Nachhaltigkeitsreporting als Pflicht
10. Januar 2020
Die Corporate-Social-Resposibility-Richtlinie (CSR-RL) hat das Ziel das Wirtschaften von Unternehmen, Banken und Versicherungen verantwortungsvoller und nachhaltiger zu gestalten. Mittlerweile sind die grundlegenden Einzelmaßnahmen des ersten Aktionsplans der CSR aus 2010 erreicht und es werden weitere Forderungen gestellt. Im Jahr 2014 wurde die Richtlinie zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen (CSR-RL) vorgestellt, die verbindlich nachhaltiges Wirtschaften fordert. Unternehmen sind nun dazu verpflichtet Angaben zu den Aspekten Umwelt, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu machen.
Die Richtlinie soll insgesamt für mehr Transparenz der Geschäftsabläufe sorgen. Um dies zu erreichen, sollen die CSR-Richtlinien europaweit vereinheitlicht werden. Dabei liegt der Fokus auf der Durchsetzung besserer internationaler Arbeits- und Sozialstandards, der Förderung von gleichen Wettbewerbsbedingungen im Bereich der fairen Produktion und der Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
In Deutschland wurde die Richtlinie bereits in nationales Recht umgesetzt. Seit dem Geschäftsjahr 2017 ist das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz auf Lageberichte anwendbar. Besonders große börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Angestellten sind betroffen und müssen nun neue Berichtspflichten erfüllen. Diese Pflichten beinhalten ausführlichere Informationen zu nichtfinanziellen Aspekten der Unternehmenstätigkeit.
Die neue Form der Berichterstattung soll zukünftig einerseits zu einem breiteren Informationsspektrum für Dritte führen, andererseits aber auch Anreize für Unternehmen schaffen sich intensiver mit sozialen und ökologischen Belangen zu befassen.