Tax and Legal UPDATE KW 03

Corona-Krise: Maßnahmen und Aktivitäten

Überbrückungshilfe III – Vereinfachungen und Verbesserungen
BMF, Hinweise und Erläuterungen, 19.01.2020

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zur Auszahlung finanzieller Hilfen
BMJY, Pressemitteilung von 20.01.21

Die Bundesregierung beschloss eine erste Formulierungshilfe zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG). Demnach soll die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.04.2021 verlängert werden. Voraussetzung für eine Verlängerung ist, dass die Hilfen aus einem Corona-Hilfsprogramm bis zum 28.02.2021 beantragt werden oder wenn dies tatsächlich nicht möglich ist eine Antragsberechtigung vorliegt.

Arbeiten im Homeoffice in der Corona-Pandemie
BDO-Website, aktualisierte Mandanteninformation

Das Homeoffice ist in Zeiten der Corona-Pandemie sehr in den Fokus gerückt. Wir zeigen die Voraussetzungen eines häuslichen Arbeitszimmers im Vergleich zu der mit dem JStG 2020 eingeführten Homeoffice-Pauschale und das Zusammenspiel mit der Entfernungspauschale auf. Des Weiteren werden die Auswirkungen bei Veräußerung der Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist dargestellt.

Neueinstellung im Internet

Verrechnungspreise – Verwaltungsgrundsätze 2020/
Transfer Pricing - Administrative Principles 2020
BDO Website – deutsche Fassung / englische Fassung

Gesetzgebung

Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (AbzStEntModG)
Bundesregierung, Gesetzentwurf vom 20.01.2020

Im Wesentlichen beabsichtigt das Gesetz die Reduzierung und Verschlankung der vorhandenen Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige sowie eine Digitalisierung des Entlastungsverfahrens beim BZSt für Antrag, Steuerbescheinigung und Bescheid.

Der Entwurf enthält auch neue Änderungen, wie z.B. eine Regelung im UmwStG zur Verhinderung missbräuchlicher Steuergestaltungen oder wie in § 1 AStG, die aus dem derzeit nicht weiter verfolgten ATAD-UmsG übernommen wurde. Andererseits wurden beabsichtigte Änderungen (z.B. § 49 Nr. 2f EStG, Anknüpfung des Besteuerungsrechts an die bloße Registrierung) nicht umgesetzt und auch offene Punkte bei den Verrechnungspreisen (AStG) nicht aufgegriffen und geklärt.

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
Bundesregierung, Gesetzentwurf, 20.01.2020

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften ausgestaltet und das Recht der Personengesellschaft insgesamt an die Bedürfnisse eines modernen Wirtschaftslebens angepasst.

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Grenzüberschreitende Dienstwagenüberlassung
BDO, Pressemitteilung vom 20.01.2021 zum EuGH-Urteil, Rs. C-288/19

Der EuGH hat in dem von BDO geführten Verfahren mit Urteil vom 20.01.2021 entschieden, dass die grenzüberschreitende kostenlose Dienstwagenüberlassung eines ausländischen Arbeitgebers an seinen in Deutschland wohnhaften Mitarbeiter nicht der Umsatzbesteuerung in Deutschland unterliegt. 

Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer
BFH, Urteil vom 16.09.2020, II R 49/17

Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb von Teileigentum ist der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern.

Organschaft und vororganschaftliche Rücklagen
BFH, Beschluss vom 19.10.2020, I B 20/20 (NV)

Sieht ein Gewinnabführungsvertrag mit einer GmbH als Organgesellschaft die Möglichkeit des Verlustausgleichs durch Auflösung vororganschaftlicher Rücklagen vor, verstößt dies gegen § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG i.V.m. § 302 Abs. 1 AktG.

Rechtsprechung – privater Bereich

Grundstücksschenkung und Gleichstellungsverpflichtung
BFH, Urteil vom 16.09.2020, II R 33/19 (NV)

Die grunderwerbsteuerrechtlichen Grundsätze über die Zusammenschau von Befreiungsvorschriften finden im Schenkungsteuerrecht keine Anwendung.

Wer lediglich über einen Eigentumsverschaffungsanspruch verfügt, aber nicht Eigentümer ist, kann das Eigentum nicht im Wege der Schenkung übertragen.

Zuteilung von Aktien im Rahmen eines Spin-off
FG Niedersachsen, Urteil vom 29.09.2020, 13 K 223/17

Die Zuteilung von Aktien im Zuge einer Umstrukturierung erfüllt die Voraussetzungen einer Abspaltung im Sinne des § 20 Abs. 4a S. 7 EStG. Damit kommt es im Zeitpunkt der Aktienzuteilung nicht zu einer nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG steuerpflichtigen Sachausschüttung, sondern zu einer fingierten (anteiligen) Fortführung der Anschaffungskosten. Die Vorschrift des § 20 Abs. 4a S. 7 EStG verdrängt als speziellere gesetzliche Regelung (lex specialis) die allgemeinere Regelung des § 20 Abs. 4a S. 5 EStG.

Finanzverwaltung

Richtsatzsammlung 2019
BMF, Schreiben vom 20.01.2021, IV A 8 -S 1544/19/10001 :001

Vorsteuerabzug einer Kurortgemeinde aus den Kosten für die Errichtung und Unterhaltung von öffentlichen Kureinrichtungen
BMF, Schreiben vom 18.01.2021, Gz. III C 2 -S 7300/19/10002 :002

Wird ein Stadtmarktplatz sowohl für wirtschaftliche als auch für hoheitliche Zwecke verwendet, kann auch nur ein anteiliger Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Die UStAE Abschnitte 3.4 Abs. 6, 15.6a Abs. 2 und 15.19 Abs.2 werden dahingehend geändert.

Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Absatz 4a EStG
BMF, Schreiben vom 18.01.2021, Gz. IV C 6 -S 2144/19/10003 :004

Für den Gewinnbegriff i.S.d. § 4 Abs. 4a EStG ist der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG maßgeblich. Außerbilanzielle Korrekturen (z.B. Gewerbesteuer oder Investitionsabzugsbetrag) werden nicht berücksichtigt.

Einzelfragen zu § 35c EStG
BMF, Schreiben vom 14.01.2021, Gz. IV C 1 -S 2296-c/20/10004 :006

Für die Anwendung von § 35c EStG (Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden) und der dazugehörigen Verordnung stellt das BMF verschiedene Anwendungsfragen zusammen.

Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
Gleichlautende Ländererlasse vom 02.12.2020

Die Finanzverwaltung hält – entgegen BFH II R 9/18 vom 05.12.2019 - daran fest, dass der Steuerpflichtige den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts regelmäßig durch ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen, der über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Bewertung von Grundstücken verfügt, erbringen kann. Dies sind Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind.

Prüffelder der Finanzverwaltung NRW 2021
OFD NRW, Mitteilung vom 06.01.2020 – Liste der Prüffelder

In 2021 soll von den Finanzämtern das zentrale Prüffeld „Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei § 15 und § 18 EStG“ bearbeitet werden. Sofern ein Fall davon betroffen ist, sollen zur beiderseitigen Arbeitserleichterung die notwendigen Unterlagen und Angaben direkt mit Abgabe der Steuererklärung eingereicht werden.