Sehr geehrte Damen und Herren,
diese Ausgabe des Newsletters RECHNUNGSLEGUNG & PRÜFUNG informiert Sie über vielfältige Themen aus den Bereichen der Rechnungslegung sowie der Unternehmensberichterstattung im weiteren Sinne.
Zunächst stellen wir unsere Erfahrungen aus der Prüfung solcher Unternehmen, die ihre leistungskongruent rückgedeckten Altersversorgungsverpflichtungen in handelsrechtlichen Abschlüssen nicht schon bisher kongruent bewertet haben, und der Erstanwendung des IDW RH FAB 1.021 dar.
Außerdem machen wir Sie mit den Überlegungen des FAB zum Zeitpunkt der aufwandswirksamen Erfassung der Inflationsausgleichsprämie, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei gewähren können, nach IFRS und HGB vertraut.
Anschließend stellen wir Ihnen die BaFin-Prüfungsschwerpunkte 2023 vor. Dabei gehen wir auch auf die Prüfungsschwerpunkte der ESMA ein und geben einen Überblick über das Enforcement Verfahren nach der Reformierung durch das FISG.
Darüber hinaus thematisieren wir die vom FAB und der EFA am 25.1.2023 veröffentlichte gemeinsame Berichterstattung zu Fragen des Ausweises von Abschöpfungsbeträgen i.S.d. Strompreisbremsegesetz in HGB- und IFRS-Abschlüssen.
Der Newsletter schließt mit einem Überblick über den aktuellen rechtlichen Rahmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie den Umfang der Berichterstattung nach den ESRS, verbunden mit Ausführungen Strategie für die Berichterstattung und zu konkreten Schritten zur Umsetzung der verschärften Anforderungen.
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und verbleiben mit freundlichen Grüßen,
Ihre BDO
INHALTSVERZEICHNIS
Nationale Rechnungslegung
- Erfahrungen aus erstmaligen kongruenten Bewertungen leistungskongruent rückgedeckter Altersversorgungsverpflichtungen (IDW RH FAB 1.021)
- FAB positioniert sich zum Zeitpunkt der aufwandswirksamen Erfassung der Inflationsausgleichsprämie
Internationale Rechnungslegung
- Enforcement: BaFin-Prüfungsschwerpunkt 2023 für die Rechnungslegung
- Gemeinsame Berichterstattung des FAB und des EFA zum Ausweis von Abschöpfungsbeträgen („Überschusserlösabschöpfung“) i.S.d. Strompreisbremsegesetz (StromPBG) in HGB- und IFRS-Abschlüssen von Betreibern von Stromerzeugungsanlagen
Unternehmensberichterstattung
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