Prüfungen bei Umstrukturierungen

Bei organisatorischen Umstrukturierungen werden oft weitere Finanzinformationen nach gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen als auch auf der Basis privatrechtlicher Vereinbarungen gefordert. Beispielsweise entsprechen bei Börsengängen und M&A-Transaktionen von operativen Teilbereichen die gesetzlichen Einzel- und Konzernabschlüsse nicht dem Informationsbedürfnis der Entscheider.

Zu unserem Leistungsspektrum gehrt daher beispielweise die:

Bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen von Unternehmen müssen in der Regel die Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen und oftmals die Angemessenheit der Umtauschverhältnisse und der Barzahlungen geprüft werden. Auch aufgrund freiwilliger Basis bzw. gerichtlicher Beschlüsse sind gesellschaftsrechtliche Sonderprüfungen durchzuführen.

  • Werthaltigkeitsprüfungen von Sacheinlagen (§ 183 AktG)
  • Gründungsprüfungen (§ 33 AktG)
  • Verschmelzungsprüfung (§ 11 UmwG)
  • Squeeze-Out
  • Sonderprüfungen (§ 142 ff. AktG)