umfang das FA einen freiberuflich tätigen Steuerpflichtigen gemäß § 200 Abs. 1 S. 1 und 2 AO zur Herausgabe nicht aufbewahrungspflichtiger Unterlagen (Kontoauszüge) verpflichten kann, ist eine Ermessensentscheidung, die vom Gericht nur darauf zu überprüfen ist, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten wurden und die Behörde das ihr eingeräumte Ermessen unter Beachtung des Gesetzeszwecks fehlerfrei ausgeübt hat.

Finanzverwaltung

Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token
BMF, Schreiben vom 10.05.2022, Gz. IV C 1 - S 2256/19/10003 :001

Das nun finale BMF-Schreiben soll als rechtssicherer und praktikabler Leitfaden zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Bitcoin und sonstigen Token dienen.

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