Financial Services und Covid-19

Die gegenwärtige Covid-19-Pandemie hat großen Einfluss nicht nur auf die Realwirtschaft, sondern auch auf die Finanzwirtschaft. BDO steht Kreditinstituten auch in dieser kritischen Phase zur Seite. Das übergreifende BDO Rethink Team beobachtet kontinuierlich die Lage sowie die Empfehlungen anerkannter Experten wie auch Behörden. Wir sind vorbereitet, um auf neue Entwicklungen jederzeit mit den passenden Maßnahmen zu reagieren.

Unsere Financial Services Experten sind jederzeit per E-Mail und Telefon für Sie erreichbar.

Mögliche Wirkungen durch die Covid-19-Pandemie (beispielhaft)

  • Die drastischen Maßnahmen von Kontaktverbot bis hin zu Ausgangsbeschränkungen lassen in allen Bereichen des Kreditgeschäfts eine Verschlechterung der Kreditqualität erwarten, die sich in verspäteten Zahlungen oder Kreditausfällen manifestiert.
  • Zu klären ist der Umfang notwendiger Forbearance-Maßnahmen einschließlich Zins-/Tilgungsaussetzung, Laufzeitverlängerung etc.
  • Weiterhin sollten die Wirkungen auf PD, LGD, EAD in den Kreditportfolien untersucht werden.
  • Zur Gegensteuerung in der Krise hat die Politik umfassende Hilfsmittel zur Stützung der betroffenen Unternehmen und zur Sicherung der Arbeitsplätze beschlossen.
  • Neben den Programmen der Landesförderanstalten sind dies auch die Programme der KfW, die im Hausbankverfahren vergeben werden. Die hohe Anzahl an Anträgen erfordert eine kurzfristige Erweiterung der Kapazitäten in den Kreditvergabeprozessen.

Mögliche Wirkungen durch die Covid-19-Pandemie (beispielhaft)

  • Die Märkte sind durch deutliche Preisrückgänge in vielen Assetklassen und durch eine hohe Volatilität gekennzeichnet, so dass sich die Marktrisiken deutlich erhöht zeigen.
  • In dieser Marktsituation ist damit zu rechnen, dass Hedging-Kosten durch ausgeweitete Spreads steigen und Gegenparteiausfallrisiken zunehmen.
  • Es ist zu erwarten, dass die Niedrigzinspolitik der Zentralbanken fortgeführt oder nochmals verschärft wird.
  • Im Rahmen der Marktpreisrisikoüberwachung sollten bspw. Stresstests mit ausreichend großen positiven und negativen Marktbewegungen durchgeführt werden.
  • Innerhalb der Marktrisikosteuerung sollten bspw. die Strategien der Steuerung und Absicherung verschiedener Assetklassen überprüft werden.

Mögliche Wirkungen durch die Covid-19-Pandemie (beispielhaft)

  • Ausgangsbeschränkung und Kontaktverbot haben die internen Arbeitsabläufe der Banken bereits verändert, insb. durch „Home Office“ und/oder Kurzarbeit, woraus sich auch arbeitsrechtliche Fragen ergeben und zusätzliche operationelle Risiken entstehen können.
  • Dies betrifft nicht nur die Institute selbst, sondern ebenfalls deren Outsourcing-Partner und andere Dienstleister und Lieferanten.
  • Aus der aktuell umfassenden Nutzung digitaler Plattformen können erhöhte Cyberrisiken resultieren.
  • Vor diesem Hintergrund sind die Notfallpläne zu überarbeiten und ist das Szenario der Pandemie zu integrieren, sofern noch nicht geschehen.

Mögliche Wirkungen durch die Covid-19-Pandemie (beispielhaft)

  • Obwohl nicht nur die EZB verschiedene Maßnahmen ergriffen hat, um die Marktliquidität zu sichern, kann davon ausgegangen werden, dass die Institute krisenbedingt einer volatilen Liquiditätssituation gegenüberstehen.
  • Infolge volatiler Marktpreise ist unter anderem auch damit zu rechnen, dass zu erbringende Sicherheiten und angepasste Haircuts die Liquiditätssituation zusätzlich belasten.
  • Zu erwarten ist ebenfalls, dass nicht genutzte unwiderrufliche Kreditzusagen von Kundenseite in Anspruch genommen werden und etwaige Zins- und Tilgungsstundungen die Liquidität weiter belasten.
  • Hingegen kann geprüft werden, unbelastete Assets bzw. hinterlegte Wertpapiere zu liquidieren.
  • Die bestehenden Liquiditätsstresszenarien und -notfallpläne sollten darauf hin untersucht werden, ob sie im Lichte der Covid-19-Wirkungen ausreichend sind.

Mögliche Wirkungen durch die Covid-19-Pandemie (beispielhaft)

  • Die zu erwartenden Zahlungsausfälle und erhöhte Wertberichtigungen drohen die künftige Ertragslage zu beeinträchtigen.
  • Zugleich wirkt sich eine veränderte Zinskurve auf die Zinsmarge aus.
  • Zu untersuchen ist unter anderem auch, inwieweit erhöhte Risikoprämien an die Kunden weitergegeben werden können.
  • Hinzu treten Ertragsrisiken etwa aus rückläufigem (Wertpapier) Provisionsgeschäft, bei Beteiligungserträgen oder durch Kupon- bzw. Tilgungsaussetzungen bei festverzinslichen Wertpapieren.
  • Strenges Kostenmanagement kann Kurzarbeit einschließen.

Mögliche Wirkungen durch die Covid-19-Pandemie (beispielhaft)

  • Verringerte Kreditqualität und Marktvolatilitäten können über erhöhte RWA die Eigenmittelanforderungen steigern.
  • Zugleich können tatsächliche Kreditausfälle und eingetrübte wirtschaftliche Aussichten in der Notwendigkeit einer erhöhten Risikovorsorge bzw. in vermindertem harten Kernkapital resultieren.
  • Bei AT1-Kapitalinstrumenten ist zu untersuchen, ob ggf. Wandlungsauslöser (Trigger Events) ausgelöst werden.
  • Zu untersuchen sind auch erforderliche Kapitalmaßnahmen und die Auswirkungen etwa auf Dividendenzahlungen oder Vergütungssysteme.

Kontaktieren Sie uns!