Tax and Legal UPDATE KW 18

Neueinstellungen im Internet

Die EU Taxonomie Verordnung: Wie künstliche Intelligenz unterstützen kann
BDO - Web Seminar am 18.05.2022

Steuern & Recht, Ausgabe 3/2022, Mai
BDO Website - Insights

Ukraine-Krieg: Worauf Sie bei den Sanktionen achten sollten
BDO Website, Insight

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Kein lohnsteuerlicher Pauschalsteuersatz für Vorstands-Weihnachtsfeier
FG Köln, Urteil vom 27.01.2022, Az. 6 K 2175/20; Revision BFH VI R 5/22

Eine Vorstands-Weihnachtsfeier stellt zwar eine Betriebsveranstaltung i. S. von § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a S. 1 EStG dar; denn insoweit muss die Veranstaltung nicht allen Arbeitnehmern offen stehen. Der Pauschalsteuersatz von 25 % nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG kommt aber nicht zur Anwendung, da diese Regelung eine Teilnahmemöglichkeit aller Betriebsangehörigen an der Veranstaltung voraussetzt.

Rechtsprechung – privater Bereich

Steuerpflicht des Arbeitslohns aus einer Tätigkeit für die ISAF
BFH, Urteil vom 24.11.2021, Az. I R 17/20 (NV)

Der für eine Tätigkeit als International Civilian Consultant bei der ISAF in Afghanistan gezahlte Arbeitslohn unterliegt der Einkommensteuer. Aus völkerrechtlichen Vereinbarungen ergibt sich kein Anspruch auf eine Steuerbefreiung.

Der im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für die ISAF gezahlte Gefahren- und Erschwerniszuschlag ist nicht nach § 3 Nr. 64 EStG steuerfrei.

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Fehlende Konkretisierungsmöglichkeit von Schätzungsgrundsätzen im Revisionsverfahren
BFH, Beschluss vom 20.01.2022, Az. X B 132-133/20 (NV)

Der allgemeine Grundsatz, dass eine Schätzung solange nicht rechtswidrig ist, als sie den durch Umstände des Einzelfalls gezogenen Schätzungsrahmen nicht verlässt, kann in einem Revisionsverfahren nicht durch feste Regeln weiter konkretisiert werden.

Die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen ist ein Mittel der Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung des FG als Tatsacheninstanz und bindet im Regelfall den BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO.

Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung durch das FG ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren unbeachtlich. Eine hierauf gestützte Revisionszulassung setzt einen qualifizierten Rechtsanwendungsfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO voraus.

Finanzverwaltung

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation
BMF, Schreiben vom 02.05.2022, Gz. III C 3 - S 7279/19/10006 :004

Die Bereitstellung von Internet- und/oder TV-Anschluss an einen Unternehmer stellt eine sonstige Leistung auf dem Gebiet der Telekommunikation dar. Der Leistungsempfänger (sog. Wiederverkäufer) ist gem. § 13b Abs. 2 Nr. 12 i. V. m. Abs. 5 S. 6 UStG Steuerschuldner. Der Umsatzsteueranwendungserlass wird entsprechend angepasst.

Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG und von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums
BMF, Schreiben vom 02.05.2022, Gz. IV C 6 - S 2176/20/10005 :001

Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze des BFH Urteils vom 20.11.2019 in allen noch offenen Fällen unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens anzuwenden.

USt: Gewährung von Zugangsberechtigungen zu sog. Flughafenlounges
BMF, Schreiben vom 26.04.2022, Gz. III C 3 - S 7117-a/20/10002 :003

Bei der Gewährung einer Zugangsberechtigung zu Warteräumen in Flughäfen handelt es sich i.d.R. um eine sonstige Leistung, die in einem engen Zusammenhang mit einem Grundstück steht. Das BMF teilt die entsprechenden Änderungen des Umsatzsteueranwendungserlasses mit.

Corona-Wirtschaftshilfen

Schlussabrechnung Paket I kann eingereicht werden
BMF/BMWK, Website und FAQ zur Schlussabrechnung vom 05.05.2022

Für Überbrückungshilfen I-III, November- und Dezemberhilfen (Paket I) kann nun die Schlussabrechnung eingereicht und so ein endgültiger Förderbescheid erreicht werden. Fristende für die Einreichung ist der 31.12.2022. Bei Nichteinreichung der Schlussabrechnung ist die Fördersumme vollständig zurückzuzahlen.

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