Editorial
Sehr geehrte Damen und Herren,
die weitreichendste Entscheidung der letzten Zeit dürfte die des BFH zur Ermittlung fremdüblicher Zinsen auf Konzerndarlehen gewesen sein. Damit klärt er zumindest eine Grundsatzfrage in einem in der Praxis sehr bedeutsamen Bereich. Auch in anderen Bereichen haben wir wieder vielfältige Themen aufgegriffen und wichtige Entscheidungen für Sie erläutert. Dazu geben Ihnen die Fachleute der BDO auf Nachfrage gern weitere Auskünfte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre BDO
Inhaltsverzeichnis
FÜR ALLE STEUERPFLICHTIGEN
FÜR GEWERBETREIBENDE UND FREIBERUFLER
- Aktive Rechnungsabgrenzungsposten auch bei geringer Bedeutung
- FG Münster hält Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten mit 5,5 % für verfassungsgemäß
- Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bei Vereinbarung von Earn-Out-Klauseln
- Keine erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung bei gekoppelten Verträgen im Konzept einer Seniorenresidenz
FÜR KAPITALGESELLSCHAFTEN, IHRE GESELLSCHAFTER SOWIE GESCHÄFTSFÜHRER UND VORSTÄNDE
FÜR ARBEITNEHMER
FÜR BEZIEHER VON KAPITALEINKÜNFTEN
FÜR IMMOBILIENEIGENTÜMER
FÜR GEMEINNÜTZIGE UNTERNEHMEN
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