Tax and Legal UPDATE KW 23

Corona-Krise: Maßnahmen und Aktivitäten

Bundesregierung verlängert Überbrückungshilfen
BMF, Mitteilung vom 09.06.2021

Die sog. Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus werden bis zum 30.09.2021 weitergeführt. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können.

Neueinstellungen im Internet

Unwirksame Klauseln in AGB von Banken
BDO Website
, Insight

Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt
Web Seminar am 21. Juni 2021, BDO Legal GmbH, Kooperationspartner der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Die künftigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems werfen viele rechtliche aber auch unternehmenskulturelle Fragen auf.

Gesetzgebung

Transparenzregister
Deutscher Bundestag, Mitteilung über die 2./3. Lesung am 10.06.2021
hib vom 09.06.2021 zu Beschlussfassung und Bericht des Finanzausschusses

Der Bundestag beschloss am 10.06. den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes vom 31.03.2021 in der vom Finanzausschuss am 09.06.2021 geänderten Fassung (BT-Ds 19-30443). Das bisherige deutsche System des Auffangregisters wird künftig auf ein Transparenz-Vollregister umgestellt. Alle Gesellschaften sind demnach verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen. Für Vereine wurden Erleichterungen vereinbart.

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Keine Versicherungsteuerpflicht bei Versicherung von Risiken mit Bezug auf in einem Drittstaat registrierte Seeschiffe
BFH, Urteil vom 12.11.2020, V R 41/18

Wenn lediglich der Inlandsbezug eines der Tatbestände in § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 VersStG fehlt, die weiteren Tatbestandsvoraussetzungen aber erfüllt sind, kann eine Versicherungsteuerpflicht nicht mit § 1 Abs. 2 Satz 2 VersStG ("andere als die in Satz 1 genannten Risiken oder Gegenstände") begründet werden.

Stellplatzvermietung an Wohnungsmieter
BFH, Urteil vom 10.12.2020, V R 41/19 (NV)

Die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen ist wie die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke steuerfrei, wenn sie im Rahmen eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs mit dieser eng verbunden ist, da die Mietflächen Teil eines Gebäudekomplexes sind und von ein und demselben Vermieter an ein und denselben Mieter vermietet werden. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob andere (externe) Mieter von Stellplätzen Zugang zu diesen hatten, ohne das Mietwohngebäude betreten zu müssen.

Aktivierung von Nutzungsrechten an Software
FG München, Urteil vom 04.02.2021, 10 K 1620/20

Kosten der Herstellung der Betriebsbereitschaft für Nutzungsrechte an Software stellen kein eigenständiges Wirtschaftsgut dar. Unterliegt das Nutzungsrecht an der Software dem Bilanzierungsverbot für schwebende Geschäfte, unterfallen auch die Kosten der Herstellung der Betriebsbereitschaft diesem Bilanzierungsgrundsatz und dürfen dementsprechend nicht aktiviert werden.

Rechtsprechung – privater Bereich

Vorfälligkeitsentschädigung als Nachlassverbindlichkeit
BFH, Urteil vom 02.12.2020, II R 17/18

Wird nach Eintritt des Erbfalls ein Darlehen des Erblassers vorzeitig abgelöst, so ist die Vorfälligkeitsentschädigung mit ihrem Zinsanteil nicht gesondert als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Die Zinsen sind Teil der als Kapitalschuld zu bewertenden und als Erblasserschuld abziehbaren Darlehensverbindlichkeit.

Soweit die Vorfälligkeitsentschädigung neben ihrem Zinsanteil auch sonstige Elemente wie Kosten oder Gebühren enthält, richtet sich die Abzugsfähigkeit danach, ob die vorzeitige Kündigung des Darlehens eine Maßnahme der Nachlassregelung oder der Nachlassverwaltung war.

Hat ein Nachlasspfleger Kosten veranlasst, so richtet sich die Abziehbarkeit als Nachlassverbindlichkeit nach denselben Maßstäben, die auch bei den durch den Erben selbst veranlassten Kosten anzulegen sind.

Mehraktige Ausbildung im Kindergeldrecht
BFH, Urteil vom 18.02.2021, III R 14/19 (NV)

Eine einheitliche Erstausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG scheitert nicht daran, dass nur der erste nicht hingegen der zweite Ausbildungsabschnitt öffentlich-rechtlich geordnet ist.

Hat ein Kind eine Ausbildung zum "Sozialversicherungsangestellten" erfolgreich abgeschlossen und wird es zum weiteren Ausbildungsabschnitt "AOK-Betriebswirt" erst zugelassen, wenn es mindestens ein Jahr in dem Beruf gearbeitet und weitere Leistungsnachweise erbracht hat, bewirkt die zwischen den Ausbildungsabschnitten durchgeführte Berufstätigkeit eine Zäsur, die den zeitlichen Zusammenhang zwischen den Ausbildungsabschnitten ausschließt. Die Ausbildungsabschnitte lassen sich daher nicht mehr zu einer einheitlichen Erstausbildung zusammenfassen.

Zahlung aus öffentlichen Mitteln bei Zwischenschaltung eines freien Trägers der Jugendhilfe
BFH, Urteil vom 25.03.2021, VIII R 37/19

Eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln i.S. des § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG an eine Pflegeperson kann bei Zwischenschaltung eines freien Trägers der Jugendhilfe nur vorliegen, wenn das zuständige Jugendamt weiß, ob und in welcher Höhe der freie Träger einen Eigenanteil einbehält, dies billigt und ihm gegen den freien Träger ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch zusteht, aufgrund dessen es eine Rechnungslegung über die Mittelverwendung und die Vorlage geeigneter Nachweise verlangen kann.

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Zur Verfahrensaussetzung bei zweifelhafter Annahme einer typisch stillen Gesellschaft
BFH, Urteil vom 12.04.2021, VIII R 46/18

Erscheint es möglich, dass Einnahmen aus einer Beteiligung an einem Handelsgewerbe als atypisch stiller Gesellschafter im Rahmen einer Mitunternehmerschaft erzielt werden, muss das FG das Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Einkommensteuerbescheides, in dem Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG erfasst sind, gemäß § 74 FGO aussetzen, bis durch einen --positiven oder negativen-- Bescheid entschieden ist, ob eine gesonderte und einheitliche Feststellung geboten ist. Unterbleibt dies, liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens vor.

Bleibt das Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters hinter der Rechtsstellung zurück, die das HGB dem Kommanditisten zuweist, ist gleichwohl von einem atypisch stillen Gesellschaftsverhältnis auszugehen, wenn die Möglichkeit des stillen Gesellschafters zur Entfaltung von Mitunternehmerinitiative besonders stark ausgeprägt ist. Diese Möglichkeit kann sich bei einer GmbH & Still auch aus der Stellung des stillen Gesellschafters als Geschäftsführer oder Prokurist der GmbH ergeben.

Finanzverwaltung

Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von steuerbefreiten Dienstleistungs-kommissionen im Zusammenhang mit Eintrittskarten zu kulturellen Veranstaltungen
BMF, Schreiben vom 09.06.2021, Gz. III C 2 - S 7110/19/10001

Die Finanzverwaltung übernimmt in Abschnitt 3.15 Absatz 3 des USt-Anwendungserlasses die Grundsätze des BFH-Urteils vom 25. April 2018, XI R 16/16, nach dem im Rahmen einer Dienstleistungskommission die Fiktionswirkung des § 3 Abs. 11 UStG für die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG gilt und deshalb nicht nur die vom Kommissionär besorgte Leistung, sondern ebenso die von ihm fiktiv erbrachte Besorgungsleistung umsatzsteuerfrei ist.

Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung nach § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG
BMF, Schreiben vom 09.06.2021, Gz. III C 3 - S 7117-b/20/10002

Das BMF passt den USt-Anwendungserlass in Ziff. 3a.7a. (Ort der Veranstaltung) an die Grundsätze des EuGH-Urteils vom 13.03.2019 in der Rechtssache C-647/17 (Srf konsulterna) zur Auslegung der Bestimmung des Ortes von Veranstaltungen nach Artikel 53 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie an.

Liebhabereiwahlrecht bei kleinen Photovoltaikanlagen
BayLfSt, Merkblatt und Mustererklärung

Vor dem Hintergrund des ergangenen BMF-Schreibens zu der ertragsteuerlichen Behandlung von kleinen Photovoltaikanlagen veröffentlichte das Bayerische Landesamt für Steuern ergänzende Informationen.