Aktivitäten des IASB/IFRS IC

ED/2021/1 zu regulatorischen Vermögenswerten und Schulden veröffentlicht

Der geplante neue Standard soll den Interimsstandard IFRS 14 ablösen. IFRS 14 schafft – ausschließlich für IFRS-Erstanwender aus preisregulierten Branchen – eine Möglichkeit, bestimmte Aktiv- und Passivposten fortzuführen, die wegen der Preisregulierung nach nationalem GAAP gebildet wurden.

Der im Entwurf vorgeschlagene Standard soll (erstmalig) eigene Regelungen für die Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen beinhalten und Unternehmen, die der Preisregulierung unterliegen, verpflichten, regulatorische Vermögenswerte und Schulden in ihrer Bilanz und entsprechende regulatorische Erträge und Aufwendungen in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen. Die Bewertung regulatorischer Vermögenswerte und Schulden würde zu historischen Anschaffungskosten erfolgen, angepasst an aktualisierte Schätzungen der künftigen Cashflows, die aus diesen Vermögenswerten und Schulden resultieren. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 30.6.2021 eingereicht werden. Mehr dazu finden Sie hier.

IASB veröffentlicht Änderungen am Due Process Handbuch

Die IFRS-Stiftung hat am 21.8.2020 eine überarbeitete Fassung des sog. Due Process Handbuchs publiziert, welches Grundlage für den allgemeinen Konsultationsprozess des IASB darstellt.

Die wichtigsten Änderungen am Due Process Handbuch sind:

  • Klarstellungen zum Status/Rechtscharakter (authority) von sog. Agenda-Entscheidungen des IFRS IC: Nach der Klarstellung sind Unternehmen verpflichtet, Agenda Decisions anzuwenden/umzusetzen.

  • Zeitliche Umsetzung einer Agenda Decision: Für die Beurteilung und Umsetzung wird ein angemessener Zeitraum (sufficient time) gewährt. Hierbei wird auf das Interview mit Sue Lloyd, Vice Chair des IASB, vom 20. März 2019 verwiesen („[…] a matter of months rather than years“).

Abstand genommen wurde jedoch von der Idee, auch dem IASB selber die Möglichkeit zu geben, sog. Board Decisions zu veröffentlichen.

Änderungen durch IBOR Phase 2

Mit den am 15.1.2020 in EU-Recht übernommenen Änderungen durch Phase 1 seines IBOR-Projekts hat der IASB bereits die Fortführung von Sicherungsbeziehungen trotz des angekündigten Wechsels im Benchmark-Zinssatz ermöglicht. Am 27. August 2020 wurde das finale Amendment zu Phase 2 des IBOR-Projekts veröffentlicht, welches Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 vorsieht:

  • Eine Änderung der Ermittlung vertraglicher Zahlungsströme infolge der IBOR-Reform kann eine Modifikation darstellen, selbst wenn sich keine vertraglichen Bedingungen ändern. Als Übergangserleichterung kann für Barwertänderungen durch den Übergang auf die neuen Referenzzinssätze der practical expedient in IFRS 9.B5.4.5 angewendet werden.

  • Fortführung bilanzieller Sicherungsbeziehungen (hedge accounting) nach Übergang auf die neuen Referenzzinssätze. Eine Änderung des Referenzzinssatzes stellt nur eine begrenzte Änderung der dokumentierten Sicherungsbeziehung dar.

  • Zusätzliche Angabepflichten nach IFRS 7, u.a. Art und Ausmaß der Risiken, die sich aus der IBOR-Reform ergeben.

  • Consequential amendments an IFRS 16, die den Umgang mit lease modifications adressieren. Ebenso Folgeänderungen an IFRS 4, um die Erleichterungen zur Abbildung von Modifikationen von Finanzinstrumenten unter IAS 39 analog anzuwenden.

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2021 beginnen. Die Anwendung erfolgt retrospektiv, jedoch ohne Verpflichtung der Anpassung der Vorjahre. Weitere Informationen finden sich hier. Die Änderungen durch IBOR Phase 2 wurden am 14.1.2021 in EU-Recht übernommen.

IASB veröffentlicht Änderungsentwurf zu IFRS 16

Der IASB hat am 27.11.2020 mit ED/2020/4 einen Entwurf zu vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 16 in Bezug auf Leasingverbindlichkeiten aus einer Sale-and-Leaseback-Transaktion veröffentlicht. Durch die Änderungen an IFRS 16 soll v.a. klargestellt werden, wie eine solche Leasingverbindlichkeit vom Verkäufer/Leasingnehmer im Rahmen der Folgebewertung abzubilden ist. Die Kommentierungsfrist endet am 29.3.2021.

IASB veröffentlicht Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle

Am 30.11.2020 hat der IASB das Diskussionspapier DP/2020/2 zum Themenfeld Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle veröffentlicht. Das Diskussionspapier fasst die (Zwischen-)Ergebnisse zu dem im Jahr 2012 begonnenen Forschungsprojekt zusammen und greift die aktuelle Regelungslücke zu Transaktionen unter gemeinsamer Kontrolle in IFRS 3 auf. Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 1.9.2021. Weitere Informationen zum Diskussionspapier finden sich hier.

IASB veröffentlicht Bitte um Informationsübermittlung zu IFRS 10-12

Im Rahmen der Überprüfung nach Einführung (Post-Implementation Review (PIR)) von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 hat der IASB am 9.12.2020 eine Bitte zur Informationsübermittlung (Request for Information (RIF)) gestellt. Hiermit möchte der IASB etwaigen Handlungs- bzw. Überarbeitungsbedarf identifizieren. Weitere Informationen hierzu finden sich hier.

IASB-Artikel: Auswirkungen von COVID-19 auf die Finanzberichterstattung

Mitglieder des IASB bzw. des Technical Staff haben am 28.10.2020 einen Artikel veröffentlicht, der die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie adressiert („Applying IFRS Standards in 2020 - impact of covid-19). Die im Artikel veröffentlichten Inhalte basieren auf einer Podiumsdiskussion „Applying IFRS Standards in 2020 – impact of covid-19“ der IFRS Virtual Conference im September 2020.

Adressiert werden die Erwartungshaltung des IASB an die Entwicklung von Annahmen für Schätzungen im Rahmen von erhöhter Unsicherheit, insbesondere sollten Schätzwerte nicht auf Vor-Corona-Niveau „eingefroren“ werden. Mehr Informationen finden Sie hier.

IFRS-Stiftung: Konsultationspapier zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben am 30.9.2020 ein Konsultationspapier zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht, um den Bedarf an globalen Nachhaltigkeitsstandards zu ermitteln und - soweit ein entsprechender Bedarf besteht - die Rolle der IFRS-Stiftung bei der Entwicklung solcher Standards zu erörtern. Damit wird auf die Forderung des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) vom September 2020 („Enhancing Corporate Reporting: The Way Forward“) reagiert, der die Schaffung eines neuen Standardsetters für Nachhaltigkeitsaspekte adressiert. Hinsichtlich der Rolle der IFRS-Stiftung werden im Konsultationspapier verschiedene Möglichkeiten vorgestellt, wobei die Schaffung eines Sustainability Standards Board (SSB) und damit Einrichtung eines zusätzlichen Standardsetters unter der bestehenden Governancestruktur der IFRS-Stiftung präferiert wird.

Die Einrichtung eines solchen Board würde von den diskutierten Vorschlägen am ehesten dazu beitragen, Komplexität in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu reduzieren und ebenso Vergleichbarkeit und Kohärenz herzustellen.

Das Konsultationspapier konnte bis zum 31.12.2020 kommentiert werden. Weitere Informationen finden sich hier.

IFRS-Stiftung veröffentlicht Educational Material zu diversen Themen

Die IFRS-Stiftung hat am 20.11.2020 sowie am 13.1.2021 neue Lehrmaterialien (educational material) veröffentlicht:

  • Lehrmaterial zu IAS 1: Die Veröffentlichung fasst die Vorschriften von IAS 1, die für die Beurteilung der Annahme der Unternehmensfortführung relevant sind, zusammen. Die Umstände, die die Einschätzung des Managements hinsichtlich der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens beeinflussen, können sich im gegenwärtigen Umfeld – Corona-Pandemie - schnell ändern und erfordern ein höheres Maß an (ermessensbehaftetem) Urteilsvermögen als üblich.

  • Zur Gewährleistung einer transparenten Finanzberichterstattung sind ausreichende Angaben im Anhang wichtig, insbesondere zu etwaigen Zweifeln an der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens. Daher sind nach Ansicht der IFRS-Stiftung nicht nur die spezifischen Angabepflichten in Bezug auf die Unternehmensfortführung nach IAS 1.25 zu berücksichtigen, sondern auch die übergreifenden Angabepflichten in IAS 1. Betroffen sind v.a. die Anforderungen in IAS 1.122, die sich auf Ermessensentscheidungen beziehen, die den größten Einfluss auf die im Abschluss erfassten Beträge haben. Mehr Informationen finden Sie hier.

  • Lehrmaterial zu klimabezogenen Themen: Diese Publikation enthält Hilfestellungen und Leitlinien für Unternehmen zur Anwendung der aktuellen IFRS-Standards auf klimabezogene Themen, sofern die Auswirkungen für die IFRS-Jahresfinanzberichterstattung beim betroffenen Emittenten als wesentlich anzusehen sind. Die Auswirkungen klimarelevanter Aspekte kann sich u.a. im Rahmen der Anwendung von IAS 1, IAS 2, IFRS 7, IFRS 9 und IFRS 17 widerspiegeln. Weitere Informationen hierzu finden sich hier.

Agenda Decisions des IFRS IC in Q3 und Q4/2020

Norm Kurzbeschreibung Monat
IAS 1, IAS 7 und IFRS 7

Betroffen ist die Darstellung von Verbindlichkeiten aus Reverse Factoring-Vereinbarungen im IFRS-Abschluss:

  • Bilanz: Eine Zusammenfassung von anderen Verbindlichkeiten mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist nur dann möglich, wenn diese eine ähnliche Art und Funktion wie trade payables haben, z.B. „part of the working capital used in the entity’s normal operating cycle“ sind. Das ist anhand der Beträge, Art und den Fälligkeitszeitpunkten der Verbindlichkeiten auszumachen (z.B. unterschiedliche Zahlungsziele oder zusätzliche Stellung von Sicherheiten).

  • Kapitalflussrechnung: Es gibt zwar keinen direct link zwischen dem Ausweis in der Bilanz und Kapitalflussrechnung, jedoch sei eine konsistente Betrachtung hilfreich (z.B. Ausweis in der Bilanz als trade and other payable: Ausweis in der Kapitalflussrechnung als cashflows aus betrieblicher Tätigkeit).

  • Anhang: Es sind Angaben nach IFRS 7.31, IAS 7.44A sowie unabhängig vom bilanziellen Ausweis nach IFRS 7.33/.34/.39 (Liquiditätsrisiko) notwendig. Ebenso gelten Angaben zu Ermessensentscheidungen mit Einfluss auf Posten in den financial statements gem. IAS 1.122 sowie IAS 1.112

Dezember