Taxonomie-Verordnung | Neue Berichterstattungspflichten für Unternehmen
11. Mai 2021
Im Juni 2020 wurde im Amtsblatt der EU-Kommission die Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie- Verordnung) veröffentlicht, die zusätzliche Angaben von Unternehmen fordert, die verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung zu veröffentlichen. Hierzu wurde im April 2021 der Entwurf eines delegierten Rechtsakts von der EU-Kommission veröffentlicht, der Unternehmen mittels technischer Bewertungskriterien unterstützt, den neuen Anforderungen zur Klassifizierung ihrer Wirtschaftstätigkeiten in Hinblick auf die ersten beiden Umweltziele nachzukommen.
Die Verabschiedung des endgültigen delegierten Rechtsakts soll bis Ende Mai 2021 erfolgen. Weitere delegierte Rechtsakte zu Art. 8 der Taxonomie-Verordnung sowie zu den weiteren vier Umweltzielen werden von der EU-Kommission voraussichtlich bis zum 1. Juni 2021 bzw. 31. Dezember 2021 erlassen.
Weitere Informationen und eine Übersicht unserer Leistungen in Bezug auf die Berichterstattungspflichten zur Taxonomie-Verordnung können Sie unserem Produktblatt entnehmen.
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