Selbstanzeigen

Selbstanzeigen

Die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit durch eine strafbefreiende Selbstanzeige stellt die steuerberatende Praxis vor Herausforderungen, denen sie oftmals nicht gewachsen scheint; beispielsweise der Fall Hoeneß.

Erträge aus komplexen Finanzprodukten, unterschiedliche Rechtslagen innerhalb des Nachdeklarationszeitraums sowie unübersichtliche und unbefriedigende Bankunterlagen sind Fallstricke für eine erfolgreiche Selbstanzeige. Üblicherweise werden in der Praxis durch schlichte manuelle Eingabe bzw. Ertragsermittlung Fehlerpotenzial und damit erhebliche Risiken für den Erfolg der Selbstanzeige geschaffen.

 

Unsere Lösung:

Risikominimierung durch eigens programmierte Software zur Erstellung von Selbstanzeigen - das German Tax Reporting - steigert durch Automatisierung von Berechnungen und Qualifizierungen deutlich die Effizienz. Mit dieser Software und unserer fachlichen Expertise können wir die Kapitalerträge schneller und exakter berechnen. Für unsere Mandanten impliziert dies neben der Gewissheit einer erfolgreichen Selbstanzeige zudem eine Kostenersparnis.

Strafbefreiende Selbstanzeige: Der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit

Seit geraumer Zeit ist die steuerliche Selbstanzeige in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt: Anfangs durch den staatlichen Ankauf von „Steuersünder-CDs“, gefolgt von den Diskussionen über ein mögliches deutsch-schweizerischen Steuerabkommen und zuletzt durch das Bekanntwerden von Fällen Prominenter, die teilweise in Strafverfahren und Verurteilungen endeten. Insbesondere betrifft dies deutsche Steuerpflichtige, die Kapitalerträge im Ausland erzielten.

Gemäß § 371 Abs. 1 AO hat der Steuerzahler die Möglichkeit, durch eine Nacherklärung von bisher unversteuerter Kapitalerträgen (= Selbstanzeige) Straffreiheit zu erreichen. Diese strafbefreiende Wirkung tritt allerdings nur bei Einhaltung verschiedener Voraussetzungen ein, wie z. B. einer vollständigen Deklaration der bisher nicht versteuerten Erträge.

Gruppenanfragen als neues Instrument der deutschen Finanzverwaltung

Eine neue Dimension der Informationsbeschaffung des deutschen Fiskus wurde kürzlich durch die sogenannten Gruppenanfragen erreicht. Eine Änderung des Amtshilfe-Durchführungsgesetzes (ADG) am 13.06.2014 schaffte das Fundament für derartige Anfragen ausländischen Finanzbehörden in Österreich. Auf diesem Wege können Steuerbehörden standardisierte und zugleich grenzüberschreitende Anfrage über eine Vielzahl von Kunden einer oder mehrerer Banken einholen ohne, dass die abgefragten Personen namentlich genannt oder näher individualisiert werden müssen.

Es ist davon auszugehen, dass die deutschen Finanzbehörden von diesem Instrument in den kommenden Monaten verstärkt Gebrauch machen werden; höchstwahrscheinlich rückwirkend bis in das Jahr 2011. Dies trägt enorm zur Steigerung der Entdeckungswahrscheinlichkeit bei.
 

Aktuell:

Bundesrat erhebt keine Einwände gegen die von der Bundesregierung angestoßene Verschärfung

Am 24. September 2014 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige beschlossen. Der Bundesrat hat daraufhin in seiner Sitzung am 07. November 2014 signalisiert, dagegen keine Einwände zu erheben. Folgende Änderungen werden demnach voraussichtlich ab dem 01. Januar 2015 anwendbares Recht darstellen:

  • Ausweitung des Berichtigungsverbundes auf zehn Jahre (bisher fünf Jahre entsprechend der bisherigen strafrechtlichen Verjährung) durch Anhebung der strafrechtlichen Verfolgungsfrist
  • Erweiterung der Sperrgründe durch Einbezug von Umsatz- und Lohnsteuernachschauen, sowie Ausweitung der Bekanntgabe-Sperrgründe (Prüfungsanordnung bzw. Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens) vom unmittelbaren Täter auf sämtliche Tatbeteiligte und deren Vertreter
  • Absenkung der Grenze, bis zu der bei einer Selbstanzeige eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrages straffrei bleibt, von 50.000 Euro auf 25.000 Euro
  • Staffelung des zu zahlenden Geldbetrages abhängig von der tatsächlichen Höhe der hinterzogenen Steuer
  • Straffreiheit nur möglich, wenn neben der Steuer auch die aufgelaufenen Zinsen (einschließlich Verzinsung des Strafzuschlags) zeitnah entrichtet werden
  • Längere Verjährung durch Anlaufhemmung der Festsetzungsverjährung für Kapitalerträge aus Staaten, die weder Mitglied in der EU noch in der Europäischen Freihandelsassoziation sind (sog. Drittstaaten)

Aus diesem Grund besteht bei einigen Steuerzahlern, die ihre ausländischen Kapitalerträge nicht ordnungsgemäß versteuert haben, dringender Handlungsbedarf. Wir beraten Sie gerne.

Unser Know-how bei der Umsetzung

Durch eine Vielzahl an erfolgreich durchgeführten Selbstanzeigen verfügen wir auf diesem Gebiet über eine breite Erfahrung und über spezielles Know-how bei der Berechnung der zu versteuernden Kapitalerträge. Hier kommt unsere eigens programmierte Steuerkalkulationssoftware - das German Tax Reporting - zum Einsatz.

Herausforderung: Die vollständige Erträgnisaufstellung

Die Aufstellung der Erträge eines Depotvermögens zu Steuerzwecken ist generell komplex und detailbehaftet; denn alle Zahlungsströme müssen korrekt dargestellt und verbucht werden. Der deutsche Kunde erhält von seiner ausländischen Bank zwar oftmals jährliche Auswertungen seines Depots; er kann hieraus aber nicht die in Deutschland steuerlich anzusetzenden Erträge entnehmen. Nicht selten sind die Inhalte solcher Auswertungen für den Betroffenen kaum nachzuvollziehen. Die Tatsache, dass ein Depotvermögen aus den verschiedensten Kapitalanlageprodukten bestehen kann, erschwert zudem das Vorhaben. Gerade bei thesaurierenden Investmentfonds lassen sich die Einkünfte mit Hilfe der üblichen Bankunterlagen oft nicht vollständig und korrekt abbilden. Verkompliziert wird die Erstellung einer Ertragsübersicht auch dadurch, dass die steuerlichen Unterlagen ausländischer Banken nicht auf das deutsche Steuersystem abgestimmt sind.

Unsere Lösung: Die Software - das German Tax Reporting

Genau an diesem Punkt setzt das German Tax Reporting (GTR) an. Das GTR ist ein von uns entwickeltes, datenbankbasierendes Tool zur Steuersimulation, mit dessen Hilfe die exakte Erfassung sowie steuerliche Abbildung aller Transaktionen und Zahlungsströme erheblich erleichtert wird. Das GTR führt eine vollständige Steuersimulation jeglicher denkbarer Kapitalanlageprodukte (z. B. innerhalb eines Auslandsdepots) durch. Das Konzept des Tools ermöglicht die Verarbeitung umfangreicher Depotbewegungen auch über sehr lange (Nacherklärungs-)Zeiträume.
Durch zahlreiche Automatisierungen (Währungsumrechnungen, Klassifizierung der Wertpapiere, korrekte Veräußerungsgewinnberechnung nach der FIFO-Methode, Werbungskostenaufteilung etc.)ist es uns möglich, Ertragsberechnungen der Erträge sehr schnell und genau durchzuführen. Für unsere Mandanten und Kunden bedeutet dies eine Kosten- und Zeitersparnis

Unser Service

Das GTR enthält neben einer Detailaufstellung eine Gesamtbescheinigung für jedes Kalenderjahr (auch auf offiziellem Muster), in der zusammenfassend mitgeteilt wird, welche Beträge in welche Zeile der Anlage KAP zur Steuererklärung des jeweiligen Jahres eingetragen werden müssen. Weitere Rechenoperationen sind für den Mandanten nicht mehr notwendig. Auf diese Weise ermitteln wir in relativ kurzer Zeit die korrekte Höhe der steuerpflichtigen Erträge.
Das GTR ist über Jahre erprobt und hat sich in seiner Anwendung bewährt. Das Tool gewährleistet aufgrund der Detailtiefe, dass bei Prüfungen durch die Finanzverwaltung Rückfragen äußerst selten auftreten.
Sollten in einem bereits laufenden Verfahren weitere Auskünfte im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften verlangt werden, lässt sich das GTR aufgrund der detaillierten, transparenten und erschöpfenden Berechnungen auch nachträglich als Instrument einsetzen, um weitere Nachfragen rasch zu befriedigen und ein drohendes steuerstrafrechtliches Verfahren schon im Vorfeld zu vermeiden.

Auf den Punkt gebracht

Unsere Software gewährleistet eine gerade bei Selbstanzeigen oft erforderliche rasche Berechnung aller Erträge bspw. aus einem Auslandsdepot. Die gewonnenen Aufstellungen sind darüber hinaus transparent und exakt, was bei Selbstanzeigen zur Sicherung der Strafbefreiung ebenfalls unerlässlich ist. Das GTR liefert unseren Mandanten damit in zeitlicher wie qualitativer Hinsicht die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Selbstanzeige und eine beschleunigte Erledigung des Verfahrens.

Neben einer direkten Mandatierung durch den Steuerpflichtigen haben wir in den letzten Jahren auch eine Vielzahl von Selbstanzeigen in Kooperation mit Anwaltskanzleien, Strafverteidigern und Steuerberaterkollegen durchgeführt. In diesem Fall werden wir aus Effizienzgründen zur Berechnung der Erträge beauftragt. Der Kooperationspartner erhält die jährlichen Ertragsberechnungen (Detailaufstellungen sowie die Anlagen KAP) zur Einreichung beim Finanzamt.

 

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