Prepare for post BREXIT

Seit dem 1. Januar 2021 ist der BREXIT Realität und es herrscht größere Klarheit beim Handlungsbedarf.. Zeit Ihr Unternehmen spätestens jetzt darauf einzustellen.

Beinahe in letzter Minute konnte am 24. Dezember 2020 mit einem umfangreichen Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement, „TCA“) das Worst Case-Szenario eines No-Deal BREXIT abgewendet werden. Dieses Abkommen regelt auf über 1.200 Seiten viele Bereiche wie den Austausch von Waren und Dienstleistungen, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, sowie Datenschutz und geistiges Eigentum, um nur wesentliche zu nennen.

Geschäftsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich werden damit allerdings an vielen Stellen komplizierter und leider auch bürokratischer: Zahlreiche Standards müssen künftig nicht nur einmal überprüft werden; in etlichen Teilbereichen stehen Regelungen noch aus (Beispiel: Finanzdienstleistungen). Damit wird uns das Thema noch einige Monate beschäftigen. Und Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit UK unterhalten, sind gut beraten sich spätestens jetzt sorgfältig auf die BREXIT-Herausforderungen einzustellen, um so schnell wie möglich reibungslose Prozesse zu gewährleisten und das Eingehen erheblicher steuerlicher, rechtlicher und kostenseitiger Risiken zu vermeiden. Die Erfahrung des BDO-BREXIT-Expertenteams mit unseren Mandanten zeigt, dass sich längst noch nicht alle betroffenen Unternehmen hinreichend darauf eingestellt haben.

Die folgenden 10 Punkte haben die höchste Dringlichkeit:

Erläuterungen und Ansprechpartner unseres BREXIT-Expertenteams finden Sie unter „Mehr Information“: Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei allen Fragen zum Thema BREXIT. Schreiben Sie uns an die verlinkten Email-Adressen.

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