Einleitung
Eingang in das Modell finden vergangene, aktuelle (IFRS 9.5.5.17) sowie zukunftsbezogene Informationen (forward looking information). Relevanter Bewertungszeitpunkt ist der aktuelle Berichtszeitpunkt (reporting date). Für die Bestimmung des ECL bedarf es einer Schätzung. Mit besserer Erkenntnis ist eine Anpassung der Risikovorsorge geboten. Neben einer kontinuierlichen Adjustierung zu jedem reporting date kann sich auch nach dem Bilanzstichtag und der Aufstellung eine Notwendigkeit zur Berücksichtigung werterhellender Informationen (adjusting events) ergeben. Eine Aktualisierung der Risikovorsorge scheidet aus, wenn das Gelten eines strengen Stichtagsprinzips unterstellt wird.
Berücksichtigung von Erkenntnissen
Der Abschluss nach IFRS ist auf Grundlage der Verhältnisse aufzustellen, wie sie zum Bilanzstichtag bestehen. Da zu keinem Zeitpunkt vollkommene Sicherheit vorliegt, erfolgt die bilanzielle Abbildung unter einer Unsicherheit über die künftige Entwicklung. Zu berücksichtigen sind alle Informationen, die objektiv zu einem Stichtag verfügbar sind. Abschließende Entscheidungen über die Bilanzierung zum reporting date werden erst nach dem Stichtag gefällt. Es bedarf daher einer Differenzierung der im Zwischenzeitraum erhaltenen Informationen. Zu unterscheiden sind werterhellende Einblicke in Gegebenheiten, die bereits am Bilanzstichtag vorgelegen haben (adjusting events), und wertbegründende Gegebenheiten, die erst nach dem reporting date eingetreten und deshalb im Abschluss nicht zu berücksichtigen sind (non-adjusting events).
Der Aufhellungszeitraum endet mit der Freigabe des Abschlusses (IAS 10.7). Ein Ereignis, das bereits am Stichtag bestehende Konditionen (provide evidence) belegt (IAS 10.3 (a)), zieht als werterhellende Information eine Anpassung der Finanzinformationen nach sich (IAS 10.8). Liegt nur eine Indikation (are indicative) für nach dem reporting date eingetretene Konditionen vor (IAS 10.3 (b)), scheidet eine Anpassung wegen einer Wertbegründung aus (IAS 10.10). Neben eindeutigen Ereignissen gibt es Zustände und Konditionen, die sich im Zeitablauf entwickeln. In einer Momentaufnahme zum Stichtag lassen sich nicht alle Details abschließend festhalten. Entsprechendes gilt für eine systematische Abgrenzung von werterhellenden und begründenden Ereignissen. Das Regelwerk behilft sich mit Beispielen (IAS 10.9/11).
In Abhängigkeit der Ansatzvoraussetzungen und/oder der Bewertung lassen sich folgende Regeln ableiten:
- Für die bilanzielle Abbildung zum fair value gilt ein strenges Stichtagsprinzip, eine Änderung eines beobachtbaren Marktpreises stellt ein non-adjusting event dar (IAS 10.11).
- Für Rückstellungen sind nach dem Stichtag bekannt gewordene Ereignisse sowohl für die Beurteilung des Ansatzes (IAS 10.9 (a)), aber auch für die Bewertung zum best estimate zu berücksichtigen (IAS 37.36).
Bedeutung für notleidende Kredite
Für notleidende Kredite (non-performing loans) ist eine Risikovorsorge i.H.d. lifetime expected credit loss geboten, da der Schuldner sich im Verzug befindet. Bei der Bestimmung der Risikovorsorge sind die diskontierten Erwartungswerte der Rückflüsse in verschiedenen Szenarien zu berechnen (IFRS 9.5.5.18). Sämtliche zugängliche Infor-mationen sind zu würdigen (IFRS 9.B5.5.49). Die Ermittlung ist in besonderem Maße durch Unsicherheit gekennzeichnet. In jeder neuen Periode ist daher eine Kalibrierung anhand aktueller Kenntnisse erforderlich.
*Literaturhinweis: Angelehnt an Freiberg, PiR 3/2021, S. 92f.