Tax and Legal UPDATE KW 06

Corona-Krise: Maßnahmen und Aktivitäten

Überbrückungshilfe III – Antragstellung gestartet
BMWi, Pressemitteilung, 10.02.2021
BMWi/BMF, neuer FAQ, 10.02.2021 - Vollzugshinweise

Hinweis: öffentlichen Unternehmen ist die Überbrückungshilfe III nicht zugänglich.

Angepasste Unterlagen für Aufträge zur Beantragung von Überbrückungshilfe III werden kurzfristig zur Verfügung gestellt.

Zusätzliche Flexibilität bei November- und Dezemberhilfe
BMWi/Wirtschaftsministerkonferenz NRW – Gemeinsame Pressemitteilung, 05.02.2021

Die Erhöhung der EU-Beihilfegrenzen eröffnet den Unternehmen im Rahmen der Beantragung der November- und Dezemberhilfe neue Spielräume und erlaubt ein umfassendes Wahlrecht, auf welchen Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen. Änderungsanträge sollen möglich sein.

Für uns Berater bedeutet dies, dass bereits gestellte Anträge zu überprüfen sind. Vor allem wenn bisherige Höchstgrenzen erreicht und deshalb nur teilweise Förderungen möglich waren, ist Aufmerksamkeit geboten. Ebenso ist ggf. zu prüfen, ob die Überbrückungshilfe III auch für die Monate November bzw. Dezember eine höhere Förderung ermöglicht.

Drittes Corona-Steuerhilfegesetz
Fraktionen CDU/CSU und SPD, Gesetzentwurf vom 09.02.2021

Der Gesetzentwurf soll weitere Steuerentlastungen zur Bewältigung der Corona-Krise umsetzen. Die Hilfen umfassen z.B. den weiterhin ermäßigten Umsatzsteuersatz für die Gastronomie oder nochmalige Erweiterungen und Anhebung des steuerlichen Verlustrücktrags. Das Gesetz wurde bereits heute in erster Lesung im Bundestag behandelt und zur weiteren Beratung in den Finanzausschuss überwiesen.

Neueinstellung im Internet

Steuern & Recht, Ausgabe 1/2021, Februar 2021
BDO Website - Insight

Neuerungen im Umsatzsteuer-Voranmeldungsformular 2021
FB Umsatzsteuer, Insight auf der BDO Website (englische Version)

Keine Margenbesteuerung mehr für Unternehmer mit Sitz im Drittland
FB Umsatzsteuer, Insight auf der BDO Website (englische Version)

Web Seminar VAT Update, 26.Februar 2021, 11 Uhr

Inhalte: „Best of Jahressteuergesetz 2020“ und grenzüberschreitende Dienstwagenbesteuerung

Gesetzgebung

Transparenz-Finanzinformationsgesetz
Bundesregierung, Gesetzentwurf und BMF, Pressemitteilung, vom 10.02.2021
BDO Website - Insights

Mit dem „TraFinG GW“ soll u.a. das Transparenzregister vom bisherigen Auffang- auf ein Vollregister umgestellt werden. Der damit einhergehende Wegfall der Mitteilungsfiktion des § 20 Abs. 2 GwG wird für zahlreiche Unternehmen und Einrichtungen erheblichen Mitteilungsaufwand bedeuten.

Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie
BMJV, Pressemitteilung vom 10.02.2021

Das Bundeskabinett beschloss am 10.02.2021 den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie. Die Richtlinie dient dem Zweck, durch den Einsatz digitaler Instrumente und Verfahren die Gründung von Gesellschaften oder Zweigniederlassungen europaweit grenzüberschreitend zu vereinfachen sowie Kosten und die Zeit effizienter zu gestalten. Kernstück ist die Ermöglichung der Online-Gründung einer GmbH sowie Online-Verfahren für Registeranmeldungen.

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding
BFH, EuGH-Vorlage vom 23.09.2020, XI R 22/18

Sind unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens Art. 168 Buchst. a in Verbindung mit Art. 167 der Richtlinie 2006/112/EG dahin gehend auszulegen, dass einer geschäftsleitenden Holding, die steuerpflichtige Ausgangsumsätze an Tochtergesellschaften ausführt, das Recht auf Vorsteuerabzug auch für Leistungen, die sie von Dritten bezieht und gegen die Gewährung einer Beteiligung am allgemeinen Gewinn in die Tochtergesellschaften einlegt, zusteht, obwohl die bezogenen Eingangsleistungen nicht in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit den eigenen Umsätzen der Holding, sondern mit den (weitgehend) steuerfreien Tätigkeiten der Tochtergesellschaften stehen, die bezogenen Eingangsleistungen in den Preis der (an die Tochtergesellschaften erbrachten) steuerpflichtigen Umsätze keinen Eingang finden und nicht zu den allgemeinen Kostenelementen der eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit der Holding gehören?

Falls die Frage 1 bejaht wird: Stellt es einen Rechtsmissbrauch im Sinne der Rechtsprechung des EuGH dar, wenn eine geschäftsleitende Holding derart in den Leistungsbezug von Tochtergesellschaften "zwischengeschaltet" wird, dass sie die Leistungen, für die den Tochtergesellschaften bei unmittelbarem Leistungsbezug kein Recht auf Vorsteuerabzug zustünde, selbst bezieht, in die Tochtergesellschaften gegen Beteiligung an deren Gewinn einlegt und anschließend unter Berufung auf ihre Stellung als geschäftsleitende Holding den vollen Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen geltend macht, oder kann diese Zwischenschaltung durch außersteuerrechtliche Gründe gerechtfertigt werden, obwohl der volle Vorsteuerabzug an sich systemwidrig ist und zu einem Wettbewerbsvorteil von Holding-Konstruktionen gegenüber einstufigen Unternehmen führen würde?

Keine Hinzurechnung von Schuldzinsen aus Erwerb einer mitunternehmerischen Beteiligung an Finanzdienstleistungsinstitut
BFH, Urteil vom 16.07.2020, IV R 30/18

Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb einer mitunternehmerischen Beteiligung an einem Finanzdienstleistungsinstitut, das ausschließlich staatlich nach dem KWG beaufsichtigte Finanzdienstleistungen erbringt, vom Mitunternehmer geleistet werden, sind nach § 19 Abs. 4 GewStDV von der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG ausgenommen.

Arbeitslohn bei Übernahme der Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung
BFH, Urteile vom 01.10.2020, VI R 11/18 und VI R 12/18

Übernimmt eine Rechtsanwaltssozietät den Versicherungsbeitrag einer angestellten Rechtsanwältin, die im Außenverhältnis nicht für eine anwaltliche Pflichtverletzung haftet, liegt Arbeitslohn regelmäßig nur in Höhe des übernommenen Prämienanteils vor, der auf die in § 51 Abs. 4 BRAO vorgeschriebene Mindestbemessungsgrundlage entfällt und den die Rechtsanwältin zur Erfüllung ihrer Versicherungspflicht nach § 51 Abs. 1 Satz 1 BRAO benötigt.

Die Übernahme der Umlage für die Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs einer angestellten Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber führt zu Arbeitslohn.

Pauschal gezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind ohne Einzelabrechnung nicht steuerfrei
FG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2020, 10 K 410/17 H (L)

Pauschal gezahlte Zuschläge, neben dem Grundlohn, erfüllen nicht die Voraussetzungen des § 3b EStG. Nach dem FG sind Einzelabrechnungen über die geleisteten Stunden zu erstellen und anhand der tatsächlichen erbrachten Leistungen auszuzahlen.

Rechtsprechung – privater Bereich

Keine Umsatzsteuer beim Aufsichtsrat eines Sportvereins
FG Köln, Urteil vom 26.11.2020, Az. 8 K 2333/18

Die Vergütung, die ein Mitglied des Aufsichtsrats eines Sportvereins für seine Tätigkeit erhält, unterliegt nicht der Umsatzsteuer.

Immobilienwertnachweis durch Gutachten
BFH, Urteil vom 14.10.2020, II R 7/18

Die ImmoWertV gestattet die Ermittlung des Bedarfswerts eines Erbbaugrundstücks nach der finanzmathematischen Methode.

Finanzverwaltung

Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz -FKAustG
BMF, Schreiben vom 11.02.2021, Gz. IV B 6 -S 1315/19/10030

Das BMF veröffentlichte die vorläufigen Staaten, mit denen der automatische Austausch erfolgt.

Bescheinigung in Fällen einer umsatzsteuerlichen Organschaft
BMF, Schreiben vom 10.02.2021, Gz. III C 3 -S 7532/19/10010
BDO, FB Umsatzsteuer: Insight vom 11.02.2021

Bei Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger nach § 13b UStG ist die nötige Eigenschaft des Leistungsempfängers mittels eines entsprechenden Nachweises zu führen. Den dazu erforderlichen Antrag hat der umsatzsteuerliche Organträger für alle Unternehmensteile (insbesondere Organgesellschaften) bei seinem zuständigen Finanzamt zu stellen. Abs. 13b.3 Abs. 7 UStAE wird entsprechend angepasst.

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen
BMF, Schreiben vom 04.02.2021, Gz. III C 2 -S 7221/19/10004

Das Legen eines Hauswasseranschlusses ist dann als „Lieferung von Wasser“ i. S. d. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG anzusehen, wenn die Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser liefert.

Gestellung von Personal nach § 2b UStG
Bayerisches LfSt, Verfügung v. 8.2.2021, S 7107.2.1-39/5 St33

Das BayLfSt erläutert die Überlassung von Personal mit Unternehmereigenschaft nach § 2b UStG in Abgrenzung zu einer lediglichen Personalbeistellung ohne Leistungscharakter.

Zudem enthält die Verfügung u.a. Ausführungen zu Steuerbefreiungen, Personalüberlassung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Sonderregelung und Wettbewerbssituationen.

 

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