Editorial
Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserer neuen Ausgabe der Steuern & Recht stellen wir Ihnen aktuelle Urteile der Finanzgerichte vor, die auch über den entschiedenen Einzelfall hinaus bedeutsam sein können; zur abschließenden Klärung der aufgegriffenen Rechtsfragen ist daher zumeist noch ein Verfahren beim EuGH oder BFH anhängig. So bindet das FG Köln den EuGH dabei ein, ob der vollständige Wertansatz von vermieteten Grundstücken in Drittländern im Vergleich zu einem rein inländischen Sachverhalt mit den europäischen Grundfreiheiten vereinbar ist.
Die Vereinbarungen des im November 2021 verabschiedeten Koalitionsvertrags sollen nunmehr sukzessive rechtsverbindlich umgesetzt werden. So spricht sich die Ampel-Koalition gegen missbräuchliche Gestaltungen bei der Unternehmensmitbestimmung und für eine entsprechende Weiterentwicklung auf Ebene von SE-Gesellschaften aus. Über unseren Kooperationspartner BDO Legal stellen wir Ihnen die entsprechenden Hintergründe und mögliche Gestaltungsalternativen vor.
Ihre BDO
FÜR ALLE UNTERNEHMEN
Koalitionsvertrag: Änderung der Unternehmensmitbestimmung geplant
Für Kapitalgesellschaften, ihre Gesellschafter sowie Geschäftsführer und Vorstände
Einkünfte aus Kapitalvermögen und deren Zufluss bei inkongruenter Gewinnverwendung
Pensionszusagen bei Gehaltsumwandlung
Übergang des vortragsfähigen Gewerbeverlustes von einer GmbH auf eine GmbH & Still
Für Immobilieneigentümer
Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierung eines Einzelunternehmens auf neugegründete GmbH?
Für international tätige Unternehmen
Umsatzsteuer: BMF-Schreiben zu Konsignationslägern i.S. § 6b UStG
Für Erben und Beschenkte
Kein „Einstiegstest“ bei der Übertragung von Anteilen an gewerblich tätigen Kapitalgesellschaften
Höhere Erbschaftsteuer auf Vermietungsimmobilien im Drittland europarechtswidrig?
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