Corporate sustainability reporting directive

Am 21. April 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission den Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive  (im Folgenden: “CSRD” oder "Direktive"). Die Direktive verpflichtet alle großen Unternehmen und fast alle börsennotierten Unternehmen, ab dem Geschäftsjahr 2023 über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu berichten.

Gemäß der überarbeiteten Direktive sind künftig mehr Unternehmen aufgefordert, künftig über ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu berichten. Darüber hinaus enthält die neue Direktive andere relevante Änderungen. Dieses Factsheet erörtert die Hintergründe der CSRD sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen. Außerdem zeigt es Ihnen auf, welche Schritte Sie nun unternehmen können, um Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung relevant und zuverlässig zu machen.

Gründe für die CSRD

Weltweit steigt in der Bewertung von Unternehmen auch die Relevanz von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG).

In ihrem Green Deal hat sich die Europäische Union das Ziel gesetzt, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden und gleichzeitig das Wirtschaftswachstum zu fördern.

Im Einklang mit dieser Entwicklung wird der Schwerpunkt der Berichtspflichten um nachhaltigkeitsbezogene, nichtfinanzielle Aspekte erweitert.

Trotz zahlreicher Initiativen in diesem Bereich, gibt es bis dato keinen einheitlichen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Infolgedessen beklagen Investoren und andere Stakeholder, dass es den bereitgestellten Informationen in der Regel an Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit mangelt.

Die Europäische Kommission hat sich im Rahmen des Green Deal und in ihrem Arbeitsprogramm 2026 verpflichtet, eine Überarbeitung der Direktive über die Berichterstattung ohne finanzielle Beteiligung vorzuschlagen. Die CSRD ist dabei ein Teil davon.

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