Tax and Legal UPDATE KW 20

Corona-Krise: Maßnahmen und Aktivitäten

Verlängerung der Erklärungsfristen für Steuererklärungen 2020 kommt
DStV, Mitteilung vom 20.05.2021

Die Koalitionsfraktionen einigen sich auf eine Verlängerung der Abgabefrist für beratene Steuerpflichtige bis Ende Mai 2022. Die Verlängerung wird im Regierungsentwurf / Beschlussempfehlung des ATAD-Umsetzungsgesetzes berücksichtigt.

Härtefallhilfen der Länder
Antragsportal

Das Land NRW hat eine Übersicht der Hilfen in den einzelnen Bundesländern online zusammengestellt. Eine Beantragung ist - soweit ersichtlich - seit dem 19.5.2021 möglich.

Kein Anspruch auf Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung
OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.5.2021, 16 U 25/21; Revision zugelassen

Muss ein Gaststättenbetreiber seinen Betrieb aufgrund der Schleswig-Holsteinischen Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie schließen, so steht ihm kein Anspruch auf Ersatz des Ertragsausfallschadens aus einer Betriebsschließungsversicherung zu. Die Corona-Pandemie und die in ihrer Folge erlassenen Verordnungen stellen keinen Versicherungsfall dar.

Neueinstellungen im Internet/Intranet

VAT Update
Web Seminar am 28. Mai 2021

Die Veranstaltung gibt anhand von Praxisbeispielen Antworten auf zahlreiche Fragen rund um die Neuregelungen zum innergemeinschaftlichen Fernverkauf und insbesondere zur Nutzung von OSS.
BDO-Kollegen können dieses Seminar im Nachgang über das Schulungsportal buchen, mit dem Vorteil der Erfassung von Fortbildungsstunden.

Grundsteuer – Ein Thema auch für den Non-Profit-Bereich
Web Seminar am 2. Juni 2021

Gesetzgebung

Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und  Änderung weiterer Gesetze
Bundestag, Gesetzesentwurf vom 18.05.2021

Der Entwurf sieht ein Register über Unternehmensbasisdaten beim Statistischen Bundesamt vor, das die „wirtschaftlich aktiven Einheiten“ in Deutschland als Unternehmen abbilden soll. Dazu sollen natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen und Personenvereinigungen zählen. Mit Aufnahme in das Register erhält ein Unternehmen eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer.

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Steuerschuld des Leistungsempfängers
BFH, Urteil vom 10.12.2020, V R 7/20

Der Anwendung von § 13b Abs. 5 S. 1 UStG steht nicht entgegen, dass neben dem Unternehmer oder der juristischen Person eine weitere Person Empfänger der Leistung ist, wenn der Unternehmer (oder die ihm gleichgestellte juristische Person) Schuldner des vollen Entgeltbetrages ist und der weitere Leistungsempfänger nicht zum Kreis der in § 13b Abs. 5 S. 1 UStG genannten Steuerschuldner gehört.

Einheitsbewertung eines Supermarkts
BFH, Urteil vom 14.10.2020, II R 27/18 und II R 4/19

Bei der Ermittlung des Gebäudenormalherstellungswerts eines Flachdachgebäudes im Altbundesgebiet ist das von den Außenwänden des Gebäudes gänzlich umschlossene Raumvolumen voll anzurechnen.

Für die Ermittlung der Gebäudenormalherstellungskosten eines SB-Markts im Beitrittsgebiet ist der Raum unterhalb der Traufe voll anzurechnen.

Befinden sich unterhalb des Dachs Versorgungsleitungen, die mittels einer abgehängten Decke der Sicht entzogen sind, steht dies der Vollanrechnung nicht entgegen.

Rechtsprechung – privater Bereich

Kindergeld bei Wohnsitz der Eltern in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten
BFH, Urteil vom 18.02.2021, III R 71/18

Ein Zusammentreffen von Leistungsansprüchen i.S. des Art. 68 der VO Nr. 883/2004 ist nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil der im Inland lebende Elternteil nach Art. 11 Abs. 1 VO Nr. 883/2004 dem deutschen Recht unterliegt, wenn der andere Elternteil unter die Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats fällt, dort aber selbst keinen Familienleistungsanspruch hat.

Nach der gemäß Art. 60 Abs. 1 S. 2 VO Nr. 987/2009 anzuwendenden Familienbetrachtung ist nicht nur zu fingieren, dass der im Inland wohnende Elternteil auch im Wohnsitz-Mitgliedstaat des anderen Elternteils wohnt, sondern auch, dass er unter die Rechtsvorschriften des betreffenden anderen Mitgliedstaats fällt. Es ist daher auch zu prüfen, ob der im Inland lebende Elternteil die Anspruchsvoraussetzungen im anderen Mitgliedstaat erfüllt und deshalb eine Anspruchskonkurrenz besteht.

„Vermietung“ von virtuellem Land in Onlinespiel ist umsatzsteuerpflichtig
FG Köln, Urteil vom 13.08.2019, Az. 8 K 1565/18

Wer erworbenes virtuelles Land parzelliert und gegen Zahlung an andere Nutzer vermietet, erbringt gegenüber seinen Kunden eine Leistung i .S. d. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG, nämlich eine sonstige Dienstleistung eigener Art.

Das sich dabei sog. Avatare lediglich anonym gegenüberstehen kann das Vorliegen eines Leistungsaustauschverhältnisses nicht zerstören, da die Identifizierung der hinter den Avataren stehenden Personen zumindest über die IP-Adresse möglich ist.

Die sonstige Leistung wird zum Teil im Inland erbracht, da der Begriff “auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen” i. S. des Umsatzsteuerrechts Dienstleistungen umfasst, die über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz erbracht werden, deren Erbringung aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automatisiert und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erfolgt und die ohne Informationstechnologie nicht möglich wären.

Finanzverwaltung

Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung
BMF, Schreiben vom 11.05.2021, Gz. III C 3 - S 7163/19/10001 :001

Die entgeltliche Garantiezusage eines Kfz-Händlers ist keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung. Leistet im Garantiefall der Kfz-Händler eine Geldleistung, liegt eine Leistung aufgrund eines Versicherungsverhältnisses vor, welche nach § 4 Nr. 10 Buchstabe a UStG umsatzsteuerfrei ist.

Steuerliche Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge
Gleich lautender Ländererlass vom 12.05.2021.

Der Erlass stellt die unterschiedlichen Bewertungsvorschriften der zum Arbeitslohn gehörenden Vorteile und dazugehörige Beispiele dar. Er gilt für die Jahre 2022 bis 2024 und ersetzt denjenigen vom 16.10.2018.

Sonstiges

FATCA: Start der Datenübermittlung für den Meldezeitraum 2020
BZSt, Mitteilung vom 12.05.2021

Die Produktionsumgebung zur Übermittlung der FATCA-Daten steht ab dem 13.05.2021 zur Verfügung. Dies gilt sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZSt Online-Portal (BOP). Die Daten sind gem. § 8 Abs. 3 FATCA-USA-UmsV bis zum 31.7.2021 vollständig an das BZSt zu übermitteln.

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