Tax and Legal UPDATE KW 26

Neueinstellungen im Internet

Steuern & Recht, Ausgabe 4/2022
BDO, Insight

Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz und weitere Maßnahmen - Stand 01.07.2022
BDO, Insight

Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Organschaft
BDO, Insight

Energiekostendämpfungsprogramm der Bundesregierung
BDO, Insight

Fälligkeitserfordernis bei wiederkehrenden Leistungen
BDO, Insight

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen
BDO, Insight

2. Forum Real Estate im Mai in Oldenburg
BDO, Nachlese

Gesetzgebung

Maßnahmen zur Modernisierung des Kapitalmarkts und zur Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für Unternehmen, Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU
BMF, Eckpunkte vom 29.06.2022

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll unter anderem die folgenden Eckpunkte enthalten: erleichterter Kapitalmarktzugang, Digitalisierung des Kapitalmarkts, verbesserte Möglichkeiten der Eigenkapitalgewinnung, Stärkung der steuerlichen Attraktivität von Aktien- und Vermögensanlage, Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung.

Verordnung über die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters
BMJ, Referentenentwurf vom 23.06.2022

Bislang gibt es kein Register für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR). Das soll sich nun zum 01.01.2024 ändern. Der Entwurf der Gesellschaftsregister-Verordnung lehnt sich eng an die bestehenden Regelungen für das Handels- und Partnerschaftsregister an.

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Erwerb einer gemischt genutzten Photovoltaikanlage; volle Zuordnung zum Unternehmen durch Abschluss eines Einspeisevertrags
BFH, Urteile vom 04.05.2022, XI R 29/21 und XI R 28/21

Für die Dokumentation der Zuordnung (grundlegend BFH-Urteil vom 07.07.2011 - V R 42/09, BFHE 234, 519, BStBl II 2014, 76) ist keine fristgebundene Mitteilung an die Finanzbehörde erforderlich. Liegen innerhalb der Dokumentationsfrist nach außen hin objektiv erkennbare Anhaltspunkte für eine Zuordnung vor, können diese der Finanzbehörde auch noch nach Ablauf der Frist mitgeteilt werden.

Die Tatsache, dass im Lauf des Jahres, in dem eine Photovoltaikanlage erworben wurde, ein Vertrag mit dem Recht zum Weiterverkauf des gesamten von der Anlage erzeugten Stroms zuzüglich Umsatzsteuer abgeschlossen wurde, ist ein Indiz dafür, dass der Steuerpflichtige die Photovoltaikanlage dem Unternehmen voll zugeordnet hat.

Für eine Zuordnung zum Unternehmen kann bei Gebäuden die Bezeichnung eines Zimmers als Arbeitszimmer in Bauantragsunterlagen jedenfalls dann sprechen, wenn dies durch weitere objektive Anhaltspunkte untermauert wird. So ist es z.B. dann, wenn der Unternehmer für seinen Gerüstbaubetrieb einen Büroraum benötigt, er bereits in der Vergangenheit kein externes Büro, sondern einen Raum seiner Wohnung für sein Unternehmen verwendet hat, und er beabsichtigt, dies in dem von ihm neu errichteten Gebäude so beizubehalten.

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Zuschlag nach § 162 Abs. 4 AO bei Nichtexistenz einer Betriebsstätte
BFH, Beschluss vom 15.02.2022, I B 55, 56/21 (AdV) (NV)

Hat der Steuerpflichtige steuerfreie ausländische Betriebsstätteneinkünfte erklärt und sich während der Außenprüfung weiterhin auf die Existenz einer ausländischen Betriebsstätte berufen, steht der Festsetzung eines Zuschlags nach § 162 Abs. 4 AO aufgrund Unterlassens der Vorlage der angeforderten Verrechnungspreisdokumentation nicht entgegen, dass die Außenprüfung zu dem Ergebnis gekommen ist, die Existenz der Betriebsstätte sei weder belegt noch glaubhaft nachgewiesen.

Anordnung einer Außenprüfung bei Anfangsverdacht einer Steuerstraftat
BFH, Beschluss vom 24.05.2022, VIII B 53/21 (NV)

Da sich für den Erlass einer Prüfungsanordnung keine konkreten und allgemeingültigen Maßstäbe zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit und zur Beachtung des Willkür- und Schikaneverbots entwickeln lassen, wirft der Beschwerdeführer keine abstrakte Rechtsfrage i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 FGO auf, wenn er geklärt sehen will, ob aus bestimmten Umständen des Streitfalls abstrahierend erhöhte Begründungsanforderungen im Rahmen der Ermessensprüfung des FA abzuleiten sind.

Finanzverwaltung

Vergütungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten – Vereinfachungsverfahren verlängert
BMF, Schreiben vom 29.06.2022, Gz. IV B 8 - S 2300/19/10016 :009
BMF, Evaluation (deutsch und englisch) zur Besteuerung sog. Registerfälle bei beschränkt Steuerpflichtigen, vom 28.06.2022

Die Voraussetzungen für den Antrag auf Freistellung vom Steuerabzug (BMF-Schreiben vom 11.02.2021) können auch für Vergütungen in Anspruch genommen werden, die dem Vergütungsgläubiger nach dem 30.06.2022, aber vor dem 01.07.2023 zufließen.

DBA-rechtliche Lohnsteuererstattung bei zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer
BMF, Schreiben vom 27.06.2022, Gz. IV B 8 - S 2301/13/10002

Wird eine Zahlung des Arbeitgebers dem Lohnsteuerabzug unterworfen, obwohl die Besteuerung abkommensrechtlich dem Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers zugewiesen ist, besteht die Möglichkeit, einen Erstattungsantrag in analoger Anwendung des § 50c Abs. 3 S. 1 EStG zu stellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung des Arbeitgebers zu Unrecht dem Lohnsteuerabzug unterworfen wurde, obwohl weder eine unbeschränkte noch eine beschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers im Inland bestanden hat.

Einführungsschreiben zur Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Wagniskapitalfonds nach § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG
BMF, Schreiben vom 24.06.2022, Gz. III C 3 - S 7160-h/20/10003 :026

Aufgrund der Zielsetzung des Fondsstandortgesetzes, den Fondsstandort Deutschland auch durch steuerliche Maßnahmen zu stärken und insbesondere junge Wachstumsunternehmen mit wettbewerbsfähigen Finanzierungsmöglichkeiten über Wagniskapitalbeteiligungen zu fördern, ist § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG punktuell erweitert worden. Nun teilt das BMF die entsprechenden Änderungen im Umsatzsteueranwendungserlass mit (Abschnitt 4.8.13).

Ermäßigter Steuersatz für Leistungen einer gemeinnützigen Einrichtung
BMF, Schreiben vom 22.06.2022, Gz. III C 2 - S 7242-a/19/10007 :005

Die Eigengesellschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts kann auch selbstlos i.S.d. § 55 AO tätig sein kann, wenn sie auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags eine der Gesellschafterin originär obliegende hoheitliche Pflichtaufgabe – im Streitfall u.a. den Notrettungsdienst – übernimmt. Die bestehende Verwaltungsauffassung in Abschnitt 12.9 Abs. 2 S. 3 UStAE wird angepasst.

Sonstiges

EXPOReal – BDO AND FRIENDS
Save the date: 5 October 2022, Hofbräuhaus Munich

BDO’s Global Real Estate & Construction Team is delighted to meet you for our traditional drinks reception at the world famous and historical Hofbräuhaus in Munich. Please join us, our clients and colleagues and enjoy drinks and some local Bavarian tapas in this iconic venue at 7.30 pm - 5 October 2022. A separate additional invitation will follow!

 

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