Tax and Legal UPDATE KW 42

Neueinstellungen im Internet

Softwarebilanzierung nach IFRS und HGB
Web Seminar am 27.10.2021

VAT Update
Web Seminar am 29.10.2021

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – Zeit zum Handeln!
Web Seminar am 4.11.2021

Ermittlung fremdüblicher Zinsen auf Konzerndarlehen
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Gesetzgebung

Sozialversicherungsgrößen 2022
BMAS, Mitteilung vom 20.10.2021

Das Bundeskabinett hat am 20.10.2021 die Verordnung über die Sozialversicherungsgrößen 2022 beschlossen. Danach sinkt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) auf 7.050 Euro im Monat (2021: 7.100 Euro); in der allgemeinen Rentenversicherung (Ost) steigt sie auf 6.750 Euro im Monat (2021: 6.700 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird bundeseinheitlich festgesetzt. Sie beträgt ab 01.01.2022 unverändert 64.350 Euro im Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV bleibt ebenfalls unverändert bei 58.050 Euro im Jahr.

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Ermittlung fremdüblicher Zinsen auf Konzerndarlehen
BFH, Urteil vom 18.05.2021, I R 4/17; Pressemitteilung vom 21.10.2021
BDO Website, Insight

Für die Ermittlung fremdüblicher Darlehenszinssätze ist vor Anwendung der sog. Kostenaufschlagsmethode zu prüfen, ob die Vergleichswerte mithilfe der Preisvergleichsmethode ermittelt werden können. Das gilt auch für unbesichert gewährte Konzerndarlehen und unabhängig davon, ob die Darlehen von der Muttergesellschaft oder von einer als Finanzierungsgesellschaft fungierenden anderen Konzerngesellschaft gewährt worden sind.

Für die Beurteilung der Bonität ist nicht die durchschnittliche Kreditwürdigkeit des Gesamtkonzerns, sondern die Bonität der darlehensnehmenden Konzerngesellschaft maßgebend ("Stand alone"-Rating). Ein nicht durch rechtlich bindende Einstandsverpflichtungen anderer Konzernunternehmen verfestigter Konzernrückhalt ist nur zu berücksichtigen, falls ein konzernfremder Darlehensgeber der Konzerngesellschaft dadurch eine Kreditwürdigkeit zuordnen würde, die die "Stand alone"-Bonität der Gesellschaft übersteigt.

Zulässigkeit der Erhebung der Glücksspielabgabe nach dem Glücksspielgesetz Schleswig-Holstein
BFH, Urteil vom 17.05.2021, IX R 32/18 (NV)

§ 35 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 GlSpielG SH verstoßen nicht gegen Verfassungs- und Europarecht.

Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Besteuerung von Sportwetten
BFH, Urteil vom 17.05.2021, IX R 20/18 und IX R 21/18; Pressemitteilung vom 21.10.2021

§ 17 Abs. 2 RennwLottG verstößt weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Europarecht.

Bestätigungsverfahren bei steuerfreien Unterrichtsleistungen
BFH, Beschluss vom 27.07.2021, V R 39/20

Ist der selbständige Lehrer nach § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG an einer Einrichtung tätig, die die Voraussetzungen des § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG erfüllt, muss dieser Einrichtung die dort bezeichnete Bescheinigung erteilt worden sein.

Für einen selbständig tätigen Lehrer kommt die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG nicht in Betracht, wenn er nicht selbst eine Bildungseinrichtung im Sinne dieser Vorschrift betrieben, sondern als selbständiger Lehrer Unterrichtsleistungen für eine Bildungseinrichtung erbracht hat.

§ 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO enthält eine Berechtigung sowie eine Verpflichtung der Finanzbehörde zur Änderung des Folgebescheids nur insoweit, als die Bindungswirkung des Grundlagenbescheids reicht.

§ 50d Abs. 3 EStG auch bei sog. Mäanderstruktur geltungserhaltend zu reduzieren
BFH, Beschluss vom 09.06.2021, I B 60/20 (NV)

Es ist durch die Rechtsprechung des EuGH (Beschluss GS vom 14.06.2018 - C-440/17, EU:C:2018:437, HFR 2019, 615) geklärt, dass § 50d Abs. 3 EStG auch bei Vorliegen einer sog. Mäanderstruktur unionsrechtswidrig und deshalb in Form der Eröffnung der Möglichkeit des Gegenbeweises über einen fehlenden Regelungsmissbrauch im Einzelfall geltungserhaltend zu reduzieren ist.

Es ist offensichtlich und nicht klärungsbedürftig, dass es für den Gegenbeweis zunächst ausreichend ist, wenn der Steuerpflichtige auf die hypothetische Anrechnungsmöglichkeit des mittelbaren Anteilseigners verweist. Das BZSt kann dies ggf. durch begründete gegenläufige Indizien entkräften.

§ 2a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG umfasst nicht den Verlust der Einlage des stillen Gesellschafters
BFH, Urteil vom 09.06.2021, I R 35/18

Der Verlust der Einlage eines stillen Gesellschafters, der steuerrechtlich als Teilwertabschreibung abgebildet wird, unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des § 2a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 i.V.m. S. 2 EStG. "Gewinnminderungen" i.S. des § 2a Abs. 1 S. 2 EStG sind nur solche Gewinnminderungen, die vorgangsbezogen aus einer Privatentnahme oder Teilwertabschreibung resultieren und nicht zu negativen Einkünften führen, weil sie etwa nur höhere positive Einkünfte mindern.

Abzinsungssatz von 5,5 % für unverzinsliche Darlehensverbindlichkeiten ist verfassungsgemäß
FG Münster, Urteil vom 22.07.2021, Az. 10 K 1707/20 E,G

Das FG entschied, dass gegen den Abzinsungssatz von 5,5 % keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.

Nebenjob als Notärztin oder Notarzt regelmäßig sozialversicherungspflichtig
BSG, Pressemitteilung zu den Urteilen vom 19.10.2021, B 12 KR 29/19 R
(Terminbericht), B 12 R 9/20 R, B 12 R 10/20 R

Ärztinnen und Ärzte, die im Nebenjob immer wieder als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, sind währenddessen regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ausschlaggebend ist, dass sie während ihrer Tätigkeit in den öffentlichen Rettungsdienst eingegliedert waren. Sie unterlagen Verpflichtungen, z.B. sich während des Dienstes örtlich in der Nähe des Notarztfahrzeuges aufzuhalten und nach einer Einsatzalarmierung durch die Leitstelle innerhalb einer bestimmten Zeit auszurücken. Dabei ist unerheblich, dass dies durch öffentlich-rechtliche Vorschriften vorgegeben ist.

Rechtsprechung – privater Bereich

Keine ernstlichen Zweifel an der bisherigen Berechnungsmethode zur Überprüfung einer doppelten Besteuerung von Altersrenten
BFH, Beschluss vom 24.08.2021, X B 53/21 (AdV)

Eine verfassungsrechtlich unzulässige doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften gemäß § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG ist nach inzwischen ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung jedenfalls dann nicht gegeben, wenn die Summe der voraussichtlichen steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Rentenbeiträge (zuletzt Senatsurteile vom 19.05.2021 - X R 33/19, HFR 2021, 648, Rz 22, sowie vom 19.05.2021 - X R 20/19, HFR 2021, 659, Rz 48).

Der Vergleich des relativen Anteils von aus versteuerten Beiträgen erdienten Renten-Entgeltpunkten (§ 63 Abs. 2 SGB VI) und dem gesetzlich angeordneten Steuerfreistellungsanteil der Rente stellt keine geeignete Methode zur Berechnung einer eventuellen doppelten Besteuerung dar.

Vorrangige Berücksichtigung des Verlustvortrags vor Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
BFH, Beschluss vom 03.09.2021, IX B 14/21 (NV)

Es ist (weiterhin) geklärt, dass der gegenüber Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen vorrangige Verlustabzug gemäß § 10d Abs. 2 EStG keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (Anschluss an BFH-Beschlüsse vom 14.03.2008 - IX B 247/07, BFH/NV 2008, 1147, und vom 09.04.2010 - IX B 191/09, BFH/NV 2010, 1270).

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Überraschungsentscheidung des FG durch Saldierung mit einer zuvor nicht verfahrensgegenständlichen Besteuerungsgrundlage
BFH, Beschluss vom 26.06.2021, VIII B 46/20 (NV)

Eine unzulässige Überraschungsentscheidung kann vorliegen, wenn das FG zur Abweisung der Klage in der Urteilsbegründung darauf abstellt, im Wege der Saldierung seien bislang nicht berücksichtigte Einkünfte heranzuziehen, deren Vorliegen vorher nicht Gegenstand des Verwaltungs-, Rechtsbehelfs- und Klageverfahrens war.

Finanzverwaltung

Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften, Entwurf BMF-Schreiben
vom 30.09.2021
IDW, Stellungnahme vom 20.10.2021
DStV, Stellungnahme vom 19.10.2021

Einige Verbände haben zum Entwurf des BMF-Schreibens betreffend die Option zur Körperschaftsbesteuerung für Personengesellschaften Stellung genommen. Der insgesamt  umfassende Entwurf enthalte bereits einige zu begrüßende Klarstellungen, aber auch einige auslegungsbedürftige oder unklare Formulierungen, aus denen sich Auslegungsschwierigkeiten für die Rechtsanwender und damit Hürden für die praktische Anwendung des Optionsmodells ergeben können. Ob und wie das BMF die Vorschläge aufgreift, bleibt abzuwarten.

Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung des Verlegeranteils an den Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen
BMF, Schreiben vom 14.10.2021, Gz. III C 2  - S 7100/19/10001 :003

Das Urteil des BGH vom 21.04.2016 (I ZR 198/13) hat der Gesetzgeber in § 27a Abs. 1 VGG umgesetzt. Danach kommt eine Beteiligung der Verleger an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen nur in Betracht, wenn ihnen die Ansprüche im Nachhinein abgetreten worden sind und vom Verleger in die Verwertungsgesellschaft eingebracht werden.

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken
genutzten Gebäuden (§ 35c EStG)
BMF, Schreiben vom 15.10.2021, Gz. IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :004

Das Schreiben enthält Muster für die von Fachunternehmen und Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG auszustellenden Bescheinigungen. Mit ihnen kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung die steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung geltend gemacht werden.

Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung
BMF, Schreiben vom 18.10.2021, Gz. III C 3 - S 7163/19/10001 :001

Corona-Krise

Ende der Antragsfrist für Überbrückungshilfe III am 31.10.2021 – Letztmalige Wechselmöglichkeit des Beihilferegimes

Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe III endet – nach derzeitigem Stand – am 31.10.2021. Soll das zugrundeliegende Beihilferegime zur etwaigen Inanspruchnahme einer höheren Förderung gewechselt werden, ist dies bisher über einen entsprechenden Änderungsantrag möglich gewesen. Nach Auskunft des BMWi soll eine nachträgliche Änderung des Beihilferegimes im Rahmen der Schlussabrechnung allerdings nicht möglich sein; somit ist ein entsprechender Änderungsantrag spätestens bis zum 31.10.2021 zu stellen.

Quarantäne: Nichtanrechnung auf den Urlaub nur mit ärztlicher AU-Bescheinigung
LAG Düsseldorf, Pressemitteilung vom 15.10.2021 zu Urteil vom 15.10.2021,
Az. 7 Sa 857/21

Das LAG Düsseldorf entschied bezüglich einer COVID-19-Quarantäne einer Arbeitnehmerin, dass eine Nichtanrechnung auf den Urlaub nur mit ärztlicher AU-Bescheinigung erfolgt; es hat diesbezüglich allerdings die Revision zugelassen.

OECD announcement of agreement on International Tax Reform

BDO Global, Website - Global Tax Alert

After years of negotiations, the OECD announced on October 8, 2021 that 136 countries had reached agreement on a sweeping overhaul of the international tax system that will impose a 15% minimum tax rate on some multinational enterprises (MNEs) and reallocate more than
USD 125 billion of profits from approximately 100 of the world’s largest and most profitable MNEs to countries worldwide. BDO has issued a short Global Tax Alert on the key features of the agreement and points to the main developments since the initial announcements of July 2021. 

A regional perspective on Global Tax Reform
BDO Global,
Short report and short Insight article

Since the first announcement of OECD in July 2021, numerous publications have attempted to tackle the many open questions that remain. But few of these efforts have focused on a comparative review of the attitudes toward these proposals in the countries participating in the exercise. In this new paper from BDO, we provide regional perspective - views expressed by governments and leading commentators, in a number of local markets with input from BDO Tax partners from across the globe. In future months, we plan to take a further look at implementation – how the proposals are in practice being implemented across the globe.

Sonstiges

Cum-Ex & Cum-Cum - unberechtigte Steuererstattungen gehen weiter
ARD – Panorama vom 21.10.2021
Bericht
: Steuerräuber ohne Schuldgefühl
Video
: Ein mutmaßlicher Steuerräuber erzählt
Video
: Die Staatsanwältin zum Stand der Ermittlungen

Mindestens 150 Milliarden Euro Schaden in Europa und den USA durch unberechtigte Steuererstattungen – dem ARD-Magazin Panorama nach bekommt die Bundesregierung Betrugsmaschen mit Aktiengeschäften bis heute nicht in den Griff.