Steuern & Recht Nr. 1-2022

Editorial

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer neuen Ausgabe der Steuern & Recht stellen wir Ihnen aktuelle Urteile der Finanzgerichte vor, die auch über den entschiedenen Einzelfall hinaus bedeutsam sein können; zur abschließenden Klärung der aufgegriffenen Rechtsfragen ist daher zumeist noch ein Verfahren beim EuGH oder BFH anhängig. So bindet das FG Köln den EuGH dabei ein, ob der vollständige Wertansatz von vermieteten Grundstücken in Drittländern im Vergleich zu einem rein inländischen Sachverhalt mit den europäischen Grundfreiheiten vereinbar ist.

Die Vereinbarungen des im November 2021 verabschiedeten Koalitionsvertrags sollen nunmehr sukzessive rechtsverbindlich umgesetzt werden. So spricht sich die Ampel-Koalition gegen missbräuchliche Gestaltungen bei der Unternehmensmitbestimmung und für eine entsprechende Weiterentwicklung auf Ebene von SE-Gesellschaften aus. Über unseren Kooperationspartner BDO Legal stellen wir Ihnen die entsprechenden Hintergründe und mögliche Gestaltungsalternativen vor.

Ihre BDO

 

FÜR ALLE UNTERNEHMEN

Koalitionsvertrag: Änderung der Unternehmensmitbestimmung geplant


Für Kapitalgesellschaften, ihre Gesellschafter sowie Geschäftsführer und Vorstände

Einkünfte aus Kapitalvermögen und deren Zufluss bei inkongruenter Gewinnverwendung

Pensionszusagen bei Gehaltsumwandlung

Übergang des vortragsfähigen Gewerbeverlustes von einer GmbH auf eine GmbH & Still


Für Immobilieneigentümer

Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierung eines Einzelunternehmens auf neugegründete GmbH?


Für international tätige Unternehmen

Umsatzsteuer: BMF-Schreiben zu Konsignationslägern i.S. § 6b UStG


Für Erben und Beschenkte

Kein „Einstiegstest“ bei der Übertragung von Anteilen an gewerblich tätigen Kapitalgesellschaften

Höhere Erbschaftsteuer auf Vermietungsimmobilien im Drittland europarechtswidrig?

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