Weitreichende rechtliche Verpflichtung für öffentliche Auftraggeber bei Rechnungsempfang und - verarbeitung.
07. Juli 2019
Überwiegend alle Auftraggeber in Deutschland müssen unabhängig von ihrer Rechtsform im Rahmen von Aufträgen, bei der sie das öffentliche Vergaberecht beachten müssen, ab dem April 2020 in der Lage sein, elektronische Rechnungen in dem X-Rechnungsformat von ihren Lieferanten und Dienstleistern empfangen zu können. Auch wenn dies zunächst weitgehend nur für den sogenannten oberschwelligen Bereich gilt, sind auch Sie gut beraten, sich zeitnah mit den notwendigen Umstellungsmaßnahmen in Ihrem Rechnungswesen und Ihrer IT zu beschäftigen. Dafür verbleiben Ihnen noch 10 Monate!
Was für Sie genau zu tun ist, können Sie unserer Produktinformation entnehmen.
Wir stehen jederzeit für einen weiteren Austausch zur Verfügung.
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