Stefanie Skoluda
Neuordnung des Enforcement-Verfahrens
Das zweistufige System der Bilanzkontrolle bei Inlandsemittenten wird abgeschafft. Die Prüfung der Rechnungslegung erfolgt ab dem 1. Januar 2022 ausschließlich durch die BaFin. DPR-Prüfungen, die bis zum 31. Dezember 2021 nicht abgeschlossen sind, werden ab diesem Zeitpunkt von der BaFin fortgeführt. Die BaFin erhält zudem neue Befugnisse. Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften hat sie zukünftig Auskunftsrechte gegen Dritte, die Möglichkeit forensischer Prüfungen sowie das Recht, die Öffentlichkeit früher als bisher über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle zu informieren. Darüber hinaus werden Verschwiegenheitspflichten aufgehoben, um den für die Aufklärung mutmaßlicher Rechnungslegungsverstöße erforderlichen Informationsaustausch zu ermöglichen.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die wesentlichen neuen Regelungen rund um das Enforcement-Verfahren dar.
Wie wir Sie bei Ihrem Enforcement-Verfahren unterstützen können, erfahren Sie hier.