Die neue Grundsteuer - neue Pflichten zum Jahresanfang

Die Grundsteuerreform ist seit geraumer Zeit in aller Munde. Nach einer Vorlaufphase ist das Thema nun konkret – Grundeigentümer sehen sich spätestens mit Beginn des neuen Jahres neuen Pflichten gegenüber. Patrick Bernd Findeis leitet bei BDO den Bereich Tax Technology und gehört zu unseren Experten in Sachen Grundsteuer. Gemeinsam mit Annette Pogodda und Heino Tunnat zeichnet er für die digitale Grundsteuerlösung BDO GRIZZLY verantwortlich.

In einem Beitrag für den „Betriebs Berater“ wirft Patrick Bernd Findeis einen vertieften Blick auf den Themenkomplex und zeigt auf, womit sich Grundeigentümer nun befassen müssen:

„Die Grundsteuerreform bürdet Grundstückseigentümern neue Anzeigepflichten auf und stattet diese, je nach anwendbarem Recht, mit längeren oder kürzeren Fristen aus. Im folgenden Beitrag wirft der Autor für den Praktiker Licht auf die zum 1.1.2023 zu erfüllenden Anzeigepflichten nach dem Bewertungsgesetz (BewG). Die daraus folgenden, aktuell anzugehenden Konsequenzen werden aufgezeigt. Um die Anzeigepflichten systematisch einordnen zu können, wird zunächst der Regelungsrahmen vom Steuergegenstand, über die Bewertungsmodelle hin zum Hauptfeststellungszyklus gespannt und kurz erläutert. Im Anschluss werden die zwischen den Hauptfeststellungszeitpunkten gesetzlich normierten Anzeigepflichten nach dem BewG besprochen. Dabei wird auch auf die vom 1.1.2022 bis 31.12.2024 reichende Parallelphase eingegangen, in der altes und neues Grundsteuerrecht parallel anzuwenden sind. Der Beitrag endet mit einem kurzen Exkurs in die Anzeigepflichten des Grundsteuergesetzes (GrStG).“

Gerne stellen wir den Beitrag hier zur Verfügung: DOWNLOAD