Tax and Legal UPDATE KW 17

Corona-Krise: Maßnahmen und Aktivitäten

Antragsfrist November-/Dezemberhilfe endet

BMWi, Mitteilung vom 26.04.2021

Der Erstantrag kann noch bis zum 30.04.2021 gestellt werden. Änderungsanträge sind bis zum 30.06.2021 möglich und eine Korrektur der Kontoverbindung ist bis zum 31.07.2021 möglich.

Fristverlängerung für Erklärungen 2020

FinMin Hessen, Mitteilung vom 23.04.2021

Ein Antrag Hessens, der eine Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung aus dem Jahr 2020 vorsieht, erhielt die Mehrheit im Finanzausschuss des Bundesrates. Die Frist für die Abgabe der Erklärung 2020 soll auf Ende Mai 2022 ohne Antrag verlängert werden. Ebenso soll der Zinslauf drei Monate später beginnen. Es bleibt noch das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.

Neueinstellungen im Internet

Keine Berechtigung zur Hinzuschätzung bei geringfügigen Mängeln der Kassenführung

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Persönliche Anwesenheit bei einer Schlussbesprechung in Zeiten von Corona

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Änderung des Grunderwerbsteuergesetz

BDO Website, Insights – deutsch und englisch

Draft bill of the German Transparency Financial Information Act

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OSS procedure is coming!

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Transfer Pricing News - Issue 35, April 2021

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Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Keine steuerliche Freistellung von Sanierungsgewinnen im Wege des Erlasses

FG Rheinland-Pfalz, Mitteilung vom 28.04.2021, 5 K 1689/20

Das FG entschied, dass es die gesetzliche Neuregelung zur Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen nicht rechtfertigt, in Altfällen Sanierungsgewinne im Wege des Erlasses steuerfrei zu stellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage

BFH, Urteil vom 17.12.2020, IV R 14/20 (NV)

Nach dem Wechsel von der Gewinnermittlung nach der Tonnage zum Betriebsvermögensvergleich sind die Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dienen, mit dem Teilwert anzusetzen und auf der Grundlage dieses Betrags für die Zeit deren betriebsgewöhnlicher Restnutzungsdauer abzuschreiben (Bestätigung der Rechtsprechung).

Betreibenlassen einer Stromerzeugungsanlage

BFH, Urteil vom 15.12.2020, VII R 36/18 (NV)

Der Begriff des Betreibenlassens in § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG setzt eine Möglichkeit der Einflussnahme an den Betreiber voraus, die rechtlicher, wirtschaftlicher oder tatsächlicher Natur sein kann.

Bei dem bloßen Ankauf oder dem bloßen Einspeisen des Stroms ohne Bezug zur Anlage fehlt die erforderliche Einflussmöglichkeit, sodass kein Betreibenlassen vorliegt.

Die Bestimmungen des StromStG sind unabhängig von den Definitionen und Vorgaben des EEG auszulegen.

Rechtsprechung – privater Bereich

Anrechnung von nicht im EU-Ausland beantragten Familienleistungen auf deutsches Kindergeld

BFH, Urteile vom 09.12.2020, III R 73/18, III R 31/18 (NV) und III R 43/18 (NV), Pressemitteilung vom 29.04.2021

Nimmt ein Bezieher von Kindergeld eine Erwerbstätigkeit im EU-Ausland auf, ohne die Familienkasse darüber zu informieren, so ist der Anspruch auf Familienleistungen nach dem Recht des ausländischen EU-Mitgliedstaats, der aufgrund der Erwerbstätigkeit vorrangig zuständig zur Gewährung von Familienleistungen geworden ist, auch dann nachträglich auf das nach deutschem Recht gewährte Kindergeld anzurechnen, wenn der Kindergeldberechtigte die ihm im Auslandsstaat zustehenden Familienleistungen dort nicht beantragt und bezogen hat.

Die Fiktion des Art. 68 Abs. 3 Buchst. b der VO Nr. 883/2004, wonach der im nachrangig zuständigen Mitgliedstaat gestellte Antrag auf Familienleistungen zugleich als Antrag gilt, der im vorrangig zuständigen Mitgliedstaat gestellt worden ist, wirkt auch dann, wenn die Familienkasse den im Inland gestellten Kindergeldantrag nicht an den ausländischen Träger weiterleitet, weil ihr ein Auslandsbezug nicht bekannt ist.

Erlässt die Kindergeldkasse einen Bescheid, durch den ein Kindergeld-Aufhebungsbescheid aufgehoben wird, so dass der ursprüngliche Festsetzungsbescheid wiederauflebt, und erlässt sie danach unter demselben Datum einen weiteren Bescheid, durch den der ursprüngliche Festsetzungsbescheid zum Teil aufgehoben wird, so kann nach der Aufhebung des ersten Aufhebungsbescheids Festsetzungsverjährung eingetreten sein.

Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

BFH, Urteile vom 17.12.2020, VI R 21/18, VI R 22/18 (NV) und VI R 23/18 (NV)

Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des aufnehmenden Unternehmens, der der Arbeitnehmer im Rahmen eines eigenständigen Arbeitsvertrags mit dem aufnehmenden Unternehmen für die Dauer der Entsendung zugeordnet ist.

Kein Ansatz pauschaler Kilometersätze bei Benutzung von regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln

BFH, Urteil vom 11.02.2021, VI R 50/18

Der Ansatz der pauschalen Kilometersätze nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 2 EStG anstelle der tatsächlichen Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 1 EStG für sonstige berufliche Fahrten kommt nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige ein regelmäßig verkehrendes Beförderungsmittel i.S. des § 4 Abs. 1 BRKG benutzt.

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Prüfungsbefugnisse der Zollverwaltung nach dem MiLoG gegenüber ausländischen Arbeitgebern

BFH, Urteile vom 18.08.2020, VII R 34/18, VII R 12/19 (NV) und VII R 35/18 (NV), Pressemitteilung vom 29.04.2021

Der Bundesgesetzgeber durfte der Zollverwaltung gemäß Art. 87 Abs. 3 S. 2 GG die Prüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers nach § 20 MiLoG übertragen.

Transportunternehmen mit Sitz im Ausland, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind verpflichtet, eine Überprüfung der tatsächlich im Inland verrichteten Arbeiten nach dem MiLoG zu dulden.

Gerichtliche Entscheidungen aufgrund einer Beratung im Rahmen einer Videokonferenz

BFH, Urteil vom 10.02.2021, IV R 35/19, Pressemitteilung vom 29.04.2021

Zur Zulässigkeit von Entscheidungen aufgrund einer Beratung im Rahmen einer Videokonferenz.

Finanzverwaltung

Investmentsteuergesetz; Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 01.01.2018 geltenden Fassung (InvStG)

BMF, Schreiben vom 29.04.2021, Gz. IV C 1 – S 1980-1/19/10008

Mitbenutzungsrecht an Verzehrvorrichtungen Dritter

BMF, Schreiben vom 22.04.2021, Gz. III C 2 -S 7210/19/10002

Die Abgabe von Brezeln („Wiesnbrezn“) in Festzelten durch einen vom Festzeltbetreiber personenverschiedenen Unternehmer unterliegt dem ermäßigten Steuersatz.

Ar­beits­hil­fe zur Kaufpreisaufteilung für be­bau­te Grund­stücke – aktualisiert

BMF, Mitteilung vom 22.04.2021

Kapitalertragsteuer; Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG

BMF, Schreiben vom 13.04.2021, Gz. IV C 1 – S 2401/19/10003

Sonstiges

Keine Regelungslücke bei Besteuerung von Kryptowährungen

hib, Mitteilung vom 26.04.2021

Die Bundesregierung sieht keine Regelungslücke bei der Besteuerung von Einkünften aus Kryptowährungen. Einkünfte, die im Betriebsvermögen erzielt werden, unterliegen den Regeln für Gewinneinkünfte. Genauso Einkünfte im Privatvermögen, diese könnten der Besteuerung als Einkünfte aus Leistungen oder als privates Veräußerungsgeschäft unterliegen.

Steuerbegünstigung von Vereinen wird geprüft

LfSt Rlp, Mitteilung vom 23.04.2021

Viele Vereine erhalten demnächst ein Schreiben zur Abgabe ihrer Steuererklärungen. Die Finanzämter prüfen i.d.R. alle drei Jahre, ob Vereine und andere Organisationen, welche gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllt haben.