Tax and Legal UPDATE KW 37

Neueinstellungen im Internet

Zur Gewerbesteuerpflicht einer Vermietungsgesellschaft bei Einschaltung einer Dienstleistungsgesellschaft
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, Insight

Steuerabzug nach § 50a EStG bei Softwareauftragsentwicklung
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, Aktuelles

VAT Update | September 2022
Web Seminar am 23.09.2022

Gesetzgebung

Kurzarbeitergeldzugangsverordnung
BMAS, Regierungsentwurf 14.09.2022

Bisher war der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30.09.2022 befristet. Aufgrund der immer noch unsicheren Zeiten, soll die Regelung bis zum 31.12.2022 verlängert werden.

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023
BMAS, Referentenentwurf vom 08.09.2022

Die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2023 in der gesetzlichen Krankenversicherung soll auf 59.850 Euro jährlich bzw. 4.987,50 Euro monatlich steigen. Ebenso soll die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung auf 7.300 Euro/Monat (West) bzw. auf 7.100 Euro/Monat (Ost) steigen.

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Einführung systematischer Zeiterfassung
BAG, Pressemitteilung zum Beschluss vom 13.09.2022
BDO Legal, Insight

Die vom EuGH vorgegebene Pflicht aller Arbeitgeber, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen, gilt bereits jetzt. Das BAG gibt damit dem dt. Gesetzgeber einen klaren Handlungsauftrag, da dies bisher noch nicht umgesetzt wurde. Die Art der Umsetzung ließ das BAG offen, zumal auch die zwischenzeitlichen Änderungen in der Arbeitswelt mit Home-Office und Vertrauensarbeitszeitmodellen zu berücksichtigen sein dürften.

Bauabzugsteuer - Betriebsausgabenabzug des Leistungsempfängers bei Zahlungen an eine inaktive ausländische Domizilgesellschaft
BFH, Urteil vom 09.06.2022, IV R 4/20

Die Sperrwirkung des § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG greift auch dann ein, wenn der Leistungsempfänger i.S. des § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG die Zahlungen an eine inaktive ausländische Domizilgesellschaft erbringt.

Die durch § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG ausgelöste Ungleichbehandlung zwischen Bauleistungsempfängern und Auftraggebern von Leistungen aus anderen Dienstleistungssektoren verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

Betriebliches Kfz: Erschütterung des Anscheinsbeweises durch atypischen Geschehensablauf
FG Münster, Urteil vom 16.08.20.22, 6 K 2688/19 E

Der für die Privatnutzung eines betrieblichen PKW sprechende Anscheinsbeweis kann auch auf andere Weise als durch das Vorhandensein eines in Status und Gebrauchswert vergleichbaren Pkw im Privatvermögen erschüttert werden.

Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Betriebsverpachtung
FG Düsseldorf, Urteil vom 22.06.2022, 2 K 2599/18 G; Revision IV R 19/22 (s.a. bereits anhängiges Verfahren BFH IV R 5/21)

Eine Nutzung von Grundbesitz im Rahmen einer Betriebsverpachtung stellt grundsätzlich keine begünstigte Vermögensverwaltung i.S.d. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG dar. Bei einer Betriebsverpachtung wird nicht nur im Sinne einer typischen Vermögensverwaltung Grundbesitz, sondern der lebende Organismus des Betriebs verwaltet und genutzt. Mit seiner Verpachtung wird der Gewerbebetrieb in anderer Form fortgeführt, so dass sich die bisherige Einkünftequalifikation nicht ändert.

Rechtsprechung – privater Bereich

Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der Tätigkeit eines Gutachters
FG Münster, Urteil vom 18.08.2022, 8 K 3186/21 E

Das häusliche Arbeitszimmer eines u.a. von Gerichten beauftragten psychologischen Gutachters kann den Mittelpunkt dessen beruflicher Tätigkeit darstellen mit der Folge, dass die Aufwendungen unbegrenzt als Werbungskosten abzugsfähig sind. Der dafür erforderliche Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung bestimmt sich vorrangig nach dem qualitativen Schwerpunkt der Tätigkeit. Das können die im Arbeitszimmer ausgeübten Tätigkeiten der Auswertung der Akten und der Explorationen und die darauf aufbauenden, für das Treffen und die Begründung der Prognoseentscheidung erforderlichen Recherche-, Rechen‑, Bewertungs- und Schreibarbeiten sein.

Zuordnung des bei Kapitalerhöhung gezahlten Aufgeldes – Einheitliche Überprüfung der Gewinnerzielungsabsicht
FG Düsseldorf, Urteil vom 21.06.2022, 13 K 1149/20 E, Revision unter IX R 12/22

Eine Gewinnerzielungsabsicht ist im Rahmen des § 17 EStG nicht anhand jedes einzelnen Anteils, sondern einheitlich für alle veräußerten Anteile zu prüfen, wobei der Anteilserwerb durch Kapitalerhöhung unter Aufgeldzahlung nicht grundsätzlich einen Gestaltungsmissbrauch darstellt.

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Restschuldbefreiung und Steuerstraftaten
BFH, Urteil vom 28.06.2022, VII R 23/21

Die Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass der bereits zur Insolvenztabelle festgestellten Forderung eine Steuerstraftat des Schuldners zugrunde liegt, können gemäß § 177 Abs. 1 InsO nachträglich angemeldet werden.

Das FA darf durch Feststellungsbescheid gemäß § 251 Abs. 3 AO feststellen, dass ein Steuerpflichtiger im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus einem Steuerschuldverhältnis wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist, wenn der Schuldner diesem Umstand isoliert widersprochen hat (Bestätigung von Senatsurteil vom 07.08.2018 - VII R 24, 25/17, BFHE 262, 208, BStBl II 2019, 19, Rz 16).

Unzulässigkeit einer im Jahr 2022 lediglich per Telefax erhobenen Anhörungsrüge
BFH, Beschluss vom 23.08.2022, VIII S 3/22; Pressemitteilung vom 15.09.2022

Die Erhebung einer Anhörungsrüge durch einen Rechtsanwalt ist ab dem 01.01.2022 unzulässig, wenn sie nicht als elektronisches Dokument in der Form des § 52a FGO an den BFH übermittelt wird. Der Verstoß gegen § 52d FGO führt zur Unwirksamkeit des Antrags. Er gilt als nicht vorgenommen.

Anfordern von Unterlagen als Prüfungshandlung mit der Folge einer Ablaufhemmung
FG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2022, 1 K 472/22, NZB unter V B 75/22

Das Anfordern von Unterlagen kann eine Prüfungshandlung darstellen, durch die eine den Ablauf der Festsetzungsfrist hemmende Außenprüfung wirksam beginnt. Für eine Prüfungshandlung ist nicht erforderlich, dass der Prüfer auf einen bestimmten Einzelsachverhalt bezogene Unterlagen anfordere oder Fragen stelle. Anhaltspunkte für bloße Scheinhandlungen, die lediglich den Zweck verfolgten, die Ablaufhemmung herbeizuführen, bestanden nicht.

Sonstiges

Erklärung der G5 zu einer globalen effektiven Mindestbesteuerung
BMF, Mitteilung vom 09.09.2022

Im Rahmen der informellen ECOFIN-Sitzung in Prag veröffentlichten die Finanzministerinnen und Finanzminister Frankreichs, Spaniens, Italiens, der Niederlande und Deutschlands eine gemeinsame Erklärung zur globalen effektiven Mindestbesteuerung.

Erweiterung des Energiekostendämpfungsprogramms insbesondere für Mittelstand
BMWK, Mitteilung vom 13.09.2022
BDO Legal, Updates von Website und Infoblatt

Auf dem dritten digitale Mittelstandsgipfel wurde zwischen BMWK und den Mittelstandsverbänden ein erster Rahmen erörtert, das Energiekostendämpfungsprogramm zu erweitern, um insbesondere den Mittelstand stärker zu stützen. Mittelständlerinnen und Mittelständler aus allen Wirtschaftssektoren, die von den steigenden Energiekosten stark betroffen sind, sollen künftig leichter Zuschüsse erhalten können, als dies nach den aktuellen Programmbedingungen der Fall ist.

 

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