Steuerberatung

„Steueroptimierung und Risikoreduktion bei wirtschaftlichen Aktivitäten kirchlicher Verwaltungen und Einrichtungen“

Die Steuerexperten von BDO befassen sich mit allen steuerlichen Fragestellungen kirchlicher Verwaltungen und Einrichtungen. Die für eine optimierte steuerliche Beratung unverzichtbare „Praxisnähe“ erreichen wir durch Gremientätigkeiten in ausgewählten kirchlichen Unternehmensverbünden (z. B. in Aufsichtsräten) und durch die Mitwirkung in kirchlichen Gremien mit Verantwortungen in Personal-, Ertrags-, Finanz- und Investitionsentscheidungen. Unsere wesentlichen Beratungsschwerpunkte sind hierbei:

  • Steuerliche Gestaltungsberatung bei der Abgrenzung von Aufgaben des kirchlichen Verkündigungsauftrags und der tätigen Nächstenliebe, Betrieben gewerblicher Art (z. B. Basare, Kantinenbetriebe, Personalverpflegungen, Cafeterien, Kioske, Krankenhauswäschereien, Reiseveranstaltungen, Altkleiderverwertungen, Erholungs- und Ferienheime) sowie steuerbegünstigten Zweckbetrieben
  • Beratung zu umsatzsteuerrelevanten Sachverhalten kirchlicher Verwaltungen (§ 2b UStG), z. B. bezüglich etwaiger Steuerbefreiungen oder – im Falle der Steuerpflicht – bezüglich des Umsatzsteuersatzes sowie der Höhe des Vorsteuerabzugs
  • Begleitung der Überführung sozialer Aktivitäten in privatrechtliche Organisationsformen, z. B. in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft oder in eine gemeinnützige GmbH (insbes. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Mahlzeitendienste und Sozialstationen, Kindergärten, Kinderhorte und Kindertagesstätten) unter besonderer Berücksichtigung des Grunderwerbsteuerrechts und den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen für die Gesellschaftsverträge bzw. die Satzungen
  • Beratung bei der Implementierung eines Tax Compliance Management Systems
  • Unterstützung von kirchlichen Einrichtungen bei der Planung und Durchführung von Spendenaktionen (z. B. bezüglich der Bewertung von Sachspenden, der gesetzlich vorgegebenen formalen Anforderungen an Zuwendungsbestätigungen oder der Spendenverwendung im Ausland bzw. der Spendenweiterleitungen ins Ausland)
  • Betreuung bzw. Begleitung steuerlicher Außenprüfungen, Formulierung von außergerichtlichen Rechtsbehelfen und Unterstützung bei der Abwicklung von finanzgerichtlichen Auseinandersetzungen bei steuerlichen Fragestellungen aller Art, Unterstützung bei etwaigen Selbstanzeigen

Sofern im Einzelfall geboten, sind wir in der Lage zusätzlich auf die Fachexpertise unserer Juristen der BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft zurückzugreifen.

Kontaktieren Sie uns!