Neueinstellungen im Internet
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Schädliches Verwaltungsvermögen und Folgen von Umwandlungen
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Bei Übertragungen von Unternehmensanteilen auf nachfolgende Generationen sind im Vorfeld regelmäßig umfangreiche Überlegungen anzustellen, um die Nachfolge möglichst steuerneutral zu gestalten und die individuellen Vorstellungen zu berücksichtigen. Der BFH hatte in insgesamt fünf Urteilen vom 22.01.2020 bereits Aussagen zum Verwaltungsvermögen nach altem Recht getroffen. Die Obersten Finanzbehörden der Länder haben zwischenzeitlich mit Schreiben vom 13.10.2022 zu den Folgen verschiedener Umwandlungsvorgänge Stellung bezogen.
Kryptowährungen - Herausforderung für Unternehmen und Abschlussprüfer
BDO Website, Insight
Die Vorsitzerin der IDW Arbeitsgruppe "Kryptowährungen" Susanne Streicher, Partnerin bei BDO, erläutert im Video-Podcast des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) die Risiken für Unternehmen, wenn diese Kryptowährungen halten. Zudem geht sie auch darauf ein, was Abschlussprüfer bei der Prüfung beachten müssen.
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage
BFH, EuGH-Vorlage vom 22.11.2022, XI R 17/20
Dem EuGH werden folgende Fragen zur Auslegung von Art. 16 und Art. 74 MwStSystRL zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Handelt es sich um die "Entnahme eines Gegenstands durch einen Steuerpflichtigen aus seinem Unternehmen ... als unentgeltliche Zuwendung" i.S. von Art. 16 MwStSystRL, wenn ein Steuerpflichtiger Wärme aus seinem Unternehmen unentgeltlich an einen anderen Steuerpflichtigen für dessen wirtschaftliche Tätigkeit abgibt (hier: Zuwendung von Wärme aus dem Blockheizkraftwerk eines Stromlieferanten an ein landwirtschaftliches Unternehmen zum Beheizen von Spargelfeldern)? Kommt es hierfür darauf an, ob der steuerpflichtige Empfänger die Wärme für Zwecke verwendet, die ihn zum Vorsteuerabzug berechtigen?
2. Schränkt der Tatbestand der Entnahme (Art. 16 MwStSystRL) den Selbstkostenpreis i.S. des Art. 74 MwStSystRL in der Weise ein, dass bei seiner Berechnung nur vorsteuerbelastete Kosten einzubeziehen sind?
3. Gehören zum Selbstkostenpreis nur die unmittelbaren Herstellungs- oder Erzeugungskosten oder auch nur mittelbar zurechenbare Kosten wie z.B. Finanzierungsaufwendungen?
Gewinne aus internationalen Währungskurssicherungsgeschäften als steuerfreie Veräußerungsgewinne
FG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 27.03.2023 zum Urteil vom 16.11.2022, 11 K 12212/13
Im zweiten Rechtsgang wurde erneut über die Einbeziehung von Gewinnen aus internationalen Währungskurssicherungsgeschäften in die nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinne aus Aktien entschieden.
Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung und Annahmeverzug
BAG, Pressemitteilung vom 29.03.2023 zum Urteil vom 29.03.2023, 5 AZR 255/22
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, verhält er sich widersprüchlich. In einem solchen Fall spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Beschäftigungsangebot nicht ernst gemeint ist. Diese Vermutung kann durch die Begründung der Kündigung zur Gewissheit oder durch entsprechende Darlegungen des Arbeitgebers entkräftet werden
Rechtsprechung - Verfahrensrecht
Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
BFH, Urteil vom 15.11.2022, VII R 55/20
Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Zurechnung von Grundstücken nach Abschluss einer Vereinbarungstreuhand
BFH, Urteile vom 14.12.2022, II R 40/20 und II R 33/20 (NV)
1. Hat das FA in einem Feststellungsbescheid nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GrEStG Feststellungen zu mehreren Grundstücken getroffen, von denen eines oder mehrere nicht in die Feststellungen hätte einbezogen werden dürfen, ist der Bescheid insgesamt rechtswidrig und deshalb aufzuheben. Eine bloße Änderung oder nur teilweise Aufhebung des Feststellungsbescheids ist nicht möglich.
2. Ein inländisches Grundstück ist einer Gesellschaft im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für den nach § 1 Abs. 3 GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang zuzurechnen, wenn sie zuvor in Bezug auf dieses Grundstück einen unter § 1 Abs. 1 GrEStG (und die Verwertungsbefugnis einschließenden) oder einen unter § 1 Abs. 2 GrEStG fallenden Erwerbsvorgang verwirklicht hat.
Für Zwecke des § 1 Abs. 3 GrEStG ist es ihr nicht mehr zuzurechnen, wenn ein Dritter in Bezug auf dieses Grundstück einen unter § 1 Abs. 1 GrEStG (und die Verwertungsbefugnis einschließenden) oder einen unter § 1 Abs. 2 GrEStG fallenden Erwerbsvorgang verwirklicht hat.
3. Der BFH kann über die Entscheidung des FG hinaus zu Lasten des Revisionsklägers in der Sache entscheiden, wenn die Entscheidung eine unvermeidbare Folge einer prozessual gebotenen Aufhebung des angefochtenen Urteils und der erneuten Entscheidung über den Klageantrag ist.
4. Grundstücke inländischer Untergesellschaften sind auch einer ausländischen Obergesellschaft grunderwerbsteuerrechtlich nur zuzurechnen, wenn die ausländische Obergesellschaft selbst sie aufgrund eines Erwerbsvorgangs nach § 1 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 oder Abs. 3a GrEStG erworben hat (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 01.12.2021 - II R 44/18, BFHE 275, 373).
Finanzverwaltung
Umsatzsteuerbefreiung für die Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen und die Verpflegung von Mitarbeitern
BMF, Schreiben vom 24.03.2023
Mit dem BMF-Schreiben wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass aufgrund im Bundessteuerblatt veröffentlichter BFH-Rechtsprechung angepasst.
Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
BMF, Schreiben vom 24.03.2023
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen die Technische Richtlinie BSI TR-03145-5 erstmalig erstellt.
Übermittlung von Root- und Intermediate-Zertifikaten
BMF, Schreiben vom 27.03.2023
Das BMF-Schreiben legt die Vorgaben für die Übermittlung von Root- und Intermediate-Zertifikaten aufgrund der BSI TR-03145 Teil 5 fest.
New Publications on the Internet
Transfer Pricing News, Issue 42 - March 2023
BDO Gobal Website, Newsletter
Earlier this year, the OECD released a consultation document on Amount B, the less-known second part of Pillar One. BDO’s Global Transfer Pricing team submitted comments on the consultation document, concluding that for Amount B to meet its goals of reduced taxpayer compliance costs and enhanced tax certainty, the Inclusive Framework should broaden the scope of activities that constitute acceptable baseline marketing and distribution activities. Moreover, the two pricing methodologies currently under discussion require much additional work to avoid imposing excessive administrative burdens for MNEs and tax authorities.
Inheritance and Gift Tax: Harmful Administrative Assets and Consequences of Corporate Transformations
BDO Website, Insight
In the case of transfers of company shares to subsequent generations, extensive considerations must regularly be made in advance in order to make the succession as tax-neutral as possible and to take individual considerations into account. The BFH had already made statements on administrative assets pursuant to the prior legislation in a total of five rulings dated January 22, 2020. In the meantime, the supreme tax authorities of the federal states have issued a statement on the consequences of various transformation processes in a letter dated October 13, 2022