Editorial
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 30.06.2021 ist das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Danach erhalten Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften ab dem Jahr 2022 die Möglichkeit, wie Kapitalgesellschaften besteuert zu werden. Wir zeigen die Vor- und Nachteile der Optionsbesteuerung. Kommt eine Umstellung des Besteuerungssystems für Sie infrage, unterstützen wir Sie gern in der Vorbereitungs- sowie Umsetzungsphase.
Für Kapitalanleger gab es in letzter Zeit vielerlei erfreuliche höchstrichterliche Rechtsprechung: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Bank-Klauseln, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu AGB-Änderungen fingieren – wie dies bei laufenden Gebührenanpassungen vielfach der Fall war -, unwirksam. Der Bundesfinanzhof stärkt mit zwei weiteren Urteilen zur Verlustverrechnungsbeschränkung bei Aktienveräußerungen und zur Besteuerung von Kapitaleinkünften aus Schneeballsystemen ebenfalls die Interessen von Kapitalanlegern.
Ihre BDO
Inhaltsverzeichnis
FÜR ALLE STEUERPFLICHTIGEN
- Doppelbesteuerung von Renten? Aktuelle Entscheidungen des BFH
- „Digital-AfA“: Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
FÜR GEWERBETREIBENDE UND FREIBERUFLER
- Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen bei Herstellung immaterieller Wirtschaftsgüter
- Herstellerrabatt als Entgeltbestandteil von Arzneimitteln
FÜR PERSONENGESELLSCHAFTEN UND IHRE GESELLSCHAFTER
FÜR BEZIEHER VON KAPITALEINKÜNFTEN
- Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste
- Abgeltungswirkung einbehaltener Kapitalertragsteuer bei Scheinrenditen
- Unwirksame Klauseln in AGB von Banken
FÜR IMMOBILIENEIGENTÜMER
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete
- Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerken
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