Aufsichtsratberatung

Eine „gute Corporate Governance“ ist, nicht nur im Kapitalmarktbereich, ein wichtiger Faktor für die Unternehmenskultur und damit den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens, ebenso wie für die Reputation im Markt. Seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz 2009 und mit der aktuellen EU-Regulierung im Bereich Abschlussprüfung in 2016 und deren nationaler Umsetzung gibt es eine erhebliche Weiterentwicklung der Anforderungen an Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse, bei denen neue Herausforderungen zu meistern sind. Wir sind in der Lage, Sie als Mandatsträger bei der Evaluierung und Umsetzung dieser Anforderungen professionell zu begleiten mit Training, Beratung und Assistenz, je nach Ihren individuellen Anforderungen.

Training: Persönliche Kompetenz und Qualifikation sind entscheidend

Die Qualifikation von Aufsichtsratsmitgliedern ist entscheidend für die ordnungsgemäße und sorgfältige Aufgabenwahrnehmung. Sie ist Grundvoraussetzung für eine effektive und effiziente Überwachung der Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat. Im Jahr 2010 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die Ziffer 5.4.1 des Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) wie folgt formuliert:„Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Dabei sollen sie von der Gesellschaft angemessen unterstützt werden.“ Dieser Kodexregelung, dessen Beachtung auch nicht börsennotierten Gesellschaften empfohlen wird, liegt ein neues Gesetzesverständnis zugrunde. Die Regierungskommission geht davon aus, dass die Aufsichtsräte eine Pflicht zur Aus- und Fortbildung haben. Sie müssen sich fortbilden und sind darüber hinaus gegenüber den Anteilseignern auskunftspflichtig. Weder das Gesetz noch der DCGK legen allerdings fest, welches die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sind. Angesichts dieser Ausgangslage hat BDO ein modular aufgebautes Qualifizierungskonzept entwickelt, das flexibel an die jeweils unternehmensindividuellen Besonderheiten zugeschnitten werden kann. Die Wissens- und Informationsvermittlung erfolgt nach individueller Absprache insbesondere in Form von fachlichen Einzelcoachings, Inhouse-Trainings und Fortbildungen, Workshops und Seminaren. Die Qualifizierungsmaßnahmen sollen die fachliche Qualifikation insbesondere die betriebswirtschaftlich-kaufmännische und rechtliche Kompetenz der Aufsichtsräte und deren fachliche Unabhängigkeit stärken. Sie werden von einem interdisziplinär besetzen hochqualifizierten Expertenteam durchgeführt.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie weitere Einzelheiten über unser Qualifizierungskonzept erfahren wollen.

Integrierter beratungsansatz

Von Aufsichtsgremien wird heute eine aktive Überwachungsarbeit erwartet. In ihrer Rolle müssen sie die Geschäftsführung vorausschauend kontrollieren und beraten. Die Beschaffung und Verarbeitung überwachungsrelevanter Informationen spielen im diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle. Zur Beurteilung spezieller Sachverhalte, die der Aufsichtsrat mit den ihm zur Verfügung stehenden Kapazitäten nicht abschließend bzw. nur eingeschränkt einschätzen kann, ist es in Einzelfällen daher nicht nur ratsam sondern unter Umständen sogar geboten, einen externen, unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Externe Sachverständige im Sinne von § 109 AktG besitzen das dazu notwendige Expertenwissen. Zwar bleibt der Aufsichtsrat in letzter Instanz selbst verantwortlich für die Organisation der Überwachungsprozesse. Eine moderne Aufsichtsratsarbeit lässt eine neutrale Unterstützung im Sinne von ‚good practice‘ allerdings sinnvoll erscheinen. BDO hat vor diesem Hintergrund einen integrierten Beratungsansatz entwickelt, der der modular die Themen Trainings, prozessorientierte Beratung und Aufsichtsratsassistenz miteinander verzahnt.

Der Nutzen und Mehrwert unserer Dienstleistungen liegt in der

  • Minimierung von Haftungs- und Reputationsrisiken
  • Verbesserte Darlegungsmöglichkeiten der Beweislast im Haftungsfall
  • Erfüllung regulativer Anforderungen (Compliance)
  • Urteilsbildung des Aufsichtsgremiums auf der Grundlage objektiver und neutraler Experteninformationen im Sinne der Business Judgement Rule (‚informierte‘ Entscheidungen)
  • Verbesserung der Performance der Überwachungsprozesse
  • Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats

Im Sinne unseres Beratungsansatzes steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung, an den Sie sich jederzeit vertrauensvoll wenden können.

Aufsichtsratsassistenz als element moderner corporate governance

Die heutige Überwachungsarbeit von Aufsichtsgremien und ihren Prüfungsausschüssen und befindet sich in einem dynamischen Wandel. Sie ist gekennzeichnet durch eine zunehmende Komplexität. Die Menge der zu verarbeitenden Informationen nimmt kontinuierlich zu. Der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien gewinnt an Bedeutung. Steigende Haftungs- und Reputationsrisiken prägen das Verhalten und Handeln der verantwortlichen Mandatsträger. Der Erwartungsdruck der Stakeholder, die fortschreitende Regulierung und Verrechtlichung betriebswirtschaftlicher Sachverhalte stellen alle Beteiligten vor neue Herausforderungen. Die verfügbare Zeit ist gemessen an der wachsenden Aufgabenfülle knapp. Eine hinreichend optimierte Überwachungsinfrastruktur existiert in der Regel nicht. Das Ziel, die Überwachungseffizienz von Aufsichtsgremien zu erhöhen, lässt sich durch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie durch eine Optimierung der Arbeitsabläufe des Überwachungsorgans besser erreichen. Einen wesentlichen Beitrag dazu kann ein vorstandsunabhängiger, sachverständiger Aufsichtsratsassistent leisten. Aufsichtsratsassistenz gilt heute als ein wesentliches Element moderner Corporate Governance. Dies gilt umso mehr, nachdem die Anforderungen im Zuge der in 2016 anstehenden Umsetzung der EU-Regulierung wiederum deutlich ausgeweitet werden.