Purchase Price Allocation

Purchase Price Allocation - Kaufpreisallokation

Nach dem Erwerb eines Unternehmens ist der bei der Übernahme bezahlte Preis buchungstechnisch im Rahmen der Konzernbilanzierung auf die identifizierbaren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aufzuteilen. Daraus ergibt sich ein positiver (Goodwill) oder negativer Unterschiedsbetrag zum Erwerbszeitpunkt. Die sogenannte Purchase Price Allocation (PPA) ist unabhängig von dem anzuwendenden Rechnungslegungsstandard durchzuführen, die Vorgaben unterscheiden sich jedoch im Detail. Insbesondere die Höhe der neu identifizierten immateriellen Vermögenswerte und - im Falle der Bilanzierung nach HGB - des Goodwills hat aufgrund des Abschreibungspotentials einen unmittelbaren Einfluss auf den zukünftigen Erfolgsausweis eines Unternehmens. Die Durchführung einer PPA bedarf daher großer Erfahrung, Fachkompetenz und nicht zuletzt erheblicher Ressourcen. BDO begleitet Sie bei der effizienten Durchführung der Purchase Price Allocation (Kaufpreisallokation). Wir können Ihnen bereits vor dem Kauf aufzeigen, wie sich Ihre Finanzzahlen verändern werden und wo es Möglichkeiten zur Optimierung gibt (sog. Pre-PPA). Durch unser Vorgehen lässt sich auch das Risiko von späteren Wertminderungen immaterieller Vermögenswerte (Impairment) erheblich reduzieren. Im Rahmen der Analyse einer Transaktion gilt es zunächst den für die PPA relevanten Kaufpreis und Erwerbszeitpunkt zu bestimmen. Wir analysieren die Transaktion im Detail (u.a. Earn-out Klauseln, Kauf- und Verkaufsrechte) und ermitteln den Transaktionspreis unter Berücksichtigung der relevanten Bestimmungen.

Im zweiten Schritt werden anhand der vom anzuwendenden Rechnungslegungsstandard vorgegebenen Kriterien die bisher nicht bilanzierten immateriellen Vermögenswerte und Schulden identifiziert, die zukünftig in der Konzernbilanz anzusetzen sind. Anschließend wird für alle - bilanzierte und nicht bilanzierte - Aktiva und Passiva der Fair Value ermittelt. Dabei sind die einschlägigen Bewertungsstandards (bspw. IDW S 5 für immaterielle Vermögensgegenstände) ebenso zu berücksichtigen wie die Auswirkungen auf die Steuerplanung des Konzerns (latente Steuern). Hier stehen wir Ihnen mit einem eingespielten Team von Spezialisten bei der Beurteilung von Marken, Technologien und Kundenbeziehungen sowie Steuerexperten zur Seite. BDO verfügt auch über ausgeprägte technische Expertise, die in unserer Tochtergesellschaft BDO TUC gebündelt ist.

Abschließend erfolgt die Ermittlung des Unterschiedsbetrags zwischen dem Kaufpreis und dem Fair Value der Net Assets. Sofern es sich dabei um einen positiven Betrag handelt, spricht man vom Goodwill, der dann auf die Cashflow erzielenden Einheiten (CGU) des Konzerns zu verteilen ist. Wurde ein negativer Unterschiedsbetrag ermittelt, ist dieser ggf. gewinnerhöhend zu vereinnahmen.

Wir erstatten einen detaillierten, gut nachvollziehbaren Bericht zu den Bewertungen sowie den daraus resultierenden Ergebnissen für die immateriellen Vermögenswerte und den Goodwill. Die erforderlichen Abstimmungen mit Ihrem Abschlussprüfer nehmen wir frühzeitig vor, um einen reibungslosen Prüfungsprozess zu ermöglichen. Wir unterstützen Sie auf Wunsch auch bei der Bereitstellung der Informationen, die Sie zur Erfüllung der mit einer Purchase Price Allocation verbundenen umfangreichen Offenlegungspflichten benötigen. Wir kennen sowohl die Mindestanforderungen als auch die Best Practice.

Kontaktieren Sie uns!