Taxonomie-Verordnung
13. Oktober 2020
Am 22. Juni 2020 wurde die Taxonomie-Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht, die einen wesentlichen Baustein bei der Umsetzung des im Jahre 2018 veröffentlichten Aktionsplans zur Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums bildet. Die Verordnung sieht u.a. vor, dass Unternehmen, die zur Aufstellung einer nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung verpflichtet sind, künftig Angaben darüber aufzunehmen haben, wie und in welchem Umfang ihre Tätigkeiten mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltig i.S.d. Verordnung einzustufen sind. Delegierte Rechtsakte zur Verordnung, insbesondere zu den technischen Bewertungskriterien, sollen folgen.
Von der Verordnung betroffenen Unternehmen ist anzuraten, sich frühzeitig mit den kommenden neuen Berichtsanforderungen der Taxonomie-Verordnung auseinanderzusetzen.
Die Taxonomie-Verordnung finden Sie hier.