Tax and Legal UPDATE KW 43

Neueinstellungen im Internet

Steuern & Recht, Ausgabe 6/2022
BDO Website – Insights DE / EN

Jahressteuergesetz 2022: Neue Grundbesitzwerte – Höhere Erbschaftsteuer
BDO Website, Insight

Nachhaltigkeitsmanagement und ESG-Daten:
Man kann nicht managen, was man nicht misst
BDO Website, Insight

Public Sector Nr. 2/2022
BDO Website, Insight

Saubere Fahrzeuge beschaffen: Gesetzlich festgelegte Beschaffungsquoten beachten, Förderpotentiale ausschöpfen!
BDO Legal, Insight

Einsatz von Cloudsoftware – OLG Karlsruhe kippt überzogene Anforderungen bei öffentlichen Ausschreibungen – Die Microsoft Data Boundary kommt!
BDO Legal, Insight

Legal News Gesundheitswirtschaft Oktober 2022
BDO Legal, Insight

Unternehmensvermögen - Impact Investing
Web Talk am 08.11.2022

Quo vadis Gemeinnützigkeit?
Web Seminar am 09.11.2022

Herbstveranstaltung in Hamburg
Präsenzveranstaltung am 10.11.2022

Gesetzgebung

Sanktionsdurchsetzungsgesetz II
BMF, Pressemitteilung und Regierungsentwurf vom 26.10.2022

Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II soll insbesondere die Bekämpfung der Finanzkriminalität verbessert werden.

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Umsatzsteuer: Zum Verkauf von Gutscheinen für Freizeiterlebnisse
(vor Inkrafttreten von § 3 Abs. 13 bis 15 UStG n.F.)
BFH, Urteil vom 15.03.2022, V R 35/20

Verkauft ein Steuerpflichtiger über sein Internetportal Gutscheine für bestimmte Freizeiterlebnisse, erbringt er die durch den Gutschein versprochene Leistung entweder selbst oder ist hinsichtlich dieser Leistung als Vermittler tätig. Seine Leistung besteht demgegenüber nicht im Betrieb eines Internetportals.

Ist der Gutschein nur über einen bestimmten Geldbetrag ausgestellt (sog. Wertgutschein), fehlt es zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins an einem unmittelbaren Zusammenhang der Zahlung der Gutscheinerwerber mit einer bestimmbaren Leistung.

Erweiterte Kürzung bei Überlassung von Gewerberäumen an geringfügig Beteiligten
BFH, Urteil vom 29.06.2022, III R 19/21; Pressemitteilung vom 27.10.2022

Die Überlassung relativ unwesentlichen Grundbesitzes an eine mit nur etwa 1/6000 beteiligte Genossin, den diese für ihren Gewerbebetrieb nutzt, steht auch dann der erweiterten Kürzung bei der Genossenschaft entgegen, wenn der von ihrem Betrieb erzielte Gewerbeertrag den Freibetrag des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG nicht erreicht.

Eine Gesamtbetrachtung, wonach das Zusammenkommen mehrerer „Bagatellaspekte“ die Nichtanwendung des § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG rechtfertigt, obwohl diese für sich - einzeln genommen - die Nichtanwendung der Vorschrift nicht rechtfertigen würden, scheidet aus.

Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit auf die im Übrigen vermögensverwaltende Tätigkeit einer GbR
BFH, Urteil vom 30.06.2022, IV R 42/19; Pressemitteilung vom 27.10.2022

Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit stehen bei Überschreiten der sog. Bagatellgrenze der Umqualifizierung der im Übrigen vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR nicht entgegen (Aufgabe der im BFH-Urteil vom 12.04.2018 - IV R 5/15, BFHE 261, 157, BStBl II 2020, 118, Rz 34 f. zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG a.F. vertretenen Rechtsauffassung).

Die seitwärts abfärbende Wirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 1 und Satz 2 Alternative 1 EStG i.d.F. des WElektroMobFördG (EStG n.F.) ist für gemischt tätige vermögensverwaltende Personengesellschaften nicht stärker einzuschränken, als dies bisher für gemischt tätige freiberufliche Personengesellschaften geschehen ist.

§ 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 1 und Satz 2 Alternative 1 und § 52 Abs. 23 Satz 1 EStG n.F. sind verfassungsgemäß.

Finanzverwaltung

Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas und Wärme
BMF, Schreiben vom 25.10.2022, Gz. III C 2 - S 7030/22/10016 :005

Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz wird der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz befristet vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 von 19 % auf 7 % gesenkt. Die Änderung tritt am 01.10.2022 in Kraft.

Das BMF-Schreiben nimmt Stellung zum konkreten Anwendungsbereich des Gesetzes. Es sind außerdem Vereinfachungsregelungen zur Abrechnung enthalten. Dabei wird u.a. darauf eingegangen, wie mit der Gewährung von Jahresboni und Jahresrückvergütungen sowie mit einem zu hohen Umsatzsteuerausweis in der Unternehmerkette zu verfahren ist.

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
BMF, Entwurf vom 25.10.2022, Gz. III C 2 - S 7300/22/10001 :001

Das BMF hat den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b UStG veröffentlicht. Darin geht es insbesondere um Regelungen zum Vorsteuerabzug.

Gewerbesteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten
Oberste Finanzbehörden der Länder, gleich lautende Erlasse vom 20.10.2022

Die gleich lautenden Ländererlasse regeln die Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen für die Jahre 2022 und 2023. Danach sind bei der Nachprüfung der Voraussetzungen bei bis zum 31.03.2023 eingehenden Anträgen keine strengen Anforderungen zu stellen.

Abonnieren Sie die neuesten Nachrichten von BDO!

Please fill out the following form to access the download.