Finanzinvestoren

Bereits vor dem Referendum über einen Brexit gab es erhebliche Verunsicherungen über Folgen für den Fall eines Austritts Großbritanniens aus der EU. Durch die Mehrheit für einen Brexit ist die Verunsicherung auf den Märkten gestiegen und – anders als in anderen Bereichen – auch bereits praktisch spürbar. Welche Folgen hat das Referendum - und im nächsten Schritt ein möglicher EU-Austritt Großbritanniens - aber für Finanzinvestoren?

Die durch die Brexit-Debatte ausgelösten Unsicherheiten haben bereits im Vorfeld des Referendums dazu geführt, dass Veräußerungen von Unternehmen im Vereinigten Königreich mindestens verzögert worden sind. Vereinzelt scheitern Transaktionen auch vollständig aufgrund zunehmender Transaktionskomplexität, -risiken und nicht zuletzt erheblicher Währungsschwankungen. Die Unsicherheiten haben nach unserer Beobachtung grundsätzlich negative Auswirkungen auf die Kaufpreise.

Finanzinvestoren und ihre Portfolio-Gesellschaften mit Aktivitäten in mehreren EU-Staaten sollten beachten, dass sie jetzt in Großbritannien in jedem Fall noch geltendes EU-Recht in Anspruch nehmen können, um Fusionen, Akquisitionen oder Restrukturierungen steuerneutral vorzunehmen. Daraus entstehen nach unserer Einschätzung kurzfristig Kaufopportunitäten für Finanzinvestoren und/oder deren Portfolio-Unternehmen, die Plattformen in UK erwerben oder sich strategisch durch Add-on-Akquisitionen nach UK erweitern bzw. ihre Geschäftsaktivitäten in UK absichern wollen. Mit mehr als 100 Transaktionen im Jahr ist BDO Marktführer im M&A-Geschäft bei mittelständischen Unternehmen in UK. Unsere M&A-Verantwortlichen in Deutschland arbeiten eng mit den UK-Kollegen zusammen - wir unterstützen, beraten und begleiten Sie gerne.

Für bestehende Portfolio-Unternehmen in UK oder deren operative Aktivitäten ändert sich kurzfristig nicht sehr viel, da das bisherige EU-Recht dort weiterhin Anwendung findet. In diversen Punkten müssen Portfolio-Unternehmen von Finanzinvestoren jedoch schon kurzfristig aktiv werden, um sich gegen potenzielle Risiken aus künftigen Regelungsbrüchen zwischen der Rest-EU und UK abzusichern. Beispielhaft sei hier die Absicherung von bestimmten IP-Schutzrechten in UK genannt, um diese nicht gegebenenfalls zu verlieren. Hierzu hat unsere Kollegin Julia Dönch von BDO Legal einen Beitrag publiziert.

Darüber hinaus gibt es verschiedenste Bereiche, für die Auswirkungen eines Brexit absehbar sind. Insbesondere für das Venture Capital-Segment könnte der Brexit erhebliche Auswirkungen auf die Möglichkeiten haben, EU-Fördermittel für UK-Transaktionen zu erhalten. Wir raten hier frühzeitig Überlegungen mit Fokus auf die wahrscheinlichsten Szenarien anzustellen und entsprechende Handlungsalternativen auszuarbeiten um das Geschäftsmodell nachhaltig sicherzustellen. Auch Start-up-Portfolio-Unternehmen könnten nach dem Brexit deutliche Vorteile darin sehen sich nicht in London, sondern beispielsweise in Berlin anzusiedeln.

Für diejenigen Finanzinvestoren, die organisatorisch den Markt in UK bisher als einzigen Zugang zu unternehmerischen Beteiligungen in der EU oder zu Mitteln von EU-Investoren genutzt haben, könnte es aus unserer Sicht interessant sein, mittelfristig über eine Verlagerung von Aktivitäten in den EU-Binnenmarkt außerhalb des Vereinigten Königreichs nachzudenken. Unsere Experten stehen Ihnen für ein `Sparring´ gerne zu Verfügung.

In jedem Fall werden nach unserer Einschätzung Finanzinvestoren deutliche Wettbewerbsvorteile haben, die strukturell flexibel genug und in der Lage sind, sich in einem komplexer gewordenen Umfeld mehrerer Jurisdiktionen Vorteile zu sichern und Risiken zu meiden. Mit Aktivitäten in allen wesentlichen Rechtsräumen Europas helfen Ihnen unsere Steuer- und Rechtsexperten gern.

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