Marktmanipulation und Insiderhandel

Nicht nur in Deutschland sind Markmanipulation (u. a. § 20a WpHG, § 38 Abs. 2 Börsengesetz) und Insiderhandel (§ 14 WpHG) Straftaten, die mit erheblichen Geldbußen und Gefängnisstrafen geahndet werden.

Um Markmanipulation handelt es sich, wenn jemand absichtlich falsche Informationen über bewertungserhebliche Umstände angibt oder bestimmte veröffentlichungspflichtige Angaben unterlässt, und so den Börsen- oder Marktpreis durch Täuschung beeinflusst. Der Täter sind hier oftmals Unternehmensführung, Spekulanten oder sog. ‚Börsengurus‘, die z. B. mit der Angabe überhöhter Umsätze beabsichtigen, den Kurs der eigenen bzw. erworbenen Aktien oder Rohstoffpreise in die Höhe treiben.

Insiderhandel liegt hingegen vor, wenn Wertpapiere unter Ausnutzung von vertraulichen, also öffentlich nicht bekannten Informationen gehandelt werden. Hier ist der Täter zumeist ein Unternehmensinterner, -berater oder sonstig Nahestehender. Insidergeschäfte werden dabei längst nicht mehr auf dem Golfplatz verabredet. Auch diese Seite des Börsenhandels hat sich im Zuge des allgemeinen technischen Fortschritts professionalisiert. Heute reichen Sekunden, um Insiderinformationen per Mouse-Klick profitabel zu nutzen. Die BaFin verzeichnet nicht ohne Grund einen Anstieg von Insiderhandelverfahren. Jedoch ist nicht in jedem Fall überhaupt ein Insider erforderlich, Wirtschafts- und Industriespionage zielt zunehmend auf Interna für illegalen Insiderhandel ab.

Um das Risiko und die Eintrittswahrscheinlichkeit von Marktmanipulation und Insiderhandel zu minimieren, kann BDO dabei unterstützen, effektive Schutzmaßnahmen einzuführen. Hier kann insbesondere die Berücksichtigung der Themen „Marktmanipulation und Insiderhandel“ bei der Ausrichtung eines Compliance-Management-Systems eine bedeutende Rolle spielen. Als Compliance-Maßnahmen kommen u. a. Richtlinien und Überwachsungsmechanismen, Schulungen zur Themensensibilisierung, Meldesysteme für Hinweisgeber und geeignete Sanktionen in Betracht.

Sollte es trotz aller Vorkehrungen zu Verdachtsfällen von Marktmanipulation oder Insiderhandel kommen, verfügt BDO neben erfahrenden forensischen Ermittlern auch über IT-forensische Experten, die gerade bei der Aufdeckung komplizierter technischer Vorgänge beim Wertpapierhandel erforderlich sind. So können wir Unternehmen, Ermittlungsbehörden und Anwälte dabei unterstützen, das komplexe Zusammenspiel aus einem möglicherweise weiten Netzwerk von internen und externen, bekannten und unbekannten Beteiligten und deren Handlungen zu verstehen. Zu diesem Zweck ermitteln wir relevante Unterlagen sowie Transaktions- und Kommunikationsdaten, werten Systeme aus, führen konfrontative Interviews und recherchieren Hintergründe und Verbindungen. Die Ergebnisse stellen wir bei Bedarf gerne in einem gerichtsverwertbaren Gutachten zusammen.

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