Tax and Legal UPDATE KW 15

Corona-Krise: Maßnahmen und Aktivitäten

Update: Corona Krise - Steuerliche Maßnahmen
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, Insight (aktualisiert)

 

Neueinstellungen im Internet

Reform der Grunderwerbsteuer – Verschärfung für die sog. Share-Deals
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Besitzer spanischer Immobilien im Fokus der dortigen Finanzverwaltung
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Gesetzgebung

Reform der Grunderwerbsteuer – Share Deals
Bundestag, Beschlussempfehlung vom 15.04.2021

Der Gesetzentwurf zur Eindämmung sogenannter Share Deals passierte den Finanzausschuss. Kernpunkte des Entwurfs sind die Absenkung der Schwellenwerte, Verlängerung der Haltefristen, Neuschaffung des Ergänzungstatbestands für Kapitalgesellschaften und der Börsenklausel. Mit der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat könnte das Gesetz zum 01.07.2021 in Kraft treten.

Grundsteuer in Niedersachsen: Flächen-Lage-Modell
FinMin Niedersachsen, Pressemitteilung vom 13.04.2021

Die Koalitionspartner in Niedersachsen haben sich auf das selbst entwickelte Flächen-Lage-Modell verständigt. Anders als beim Bundesmodell ist nur noch einmal eine Steuererklärung abzugeben, die aus wenigen Angaben zu Flächengrößen und Nutzung besteht. Das Flächen-Lage-Modell soll leicht umsetzbar sein und keine streitanfälligen Determinanten enthalten.

 

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Berücksichtigung von Beiträgen für eine rückgedeckte Unterstützungskasse
BFH, Urteil vom 28.10.2020, X R 32/18

Werden im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses Gehaltsansprüche des Arbeitnehmers teilweise zum Zweck betrieblicher Altersvorsorge in Beiträge für eine rückgedeckte Unterstützungskasse umgewandelt, ist die Entgeltumwandlung grundsätzlich am Maßstab des Fremdvergleichs zu messen.

Für die Fremdvergleichsprüfung bei Entgeltumwandlungen ist insbesondere das Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen regelmäßig anzunehmender Angemessenheit und nur ausnahmsweise gegebener Unangemessenheit der Umgestaltung der Entlohnung des Arbeitsverhältnisses zu beachten.

Eine insoweit unangemessene Umgestaltung des Arbeitsverhältnisses kommt bei sprunghaften Gehaltsanhebungen im Vorfeld der Entgeltumwandlung, bei einer "Nur-Pension" oder bei mit Risiko- und Kostensteigerungen für das Unternehmen verbundenen Zusagen in Betracht.

Im Fall echter nicht unangemessener Barlohnumwandlungen sind Beiträge für eine rückgedeckte Unterstützungskasse betrieblich veranlasst und ohne Prüfung einer sog. Überversorgung als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.

Keine Berücksichtigung von Sonderbetriebsaufwendungen bei alleiniger Anfechtung des Gesamthandsgewinns
BFH, Urteil vom 18.11.2020, VI R 17/18 (NV)

Sonderbetriebsaufwendungen können nur im Rahmen der Feststellung des Sondergewinns des Mitunternehmers, der den Aufwand getragen hat, berücksichtigt werden.

Die Feststellung des Sondergewinns ist eine selbständig anfechtbare Feststellung, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen kann.

Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Herstellungskosten einer Mehrzweckhalle mit Parkplatz
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2020, 1 K 2427/19

Führen Gemeinden, welche Unternehmer sind und vorsteuerabzugsberechtigt, steuerpflichtige und steuerfreie Leistungen aus, können sie nach einem sachgerechten Aufteilungsmaßstab die Vorsteuer geltend machen.

Zinsfestsetzung und Festsetzungsverjährung bei der Rückabwicklung von Bauträgerfällen
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.07.2020, 12 K 2945/19

Gehen beide Beteiligten von einer Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG aus, beginnt der Zinslauf nach § 233a AO erst nach Erlass des geänderten Umsatzsteuerbescheids. Für eine Hemmung der Verjährung nach § 171 Abs. 14 AO ist keine Personenidentität notwendig, ein Zusammenhang ergibt sich aus dem UStG.

Geringfügige Mängel der Kassenführung berechtigen nicht zu Hinzuschätzungen
FG Münster, Urteil vom 09.032021, 1 K 3085/17 E,G,U

Das FG entschied, dass sehr geringfügige Mängel keine über die konkreten Auswirkungen dieser Mängel hinausgehenden Hinzuschätzungen rechtfertigen.

 

Rechtsprechung – privater Bereich

§ 35a EStG in Bezug auf zumutbare Belastung und Haushaltsersparnis
BFH, Urteil vom 16.12.2020, VI R 46/18

Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG ist auch für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen zu gewähren, die dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wegen der zumutbaren Belastung aber nicht als solche berücksichtigt worden sind.

In der Haushaltsersparnis, die bei der Ermittlung der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen für eine krankheitsbedingte Unterbringung zu berücksichtigen ist, sind keine Aufwendungen enthalten, die eine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG rechtfertigen.

 

Finanzverwaltung

Anwendungsfragen zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist
BMF, Schreiben vom 15.04.2021, Gz. IV A 3 -S 0261/20/10001

Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug
BMF, Schreiben vom 13.04.2021, Gz. IV C 5 -S 2334/19/10007

Das BMF konkretisiert in dem Schreiben mit vielen Beispielen die Abgrenzungsproblematiken.

Erhöhung Mindestbetrags für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
BMF, Schreiben vom 08.04.2021, Gz.  IV C 5 -S 2337/20/10001

Die steuerfreien Mindestbeträge sollen rückwirkend zum 01.01.2021 mtl. auf EUR 250 sowie für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten auf EUR 8 am Tag angehoben werden

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