Update BREXIT & UMSATZSTEUER: BMF-Schreiben veröffentlicht
11. Dezember 2020
Petra Pinkepank ,
Steuerberaterin, Rechtsanwältin
Senior Manager
Umsatzsteuer |
I. BMF ÄUSSERT SICH ZUM BREXIT
Mit Schreiben vom 10. Dezember 2020 hat sich die deutsche Finanzverwaltung zum umsatz-steuerlichen Status nach dem Brexit geäußert. In dem BMF-Schreiben wird klargestellt, dass der umsatzsteuerliche Status von Großbritannien ab dem 1. Januar 2021 der eines Drittlandes ist.
II. SONDERREGELUNGEN FÜR NORDIRLAND
Für Nordirland gelten Sonderregelungen. Daher wird Nordirland im Dienstleistungsverkehr als Dritt-land behandelt, im Warenverkehr aber weiterhin als zum Gemeinschaftsgebiet gehörig.
III. WEITERE PUNKTE IM BMF-SCHREIBEN
Des Weiteren nimmt das BMF-Schreiben zu folgenden Punkten Stellung:
IV. HANDLUNGSBEDARF
Zudem ergibt sich zum 1. Januar 2021 eine Änderung bei der Bestätigung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (Bestätigungsverfahren nach § 18e UStG). Bestätigungsanfragen für britische Unternehmer sind seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr möglich. Für Unternehmer aus Nordirland ist nicht mehr „GB“ sondern „XI“ als Präfix anzugeben. Daher sind ggf. die Stammdaten in Ihrem ERP-System anzupassen.